> Dem Mannheimer war sein BMW demnach Ende April bei einem Besuch der Familie in Rumänien gestohlen worden. Er hatte den Diebstahl bei der Polizei in Rumänien und bei der Versicherung angezeigt. Einige Wochen später kaufte ein 38-Jähriger aus Dortmund in Deutschland den Wagen.
> Der 27-Jährige machte das Auto über die Ortungsdaten in Dortmund ausfindig – meldete sich mit dieser Information aber nicht bei der Polizei. Stattdessen fuhr er nach Dortmund, öffnete das Auto mit seinem Schlüssel und kehrte mit dem Auto nach Mannheim zurück.
Ich finde es komisch dass man hier überhaupt von “stehlen” spricht – er hat ja mit seinem eigenen Schlüssel sein eigenes Auto geöffnet und ist damit nach Hause gefahren.
Ein perfekter Examensfall r/recht
Vielleicht hatte er ja nur vergessen wo er sein Auto geparkt hat und es via GPS-Ortung wiedergefunden. Aufgeschlossen, ab nach Hause, bevor jemand merkt wie schusselig er ist.
Geklaut ist geklaut- wieder holen ist gestohlen!
Ich hätte es genau so gemacht 🙂
Wie hat der andere das überhaupt zugelassen wenn das Auto als gestohlen gemeldet war? So wegen Fahrgestellnummer etc
Rückbeschaffungskriminalität
Da man an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann, sehe ich nicht, dass es sich um ein zurück stehlen handelt. Es handelt sich meines Erachtens nach eher um eine unangekündigte Abholung
Da dies ein deutschsprachiger – und kein ausschliesslich deutscher – Sub ist: In der Schweiz wäre der gutgläubige Erwerb durch einen Dritten unter bestimmten Bedingungen (Kauf an einer Versteigerung oder bei einem Kaufmann, der auch sonst mit den betreffenden Gütern handelt) möglich. Bzw. der ursprüngliche Eigentümer kann zwar in solchen Fällen vom gutgläubigen Erwerber die Herausgabe verlangen, muss aber dem gutgläubigen Erwerber den Kaufpreis (den der gutgläubige Erwerber an der Versteigerung oder beim Kaufmann bezahlt hat) erstatten, um das Herausgaberecht geltend machen zu können.
Lustig wird das juristisch dann, wenn z.B. ein deutsches Auto in Deutschland gestohlen wird und dann in der Schweiz an einen gutgläubigen Erwerber verkauft wird. Wer dann der “rechtmässige” Eigentümer ist, darüber kann es dann unterschiedliche länderspezifische Ansichten geben, je nach dem, wo sich das Auto gerade befindet…
Man darf nichts von einem gestohlenes zurück stehlen. Leider habe ich gerade den passenden Begriff nicht parat.
> Der Wagen wurde laut Sprecher von der Polizei sichergestellt.
>
> Nun geht es den Ermittlern zufolge unter anderem darum, die Besitzverhältnisse des Autos zu klären.
Die dürften mit der Sicherstellung geklärt sein
Klingt komisch. Wer hat denn den Fahrzeugbrief?
Mir stellt sich jetzt eher die Frage mit welchen Nummernschildern er zurück nach Monnem gefahren ist, die vom Dortmunder?
Da kein gutgläubiger Erwerb an gestohlenen Sachen möglich ist, sollte der “Täter” noch (Allein-)Eigentümer sein. Dann ist das Auto nicht “fremd” für ihn und damit ist der objektive Tatbestand nicht erfüllt. Strafbarkeit (—).
Zivilrechtlich kann es trotzdem verbotene Eigenmacht sein wegen Besitzstörung. Disclaimer: Meine Examen sind ewig lang her, Strafrecht hab ich erfolgreich hinter mir gelassen. Ü
Ich verstehe nicht wie es Ortungsdaten von dem Wagen gab, aber die Rumänische Polizei einfach nichts gemacht hat. Die deutschen Behörden haben es ja schließlich auch geschafft. Wenn der Mann sich jetzt strafbar gemacht hat, dann ist das am Ende möglicherweise ein Fall für europäisches Recht.
Es gibt einen Fahrzeugbrief und eine Fälschung. Versuche ich mit einem gefälschten Geldschein zu bezahlen, ist der Geldschein pfutsch. Der zweite Käufer ist wahrscheinlich der Gelackmeierte.
Monnem
En Monnem muss mer uffbasse!
Plottwist: der ursprüngliche Besitzer hat sich den Wagen von seinem Kumpel klauen und nach D verkaufen lassen, holt ihn jetzt wieder und hat Auto plus halben Verkaufspreis.
Würde mich wundern, eie man den ursprünglichen Besitzer dafür auch nur ansatzweise bestrafen will.
Es ist sein Auto. Er hat das Auto woanders geparkt gefunden und ist damit nach Hause gefahren. Wenn das strafbar sein soll, dann wäre das ein mieser Präzidenzfall.
Dieses Szenario ging mir schon so oft durch den Kopf weil ich ein Airtag im Auto versteckt habe
Wie konnte das Auto denn bitte neu zugelassen werden, wenn es als gestohlen gemeldet ist? Dann müssten ja die Fahrgestellnummern ausgetauscht worden sein.
