>Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung vorerst aus
>Stand: 08.05.2025 13:28 Uhr
>Im Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch hat der Verfassungsschutz eine “Stillhaltezusage” abgegeben. Bis zu einem Gerichtsurteil wird der Nachrichtendienst die Aussage nicht öffentlich wiederholen.
>Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung”. Der Nachrichtendienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab.
>Das bedeutet, dass das BfV die AfD bis zu einem Urteil nicht offiziell als extremistisch führen wird. Auch die Pressemitteilung, in der das BfV die Hochstufung vom Verdachtsfall verkündet hatte, wurde von der Homepage gelöscht.
>Keine inhaltliche Aussage
>Eine solche Stillhaltezusage bedeutet aber nicht, dass das BfV seine Meinung nun geändert hat. Es ist also kein Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben. Weil die Folgen einer solchen Einstufung für eine Partei aber gravierend sind, nimmt das BfV diese nun erstmal zurück, bis das Gericht zu einer Entscheidung im Eilverfahren gekommen ist.
>Bis die Frage juristisch endgültig durch die Instanzen gegangen ist, könnten mehrere Jahre vergehen.
>Die AfD begrüßte die Entscheidung: “Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen”, erklärten die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel. “Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.”
>Klage auch bei früherer Einstufung
>Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als Verdachtsfall geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei dann allerdings in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.
>Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als “gesichert extremistische Bestrebung” beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher – darf jedoch fortgesetzt werden.
>Eine die “Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung”
>Am vergangenen Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine “die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei”, hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
>Die AfD setzt sich juristisch zur Wehr. Sie will dem Verfassungsschutz die Einstufung verbieten lassen. Zuständig ist das Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall – und erklärte diese für rechtens.
>Aktenzeichen: 13 L 1109/25
Also die Woche ist außergewöhnlich, damit habe ich nicht gerechnet
Freiwillig? Oder ist das gesetzlich vorgeschrieben?
Och nöö
Muss jetzt nicht sein…
nicht ungewöhnlich bei laufendem Verfahren…
[deleted]
Artikel von gestern:
>Die AfD hat zusätzlich zu Klage- und Eilantrag noch einen sogenannten Hängebeschluss beantragt. Damit könnte das Gericht die Einstufung als “gesichert extremistisch” vorläufig aussetzen. Die AfD argumentiert: Ohne diesen Hängebeschluss entstehe ein “nicht wiedergutzumachender Schaden” für die Partei und für den demokratischen Willensbildungsprozess.
>
>Im März 2021 hatte das Verwaltungsgericht Köln im Verfahren um den Verdachtsfall einen solchen Hängebeschluss erlassen. Bis zur Entscheidung in der Eilsache durfte das BfV die AfD dann nicht mehr als Verdachtsfall führen und dementsprechend auch nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. Die Eilsache hatte das Gericht dann später zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache im März 2022 verkündet. Erst dann durfte der Verfassungsschutz die AfD wieder als Verdachtsfall führen und beobachten.
>
>Wenn das Gericht einen solchen Hängebeschluss erlassen würde, bliebe die Überwachung diesmal aber grundsätzlich möglich. Weil diese wegen der Einstufung als Verdachtsfall ebenfalls rechtlich erlaubt ist. Wichtig ist: Ein Hängebeschluss hätte keinerlei Aussage über die inhaltlichen Erfolgsaussichten der Klage oder des Eilantrags, also ob die Einstufung als “gesichert extremistisch” rechtmäßig ist.
>
>Um dem Hängebeschluss sicher zu entgehen, könnte das BfV auch eine Stillhaltezusage abgeben. Also von sich aus erklären, dass es die Einstufung bis zu einer juristischen Klärung im Eilverfahren vorläufig zurücknimmt und auch die Pressemitteilung dazu löscht. Die AfD hat in der Klageschrift eine solche ebenfalls gefordert. Das Gericht hat dem BfV bis zum 9. Mai Zeit gegeben, darauf zu reagieren.
