Die luxemburgische Regierung plant, die Verjährungsregelung für Disziplinarverfahren in der Ärztekammer (Collège médical) zu überarbeiten.

Das geht aus einer parlamentarischen Antwort der Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) hervor. Darin erklärt sie, die Gesetzesanpassung werde «in enger Zusammenarbeit mit der Ärztekammer» erarbeitet. Aktuell gilt laut Artikel 19 des betreffenden Gesetzes eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Wörtlich heißt es: «Die disziplinarische Verfolgung verjährt fünf Jahre nach dem Tag, an dem die oben genannten Handlungen begangen wurden.» Nach Angaben der Ministerin wurde seit 1999 ein Fall vom Disziplinarrat wegen dieser Frist abgelehnt.

Derzeit prüft die Regierung, ob diese Frist verlängert oder unter bestimmten Umständen aufgehoben werden soll – etwa in Fällen, in denen gleichzeitig ein gerichtliches Verfahren zum selben Sachverhalt läuft. Zwischen 2019 und 2024 hat die Ärztekammer laut Deprez in 13 Fällen die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und in 18 Fällen die Gesundheitsdirektion mit einer Untersuchung beauftragt.