Eine Gruppe vom Fach mit durchschnittlich sehr hohem Bildungsstand fordert das Ende des Abtreibungsparagrafen? Wie kann das denn sein?! Dorothee Bär sagt doch, die meisten der Gegner dieses Paragrafen hätten das hochkomplexe Thema nicht vollständig durchdacht. Na, das ist ja komisch.
Das ist ja mal wieder eine reißerische Überschrift…. und verfehlt absolut, dass die Ärzte die Straffreiheit anderweitig geregelt und nicht im StGB haben wollen.
Tja, während der Ampel wäre genug Zeit gewesen, das Thema mal anzugehen. Aber man musste ein bereits jahrelang ausdiskutiertes Thema noch… ausdiskutieren.
Sorry, aber fällt mir schwer zu glauben. Als ob irgendjemand da draußen denkt “Schwangerschaftabbrüche stehen im StGB, na dann muss das ja was schlimmes sein!”. Die Leute haben eine Haltung dazu, ganz egal wo es steht. Jezt zu forden dass man das einfach wo anders nochmal hinschreibt fühlt sich für mich sinnlos an.
Ja. Der Ärztetag klingt an sich schon vernünftig.
Aber das war schon immer in StGB. Also bleibt es da /s.
Ich sehe leider bei der Regierung keine Hoffnung ajf Unsetzung
Haben ja zum Glück die CDU in der Regierung. Dann wird das bestimmt passieren.
Was ich verwirrend finde, weshalb wird nicht die Streichung von 218 an sich gefordert? Ist das nicht der Paragraf, der die Strafbarkeit festlegt, während 218a nur die Ausnahmen regelt?
Herrjemine, schlechter Nachrichtenartikel. Da wurde nicht einmal ins Gesetz geguckt.
Die prinzipielle Strafbarkeit der Abtreibung steht in § 218 StGB (“*Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.*”).
In [§ 218a StGB](https://dejure.org/gesetze/StGB/218a.html) stehen dann verschiedene Ausnahmen von der Strafbarkeit.
Zur teilweisen Verteidigung des Spiegels: Am Missverständnis trägt auch der Ärztetag selbst Schuld:
> [“Wenn eine Handlung im Strafrecht verortet ist, erzielt das allein[!] eine Wirkung: Sie wird als rechtswidrig, unmoralisch und gesellschaftlich nicht akzeptiert wahrgenommen”, steht in dem Antrag, dem laut der Nachrichtenagentur KNA 211 von 236 Delegierten zustimmten. “Die Entkriminalisierung beseitigt Stigmata und entlastet Schwangere und Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie kann so zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Schwangeren führen.”](https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/aerztetag-abtreibungsparagraf-100.html)
Ob die Entkriminalisierung in § 218a Strafgesetzbuch, in einem § 1 SchwAbEntkrimG oder in § 14 RiFlEtikettG steht, macht rechtlich keinen Unterschied.
Das ist wie zu sagen, _”Wenn Notwehr im Strafgesetzbuch verortet ist, erzielt das allein eine Wirkung: Die Notwehr wird als rechtswidrig, unmoralisch und gesellschaftlich nicht akzeptiert wahrgenommen”._
Vielleicht sollte man den Ärzten nicht nur (aber auch) beibringen, wie man Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, sondern auch mit Überzeugung die Rechtslage erläutern.
Bei der Tagesschau gibt es noch folgende Aussage vom Hausärzteverband, die nur verwirrend ist:
> “Durch die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen entsteht eine rechtliche Grauzone, die die medizinische Versorgung unnötig erschwert, die Betroffenen schwer belastet und zu einer verzögerten Behandlung führen kann.” Die Politik müsse dringend handeln.
Die rechtliche Grauzone gibt es nur in ihren Köpfen.
Was tatsächlich etwas ändern würde, ist, dass die Krankenkassen den Eingriff finanzieren (wobei aber fraglich ist, ob das BVerfG so etwas einsacken würde).