>
>Auch eine Stillhaltezusage hätte keinerlei Aussage über die Rechtmäßigkeit der Einstufung. Bis die Frage der Einstufung juristisch endgültig durch die Instanzen gegangen ist, werden wohl mehrere Jahre vergehen.
Ok, das heißt jetzt was konkret? Es wird erstmal abgewartet, was das Gericht sagt?
Könnte das jetzt möglicherweise das Gericht beeinflussen und in den Augen des Gerichtes dafür sprechen, dass die AfD dann möglicherweise doch nicht rechtsextrem ist?
Oder sehe ich das zu schwarz?
Mal wieder ein grandios irreführender Titel
Es mag ein juristischer Nothingburger sein, aber sie sind dennoch Feiglinge.
Schisser!
[deleted]
>Bis die Frage der Einstufung juristisch endgültig durch die Instanzen gegangen ist, werden wahrscheinlich mehrere Jahre vergehen.
Wenn einfach die Neonazis die Waffen der Demokratie gegen diese selbst richten.
Welcher Teil des Verfassungsschutzberichts war dafür ausschlaggebend?
Glücklicherweise ändert das nichts an der Tatsache, dass die AfD geschert rechtsextrem ist.
Unabhängig davon, können BT, BR und/oder BRat den Antrag auf Beginn des Verbotsverfahrens einreichen.
Also: Macht es!
“Bis die Frage der Einstufung juristisch endgültig durch die Instanzen gegangen ist, werden wahrscheinlich mehrere Jahre vergehen.”
Und deshalb, liebe Kinder, wartet man mit einem Verbotsantrag nicht, bis die jeweilige Partei die zweitstärkste ist.
Dann hat die AFD genau das erreicht was sie wollte und versuchen das Verfahren nun so lange wie möglich hinauszuzögern. Wir können das jetzt drehen und wenden wie wir wollen, aber es ist eine Steilvorlage für die Union, einige Medien und alle anderen die es gern weiter vor sich herschieben. “Warten wir das laufende Verfahren ab” ist etwas das wir in den nächsten Wochen, Monaten und ggf. Jahren häufiger in Talkshows hören werden.
Schon ein wenig irreführend. Die AFD geht eben rechtlich dagegen vor und bis ne gerichtliche Entscheidung vorliegt, dürfen sie die AFD öffentlich nicht rechtsextrem einstufen. Blöd und wird leider seine Zeit dauern, aber normal
Und natürlich spielen die Medien hier wieder wunderbar den Rechten in die Karten (und bei der Regelmäßigkeit mit der das passiert muss man mittlerweile von Absicht ausgehen).
Was bitte ist daran eine Eilmeldung? Warum druckt man zu einer Standardvorgang im Verwaltungsrecht Zitate von Chrupalla ab? Wo ist die Erklärung das dies eine normale Formalie ist?
Also wenn es tatsächlich demnächst Neuwahlen geben sollte, dann haben wir die AFD an der Macht bevor das Verfahren durch ist. Wirklich großartige Arbeit. /S
Sieht so aus als ginge alles mit rechten Dingen zu, ist dann zum Glück in einer Demokratie so. Abschaffen kann man die wie das Recht auf eigene Meinung wenn man das nicht mehr braucht
USA 2.0 incoming
aber die sagen und tun rechtsextreme Dinge, wieso muss man da auf nen Bescheid warten quasi?
Verstehe schon den bürokratischen/juristischen Vorgang, aber man fragt sich schon, wie lange sie weiter ungehindert Volksverhetzung ohne Strafe absondern dürfen
……ich kann das alles nicht mehr
Und “im anderen sub” freut man sich
Wie, die Exekutive folgt dem üblichen Prozess der Judikative in Bezug auf ihrer Beurteilung der Legislative? Wo kommen wir da denn hin, Rechtsstaatlichkeit etwa?
29 comments
>Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung vorerst aus
>Stand: 08.05.2025 13:28 Uhr
>Im Rechtsstreit um die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch hat der Verfassungsschutz eine “Stillhaltezusage” abgegeben. Bis zu einem Gerichtsurteil wird der Nachrichtendienst die Aussage nicht öffentlich wiederholen.
>Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung”. Der Nachrichtendienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab.
>Das bedeutet, dass das BfV die AfD bis zu einem Urteil nicht offiziell als extremistisch führen wird. Auch die Pressemitteilung, in der das BfV die Hochstufung vom Verdachtsfall verkündet hatte, wurde von der Homepage gelöscht.
>Keine inhaltliche Aussage
>Eine solche Stillhaltezusage bedeutet aber nicht, dass das BfV seine Meinung nun geändert hat. Es ist also kein Eingeständnis, etwas falsch gemacht zu haben. Weil die Folgen einer solchen Einstufung für eine Partei aber gravierend sind, nimmt das BfV diese nun erstmal zurück, bis das Gericht zu einer Entscheidung im Eilverfahren gekommen ist.
>Bis die Frage juristisch endgültig durch die Instanzen gegangen ist, könnten mehrere Jahre vergehen.
>Die AfD begrüßte die Entscheidung: “Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen”, erklärten die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel. “Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.”
>Klage auch bei früherer Einstufung
>Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als Verdachtsfall geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei dann allerdings in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.
>Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als “gesichert extremistische Bestrebung” beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher – darf jedoch fortgesetzt werden.
>Eine die “Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung”
>Am vergangenen Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine “die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei”, hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
>Die AfD setzt sich juristisch zur Wehr. Sie will dem Verfassungsschutz die Einstufung verbieten lassen. Zuständig ist das Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall – und erklärte diese für rechtens.
>Aktenzeichen: 13 L 1109/25
Also die Woche ist außergewöhnlich, damit habe ich nicht gerechnet
[deleted]
Anwalt Jun hat das gestern bereits vorausgesagt: https://youtu.be/XpWddJKnVZs
[removed]
Freiwillig? Oder ist das gesetzlich vorgeschrieben?
Och nöö
Muss jetzt nicht sein…
nicht ungewöhnlich bei laufendem Verfahren…
[deleted]
Artikel von gestern:
>Die AfD hat zusätzlich zu Klage- und Eilantrag noch einen sogenannten Hängebeschluss beantragt. Damit könnte das Gericht die Einstufung als “gesichert extremistisch” vorläufig aussetzen. Die AfD argumentiert: Ohne diesen Hängebeschluss entstehe ein “nicht wiedergutzumachender Schaden” für die Partei und für den demokratischen Willensbildungsprozess.
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>Im März 2021 hatte das Verwaltungsgericht Köln im Verfahren um den Verdachtsfall einen solchen Hängebeschluss erlassen. Bis zur Entscheidung in der Eilsache durfte das BfV die AfD dann nicht mehr als Verdachtsfall führen und dementsprechend auch nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. Die Eilsache hatte das Gericht dann später zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache im März 2022 verkündet. Erst dann durfte der Verfassungsschutz die AfD wieder als Verdachtsfall führen und beobachten.
>
>Wenn das Gericht einen solchen Hängebeschluss erlassen würde, bliebe die Überwachung diesmal aber grundsätzlich möglich. Weil diese wegen der Einstufung als Verdachtsfall ebenfalls rechtlich erlaubt ist. Wichtig ist: Ein Hängebeschluss hätte keinerlei Aussage über die inhaltlichen Erfolgsaussichten der Klage oder des Eilantrags, also ob die Einstufung als “gesichert extremistisch” rechtmäßig ist.
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>Um dem Hängebeschluss sicher zu entgehen, könnte das BfV auch eine Stillhaltezusage abgeben. Also von sich aus erklären, dass es die Einstufung bis zu einer juristischen Klärung im Eilverfahren vorläufig zurücknimmt und auch die Pressemitteilung dazu löscht. Die AfD hat in der Klageschrift eine solche ebenfalls gefordert. Das Gericht hat dem BfV bis zum 9. Mai Zeit gegeben, darauf zu reagieren.