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> Dem Mannheimer war sein BMW demnach Ende April bei einem Besuch der Familie in Rumänien gestohlen worden. Er hatte den Diebstahl bei der Polizei in Rumänien und bei der Versicherung angezeigt. Einige Wochen später kaufte ein 38-Jähriger aus Dortmund in Deutschland den Wagen.
> Der 27-Jährige machte das Auto über die Ortungsdaten in Dortmund ausfindig – meldete sich mit dieser Information aber nicht bei der Polizei. Stattdessen fuhr er nach Dortmund, öffnete das Auto mit seinem Schlüssel und kehrte mit dem Auto nach Mannheim zurück.
Ich finde es komisch dass man hier überhaupt von “stehlen” spricht – er hat ja mit seinem eigenen Schlüssel sein eigenes Auto geöffnet und ist damit nach Hause gefahren.
Ein perfekter Examensfall r/recht
Vielleicht hatte er ja nur vergessen wo er sein Auto geparkt hat und es via GPS-Ortung wiedergefunden. Aufgeschlossen, ab nach Hause, bevor jemand merkt wie schusselig er ist.
Geklaut ist geklaut- wieder holen ist gestohlen!
Ich hätte es genau so gemacht 🙂
Wie hat der andere das überhaupt zugelassen wenn das Auto als gestohlen gemeldet war? So wegen Fahrgestellnummer etc
Rückbeschaffungskriminalität
Da man an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann, sehe ich nicht, dass es sich um ein zurück stehlen handelt. Es handelt sich meines Erachtens nach eher um eine unangekündigte Abholung
Da dies ein deutschsprachiger – und kein ausschliesslich deutscher – Sub ist: In der Schweiz wäre der gutgläubige Erwerb durch einen Dritten unter bestimmten Bedingungen (Kauf an einer Versteigerung oder bei einem Kaufmann, der auch sonst mit den betreffenden Gütern handelt) möglich. Bzw. der ursprüngliche Eigentümer kann zwar in solchen Fällen vom gutgläubigen Erwerber die Herausgabe verlangen, muss aber dem gutgläubigen Erwerber den Kaufpreis (den der gutgläubige Erwerber an der Versteigerung oder beim Kaufmann bezahlt hat) erstatten, um das Herausgaberecht geltend machen zu können.
Lustig wird das juristisch dann, wenn z.B. ein deutsches Auto in Deutschland gestohlen wird und dann in der Schweiz an einen gutgläubigen Erwerber verkauft wird. Wer dann der “rechtmässige” Eigentümer ist, darüber kann es dann unterschiedliche länderspezifische Ansichten geben, je nach dem, wo sich das Auto gerade befindet…
Man darf nichts von einem gestohlenes zurück stehlen. Leider habe ich gerade den passenden Begriff nicht parat.
> Der Wagen wurde laut Sprecher von der Polizei sichergestellt.
>
> Nun geht es den Ermittlern zufolge unter anderem darum, die Besitzverhältnisse des Autos zu klären.
Die dürften mit der Sicherstellung geklärt sein
Klingt komisch. Wer hat denn den Fahrzeugbrief?
Mir stellt sich jetzt eher die Frage mit welchen Nummernschildern er zurück nach Monnem gefahren ist, die vom Dortmunder?
Da kein gutgläubiger Erwerb an gestohlenen Sachen möglich ist, sollte der “Täter” noch (Allein-)Eigentümer sein. Dann ist das Auto nicht “fremd” für ihn und damit ist der objektive Tatbestand nicht erfüllt. Strafbarkeit (—).
Zivilrechtlich kann es trotzdem verbotene Eigenmacht sein wegen Besitzstörung. Disclaimer: Meine Examen sind ewig lang her, Strafrecht hab ich erfolgreich hinter mir gelassen. Ü
Ich verstehe nicht wie es Ortungsdaten von dem Wagen gab, aber die Rumänische Polizei einfach nichts gemacht hat. Die deutschen Behörden haben es ja schließlich auch geschafft. Wenn der Mann sich jetzt strafbar gemacht hat, dann ist das am Ende möglicherweise ein Fall für europäisches Recht.
Es gibt einen Fahrzeugbrief und eine Fälschung. Versuche ich mit einem gefälschten Geldschein zu bezahlen, ist der Geldschein pfutsch. Der zweite Käufer ist wahrscheinlich der Gelackmeierte.
Monnem
En Monnem muss mer uffbasse!
Plottwist: der ursprüngliche Besitzer hat sich den Wagen von seinem Kumpel klauen und nach D verkaufen lassen, holt ihn jetzt wieder und hat Auto plus halben Verkaufspreis.
Würde mich wundern, eie man den ursprünglichen Besitzer dafür auch nur ansatzweise bestrafen will.
Es ist sein Auto. Er hat das Auto woanders geparkt gefunden und ist damit nach Hause gefahren. Wenn das strafbar sein soll, dann wäre das ein mieser Präzidenzfall.
Dieses Szenario ging mir schon so oft durch den Kopf weil ich ein Airtag im Auto versteckt habe
Wie konnte das Auto denn bitte neu zugelassen werden, wenn es als gestohlen gemeldet ist? Dann müssten ja die Fahrgestellnummern ausgetauscht worden sein.
Perfektes Material für das nächste Jules Video
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