Lippstadt: Gynäkologe kämpft gegen Abtreibungsverbot – Joachim Volz, Chefarzt einer Klinik, darf keine Abtreibungen mehr vornehmen, auch nicht bei schweren Missbildungen des Kindes – weil es der kirchliche Träger verbietet. Dagegen zieht der Gynäkologe nun vor Gericht. Wenn nötig bis vor das höchste

by QuastQuan

16 comments
  1. Kirchliche Träger einfach immer wieder super. /s

    Zahlen ~3% vom Budget aber entscheiden alles.

  2. Wird echt mal Zeit, dass Trennung von Kirche und Staat mal vernünftig durchgesetzt wird. Echt zum kotzen, was sich die Kirche da alles erlauben darf.

  3. Die katholische Kirche sollte einfach verboten werden. 

  4. Wieso sollte ein Träger eines Krankenhauses überhaupt so etwas entscheiden dürfen. Kirchlich oder nicht.

  5. Wenn man sich vor Augen hält, dass Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft zu 97% vom Staat und den Kassen refinanziert werden, dann ist das ein Skandal, dass die Kirche hier mal eben gültige Gesetze ignoriert.

    Vor Jahren gab es die Situation in Regensburg, dass sämtliche Krankenhäuser der Stadt in irgendeiner Form mit der Kirche verbandelt waren und Abtreibungen in der 150.000-Einwohner Stadt unmöglich waren.

    Kirchen raus aus der Gesundheitspflege. Und der Kinder- und Jugendpflege sowieso.

  6. Einfach peinlich wie viel die Kirche noch im Staat involviert ist

  7. “Auch nicht bei schweren Missbildungen” – na entweder sind Abtreibungen so harmlos dass jeder Fötus abgetrieben werden kann auch ein krankes Kind zählt so viel wie ein gesundes Kind….

  8. Richtig so! Wird Zeit das endlich jemand mal die Kirche fickt und nicht ständig umgekehrt!

  9. Solche Menschen braucht diese Gesellschaft! Weg mit solchen scheiß Sonderlocken für irgendwelche religiösen Einrichtungen.

    Und nein, es wäre keine Lösung wenn er “einfach nicht dort arbeitet” wie es viele ja bei denen vorschlagen die bei anderen kirchlichen Trägern über Missstände vin Recht und Gesetz berichten.

  10. Das muss diese Religionsfreiheit in unserem Land sein. /s

    Es muss doch langsam mal überall ankommen, dass Religionsfreiheit nicht nur die freie Ausübung der eigenen Religion bedeutet, sondern auch das Recht auf Freiheit von Religion, bzw. in diesem Fall der Schutz vor den religiösen Moralvorstellungen anderer.

    Ich bin dem Mann dankbar, dass er dafür eintritt.

  11. Was ist eigentlich die rechtliche Grundlage dafür? Wenn PETA jetzt ein KH eröffnet, dürfen die dann auch verweigern alle Nicht-Veganer zu behandeln?

  12. Neben der Kirchensteuer (ca. 6 Mrd. € pro Konfession in 2024) erhalten Kirchen jährlich 500–600 Millionen Euro direkte Staatsleistung. Daneben fließen weitere Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten für soziale und kulturelle Aufgaben – oft im mittleren dreistelligen Millionenbereich.

    Aber darüber zu diskutieren und das zu ändern, ist ja viel zu kompliziert

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