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Bosch Automotive Steering. © GT-Archiv
Inge Gräßle erhält Antwort von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zum Thema Arbeitsplätzeverlagerung von Bosch nach Ungarn.
Schwäbisch Gmünd. Gmünds CDU-Bundestagsabgeordnete Inge Gräßle hat im Dezember 2024 an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen geschrieben, um ihre Bedenken hinsichtlich der Ankündigung der Bosch-Gruppe zu äußern, Tausende Arbeitsplätze in Schwäbisch Gmünd abzubauen und den Standort in Ungarn zu stärken.
Gräßle warnte, dass EU-Investitionszuschüsse von bis zu 75 Prozent, Sonderwirtschaftszonen und erhebliche Steuervorteile die Wettbewerbsbedingungen für deutsche Standorte erheblich verschlechtern würden.
Fairen Wettbewerb im Binnenmarkt wahren
In dieser Woche erhielt Gräßle eine Antwort von von der Leyen. Die Kommission unterstützt keine Verlagerung von Dienstleistungen oder Produktionen in andere EU-Mitgliedstaaten durch EU-Strukturfonds oder nationale Mittel. Die EU-Beihilfevorschriften enthalten Schutzvorkehrungen, um sicherzustellen, dass öffentliche Gelder nicht für Arbeitsplatzverlagerungen genutzt werden und somit den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt wahren.
Unternehmen, die regionale Investitionsbeihilfen beantragen, müssen schriftlich bestätigen, dass sie in den zwei Jahren vor dem Antrag keine Verlagerung in die beantragte Betriebsstätte vorgenommen haben und sich verpflichten, dies auch in den folgenden zwei Jahren nicht zu tun. In Bezug auf Bosch wurde festgestellt, dass der Kommission bisher keine Hinweise auf Verstöße gegen diese Vorschriften vorliegen.
Gräßle sieht in der Antwort einen Auftrag, die Investitionen und Bedingungen in Ungarn zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Regelungen zur Verhinderung von Standortverlagerungen verletzt werden.