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Eine Gruppe vom Fach mit durchschnittlich sehr hohem Bildungsstand fordert das Ende des Abtreibungsparagrafen? Wie kann das denn sein?! Dorothee Bär sagt doch, die meisten der Gegner dieses Paragrafen hätten das hochkomplexe Thema nicht vollständig durchdacht. Na, das ist ja komisch.
Das ist ja mal wieder eine reißerische Überschrift…. und verfehlt absolut, dass die Ärzte die Straffreiheit anderweitig geregelt und nicht im StGB haben wollen.
Tja, während der Ampel wäre genug Zeit gewesen, das Thema mal anzugehen. Aber man musste ein bereits jahrelang ausdiskutiertes Thema noch… ausdiskutieren.
Sorry, aber fällt mir schwer zu glauben. Als ob irgendjemand da draußen denkt “Schwangerschaftabbrüche stehen im StGB, na dann muss das ja was schlimmes sein!”. Die Leute haben eine Haltung dazu, ganz egal wo es steht. Jezt zu forden dass man das einfach wo anders nochmal hinschreibt fühlt sich für mich sinnlos an.
Ja. Der Ärztetag klingt an sich schon vernünftig.
Aber das war schon immer in StGB. Also bleibt es da /s.
Ich sehe leider bei der Regierung keine Hoffnung ajf Unsetzung
Haben ja zum Glück die CDU in der Regierung. Dann wird das bestimmt passieren.
Was ich verwirrend finde, weshalb wird nicht die Streichung von 218 an sich gefordert? Ist das nicht der Paragraf, der die Strafbarkeit festlegt, während 218a nur die Ausnahmen regelt?
Herrjemine, schlechter Nachrichtenartikel. Da wurde nicht einmal ins Gesetz geguckt.
Die prinzipielle Strafbarkeit der Abtreibung steht in § 218 StGB (“*Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.*”).
In [§ 218a StGB](https://dejure.org/gesetze/StGB/218a.html) stehen dann verschiedene Ausnahmen von der Strafbarkeit.
Zur teilweisen Verteidigung des Spiegels: Am Missverständnis trägt auch der Ärztetag selbst Schuld:
> [“Wenn eine Handlung im Strafrecht verortet ist, erzielt das allein[!] eine Wirkung: Sie wird als rechtswidrig, unmoralisch und gesellschaftlich nicht akzeptiert wahrgenommen”, steht in dem Antrag, dem laut der Nachrichtenagentur KNA 211 von 236 Delegierten zustimmten. “Die Entkriminalisierung beseitigt Stigmata und entlastet Schwangere und Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie kann so zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Schwangeren führen.”](https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/aerztetag-abtreibungsparagraf-100.html)
Ob die Entkriminalisierung in § 218a Strafgesetzbuch, in einem § 1 SchwAbEntkrimG oder in § 14 RiFlEtikettG steht, macht rechtlich keinen Unterschied.
Das ist wie zu sagen, _”Wenn Notwehr im Strafgesetzbuch verortet ist, erzielt das allein eine Wirkung: Die Notwehr wird als rechtswidrig, unmoralisch und gesellschaftlich nicht akzeptiert wahrgenommen”._
Vielleicht sollte man den Ärzten nicht nur (aber auch) beibringen, wie man Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, sondern auch mit Überzeugung die Rechtslage erläutern.
Bei der Tagesschau gibt es noch folgende Aussage vom Hausärzteverband, die nur verwirrend ist:
> “Durch die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen entsteht eine rechtliche Grauzone, die die medizinische Versorgung unnötig erschwert, die Betroffenen schwer belastet und zu einer verzögerten Behandlung führen kann.” Die Politik müsse dringend handeln.
Die rechtliche Grauzone gibt es nur in ihren Köpfen.
Was tatsächlich etwas ändern würde, ist, dass die Krankenkassen den Eingriff finanzieren (wobei aber fraglich ist, ob das BVerfG so etwas einsacken würde).
Dreimal paragraf hintereinander im titel, eieiei
FDP hat’s verhindert
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