In der Frage, ob die EU-Kommission die SMS-Korrespondenz der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit dem Chef des Impfstoffherstellers Pfizer veröffentlichen muss, fällt das Europäische Gericht in Luxemburg das Urteil. Nachdem die Kommission sich geweigert hatte, diese Korrespondenz gemäß den eigenen Transparenzvorschriften offenzulegen, hatte die „New York Times“ Klage eingereicht.
Konkret geht es um ein Geschäft über bis zu 1,8 Milliarden Dosen CoV-Impfstoff von Biontech/Pfizer im Frühjahr 2021. Das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Laut „New York Times“ war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla für das Zustandekommen des Deals entscheidend. Dabei sollen sie auch per SMS kommuniziert haben.
„Nicht auffindbar“
Die „New York Times“ und ihre Korrespondentin Matina Stevis-Gridneff beantragten daraufhin den Zugang zu sämtlichen Textnachrichten, die von der Leyen und der CEO von Pfizer zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 11. Mai 2022 ausgetauscht hatten. Die EU-Kommission verweigerte das: In ihrem Besitz befänden sich keine solchen Dokumente bzw. seien solche SMS „nicht auffindbar“. Unklar ist, ob die SMS noch irgendwo existieren oder mittlerweile gänzlich gelöscht wurden.
Im Detail geht es auch um die Frage, ob SMS unter die Archivierungs- und Transparenzregeln der EU fallen. Bei der Anhörung vor dem Richtersenat im November ließen die Richterinnen und Richter mit ihren Fragen durchaus Unverständnis für die Haltung der Kommission erkennen.

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Gegen das Urteil kann vor dem EuGH Einspruch erhoben werden
Verurteilung wäre für Kommission peinlich
Für die EU insgesamt und die Kommission im Besonderen ist es ein Testfall auf höchster Ebene dafür, wie ernst sie ihre Ansprüche und Regeln, möglichst transparent Politik zu machen, selbst nimmt. Eine Verurteilung wäre eine schallende Ohrfeige für die Kommission.
Shari Hinds von der NGO Transparency International meinte gegenüber der Website Politico, dass das Urteil „einen Wendepunkt für Transparenz in der EU“ darstellen könnte. Sie hofft, dass eine Verurteilung zu einem geänderten Bewusstsein und Vorgehen in der Kommission führen könnte. Bei wichtigen Entscheidungen, erst recht, wenn sie die öffentliche Gesundheit beträfen, müsse Geheimhaltung vermieden werden, so Hinds.
Zu den milliardenschweren Impfstoffkäufen ermittelt auch die Europäische Staatsanwältin Laura Kövesi. Details sind nicht bekannt, da die Behörde laufende Verfahren nicht kommentiert.
Mögliche Schwächung von der Leyens
Aber vor allem könnte eine Verurteilung von der Leyen im komplexen Kräftespiel von Kommission, Rat, den einzelnen Staaten und dem EU-Parlament schwächen. Vor allem im EU-Parlament musste von der Leyen schon scharfe Kritik für ihre Rückzieher beim „Green Deal“ und ihre Versuche, Macht in der Kommission zu zentralisieren, einstecken.
Länder wie Ungarn, die gegen eine weitere Stärkung der europäischen Ebene – etwa im Zuge der Rüstungsvorhaben oder bei Plänen für einen gemeinsamen Finanzmarkt – sind, würden das Urteil wohl für ihre Zwecke zu nutzen versuchen. Vieles dürfte davon abhängen, wie von der Leyen mit dem Urteil umgeht und welche Konsequenzen sie daraus zu ziehen gedenkt.
Viel Kritik an mangelnder Informationsfreiheit
Die Regeln für Informationsfreiheit auf EU-Ebene haben bisher zu einer durchmischten Bilanz geführt. Angesichts der in vielen EU-Staaten noch viel restriktiveren Regeln, was die Überprüfbarkeit des Handelns von Verwaltung und politischen Entscheidungsträgern angeht, gelten die Brüsseler Regeln als vorbildhaft.
In der Praxis stoßen jene, die um die Veröffentlichung von Informationen anfragen – etwa Medien – oft rasch an Grenzen bzw. gegen Mauern. Das kritisierte auch die EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly, die Ende Februar aus dem Amt schied, immer wieder scharf.