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>Auch eine Stillhaltezusage hätte keinerlei Aussage über die Rechtmäßigkeit der Einstufung. Bis die Frage der Einstufung juristisch endgültig durch die Instanzen gegangen ist, werden wohl mehrere Jahre vergehen.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-klage-bedeutung-100.html
In diesem dreiviertelstündigen Podcast spricht Professor Markus Ogorek über die juristischen Aspekte der Hochstufung:
https://www.ardaudiothek.de/episode/die-justizreporter-innen/gesichert-rechtsextremistisch-was-bedeutet-die-einstufung-der-afd/swr/14530877/
Ok, das heißt jetzt was konkret? Es wird erstmal abgewartet, was das Gericht sagt?
Könnte das jetzt möglicherweise das Gericht beeinflussen und in den Augen des Gerichtes dafür sprechen, dass die AfD dann möglicherweise doch nicht rechtsextrem ist?
Oder sehe ich das zu schwarz?
Mal wieder ein grandios irreführender Titel
Es mag ein juristischer Nothingburger sein, aber sie sind dennoch Feiglinge.
Schisser!
[deleted]
>Bis die Frage der Einstufung juristisch endgültig durch die Instanzen gegangen ist, werden wahrscheinlich mehrere Jahre vergehen.
Wenn einfach die Neonazis die Waffen der Demokratie gegen diese selbst richten.
Welcher Teil des Verfassungsschutzberichts war dafür ausschlaggebend?
Glücklicherweise ändert das nichts an der Tatsache, dass die AfD geschert rechtsextrem ist.
Unabhängig davon, können BT, BR und/oder BRat den Antrag auf Beginn des Verbotsverfahrens einreichen.
Also: Macht es!
“Bis die Frage der Einstufung juristisch endgültig durch die Instanzen gegangen ist, werden wahrscheinlich mehrere Jahre vergehen.”
Und deshalb, liebe Kinder, wartet man mit einem Verbotsantrag nicht, bis die jeweilige Partei die zweitstärkste ist.
Dann hat die AFD genau das erreicht was sie wollte und versuchen das Verfahren nun so lange wie möglich hinauszuzögern. Wir können das jetzt drehen und wenden wie wir wollen, aber es ist eine Steilvorlage für die Union, einige Medien und alle anderen die es gern weiter vor sich herschieben. “Warten wir das laufende Verfahren ab” ist etwas das wir in den nächsten Wochen, Monaten und ggf. Jahren häufiger in Talkshows hören werden.
Schon ein wenig irreführend. Die AFD geht eben rechtlich dagegen vor und bis ne gerichtliche Entscheidung vorliegt, dürfen sie die AFD öffentlich nicht rechtsextrem einstufen. Blöd und wird leider seine Zeit dauern, aber normal
Und natürlich spielen die Medien hier wieder wunderbar den Rechten in die Karten (und bei der Regelmäßigkeit mit der das passiert muss man mittlerweile von Absicht ausgehen).
Was bitte ist daran eine Eilmeldung? Warum druckt man zu einer Standardvorgang im Verwaltungsrecht Zitate von Chrupalla ab? Wo ist die Erklärung das dies eine normale Formalie ist?
Also wenn es tatsächlich demnächst Neuwahlen geben sollte, dann haben wir die AFD an der Macht bevor das Verfahren durch ist. Wirklich großartige Arbeit. /S
Sieht so aus als ginge alles mit rechten Dingen zu, ist dann zum Glück in einer Demokratie so. Abschaffen kann man die wie das Recht auf eigene Meinung wenn man das nicht mehr braucht
USA 2.0 incoming
aber die sagen und tun rechtsextreme Dinge, wieso muss man da auf nen Bescheid warten quasi?
Verstehe schon den bürokratischen/juristischen Vorgang, aber man fragt sich schon, wie lange sie weiter ungehindert Volksverhetzung ohne Strafe absondern dürfen
……ich kann das alles nicht mehr
Und “im anderen sub” freut man sich
Wie, die Exekutive folgt dem üblichen Prozess der Judikative in Bezug auf ihrer Beurteilung der Legislative? Wo kommen wir da denn hin, Rechtsstaatlichkeit etwa?
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