Die Europäische Kommission will die Bedingungen für Abschiebungen in Drittstaaten vereinfachen. Die Behörde schlug am Dienstag eine Gesetzesänderung vor, nach der die EU-Staaten Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig leichter in ein anderes Land abschieben können – auch, wenn die Migranten keinerlei Verbindung zu dem entsprechenden Land haben.
Nach den bisherigen Regeln des EU-Migrationspakets sind Abschiebungen in sogenannte „sichere Drittstaaten“ bereits erlaubt. Bislang müssen die EU-Länder dafür aber nachweisen, dass die abgelehnten Asylbewerberinnen und -bewerber einen Bezug zu dem betreffenden Land haben. Das können etwa Familienmitglieder oder ein früherer Wohnsitz sein.
Den Vorschlägen vom Dienstag zufolge will die Kommission den Mitgliedsländern nun erlauben, diese Regelung auf alle Länder auszuweiten, die ein Asylbewerber durchquert hat. Die EU-Staaten könnten die Einschränkung demnach auch ganz aufheben, wenn mit dem Drittland eine Vereinbarung für die Aufnahme von Migranten besteht. Letzteres soll den Vorschlägen zufolge nicht für unbegleitete Minderjährige gelten.
Wie weit sie bei den Änderungen gehen, soll den einzelnen nationalen Regierungen überlassen bleiben. Die EU-Kommission schlägt zudem vor, einen weiteren Schutzmechanismus für Migrantinnen und Migranten abzuschaffen: Wer Einspruch gegen eine Abschiebung in ein Drittland einlegt, soll nicht mehr automatisch bis zum Gerichtsurteil bleiben dürfen.
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Brüssel hatte zuletzt bereits vorgeschlagen, Abschiebelager in Drittstaaten zu erlauben. In sogenannten Rückführungszentren sollen Asylbewerber untergebracht werden dürfen, deren Antrag abgelehnt worden ist.
Statistisch gesehen hat sich die Lage allerdings entspannt: Die Zahl der Einreisen von Migranten ohne gültige Papiere ging in Europa zuletzt um mehr als ein Drittel zurück. Im vergangenen Jahr verzeichnete die EU-Grenzschutzagentur Frontex 239.000 sogenannte irreguläre Grenzübertritte, 38 Prozent weniger als 2023. (AFP)