Das Linzer Bezirksgericht hat ein möglicherweise wegweisendes Urteil im Streit um umstrittene Besitzstörungsabmahnungen rund um das Grundstück Unionstraße 118s gefällt. Der Leondinger Immobilienunternehmer Robert Gassner setzte sich vor Gericht erfolgreich gegen die Masche zur Wehr.
LINZ. Der Richter stellte in seinem Urteil, das MeinBezirk vorliegt, fest, dass durch das bloße, einmalige Befahren und sofortige wieder Verlassen des Areals keine Besitzstörung vorliegt. Gassner hat laut eigenen Angaben das Grundstück im April 2024 für wenige Sekunden befahren, hatte bemerkt, dass der einstige Würstelstand “Kaiser Franz” verschwunden war, und es sofort wieder verlassen. Wenige später erhielt er, wie unzählige andere auch, Post von einem Anwalt.
Mehr als 1.450 Betroffene
Denn seit April 2024 – unmittelbar nach der Übernahme des Grundstücks durch den neuen Eigentümer – soll der Anwalt im Auftrag des 44-Jährigen mehr als 1.450 Abmahnschreiben verschickt haben. Jeder der Briefe enthielt dabei die Forderung nach mehr als 300 Euro – und das für das bloße Einfahren auf die unscheinbare Betonfläche. Bei nicht Bezahlen wurde mit einer Unterlassungsklage, die deutlich teurer ist, gedroht.
Richter mit klarer Ansage
Immobilienunternehmer Gassner, der sich – wie viele andere – abgezockt fühlte, wollte sich das nicht gefallen lassen und ließ es auf die Unterlassungsklage mit einer Forderung nach 2.000 Euro ankommen. Der Richter habe, so Gassner gegenüber MeinBezirk, den Sachverhalt “akribisch geprüft” und deutlich gemacht, dass sein Verhalten keine Besitzstörung darstellt. Im Urteil heißt es unter anderem:
“Nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ist das lediglich einmalige kurzfristige Befahren der asphaltierten Fläche des Klägers als so geringfügiger Eingriff zu beurteilen, dass man nicht von einer Störung im Rechtssinne sprechenkann.”
Kein Geld zurück für Betroffene
Für all jene, die eine Unterlassung bereits unterschrieben und bezahlt haben, hat Öamtc-Juristin Corinna Hotz trotz des nun ergangenen Urteils keine guten Nachrichten: “Sich deshalb jetzt das Geld zurückholen zu können, ist leider nicht möglich.” Sie verweist darauf, dass im Urteil explizit vom konkreten Einzelfall die Rede ist. Eine allgemeine Gültigkeit für die Zukunft könne man daraus nicht ableiten, dafür bräuchte es eine Gesetzesänderung. “Was aber natürlich möglich ist, ist, dass man die eigene Situation genau mit diesem Fall vergleicht. Wenn es wirklich fast genauso gelagert ist, könnte man es vor Gericht drauf ankommen lassen. Jedoch immer mit dem Risiko am Ende deutlich mehr bezahlen zu müssen.”
Causa Unionstraße – ein Opfer wehrt sich