Die Seuchenteppiche werden im Burgenland abgebaut.
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Die kleinen Grenzübergänge im Osten Österreichs, die Anfang April aufgrund des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in der Slowakei und in Ungarn geschlossen wurden, sind ab kommendem Mittwoch, 0.00 Uhr, wieder befahrbar. Das teilte die burgenländische Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (Grüne) am Montag mit. Die veterinärbehördlichen Grenzkontrollen und das Einfuhrverbot aus der bestehenden Sperrzone in Ungarn bleiben noch bis 30. Mai aufrecht.
Die Schutzmaßnahmen hätten ein Übergreifen der Krankheit auf Österreich bisher verhindert, für die kommenden Wochen sei aber “weiterhin Vorsicht angesagt”, betonte Haider-Wallner. Die Betriebe sollen weiter verstärkt zu Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet werden, um eine Einschleppung zu verhindern. Die Seuchenteppiche an den offenen Grenzübergängen werden abgebaut.
Überwachungszone schon seit vergangenem Freitag aufgehoben
Mit der Öffnung der Grenzübergänge wird die aufgrund der Maul- und Klauenseuche eingerichtete Sperrzone aufgehoben. Schon am vergangenen Freitag wurde nach Angaben des Landes die Überwachungszone, die die vier Gemeinden Deutsch Jahrndorf, Nickelsdorf, Halbturn und Mönchhof (alle Bezirk Neusiedl am See) umfasste, beendet.
Das Burgenland will mit einigen Maßnahmen aber auch in Zukunft die Ausbreitung von Tierseuchen verhindern. So müssen Betriebe mit Klauentierhaltung künftig etwa eine Risikoeinschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierseuchen vornehmen und diese dokumentieren. Das gilt auch für Transportunternehmen sowie andere Wirtschaftstreibende im Umfeld von Tierhaltungen, die zudem höchste Hygienestandards einhalten und Transportmittel und Container entsprechend reinigen und desinfizieren müssen.
Veranstalter von Messen, Märkten oder Tierschauen, bei denen mehrere empfängliche Tiere versammelt sind, sollen dazu verpflichtet werden, ein Biosicherheitskonzept vorzulegen. Vorgesehen ist, dass sie geeignete Desinfektionsmittel für Fahrzeuge und Transportcontainer, aber auch zur Hand- und Schuhdesinfektion an den Ein- und Ausgängen bereitstellen und die Örtlichkeiten nach der Veranstaltung entsprechend reinigen.