600.000€ gefunden | LG Köln: Kein Finderlohn für ehrlichen Entrümpler

by BloederFuchs

28 comments
  1. In Deutschland ehrlich zu sein und nach den Regeln zu spielen ist immer nachteilig

  2. Ich finde das Urteil richtig, aber als arbeitender Mensch tut es mir auch irgendwie weh: Wie fucking reich muss man eigentlich sein, um eine Summe, die selbst für Gutverdiener in der Größenordnung von 10-20 Jahresnettogehältern liegt einfach im Keller “zu vergessen”?!

  3. Ja schon irgendwie aus beiden Seiten verständlich. Wenn es mein Angehöriger wäre, dann würde ich natürlich auch das Geld haben wollen.
    Finde das Urteil von daher auch korrekt.
    Ist ja auch nicht so, dass der Entrümpler für lau arbeitet.

  4. Passt perfekt zu dem Post mit den 400 Mrd. Bargeld in Deutschland

  5. Dass AGB-Klauseln mal schnell unwirksam sind, sollte niemanden mehr überraschen.

    Trotz allem würde ich hier aber einen “Finderlohn” von 10-15% für sinnvoll halten. Ohne die Prüfung der zu entsorgenden Sachen hatten die Eigentümer nie diese Summe (wieder-) erhalten, zudem motiviert ein solches Urteil alle zukünftigen Finder zur Unterschlagung der gefundenen Wertsachen/Geldbeträge.

    Edit: falsche Klammer

  6. Juristischer Laie hier:

    > Der generelle Besitzwille der Wohnungseigentümerin erstrecke sich allerdings auf alle in ihrer Wohnung befindlichen Gegenstände. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sie den Besitz aufgeben wollte

    Warum muss ich denn einen Besitz aufgeben wollen, damit ein Gegenstand als verloren gilt und ein Anspruch auf Finderlohn entstehen kann? Das ist doch eine völlig merkwürdige Erklärung. Mein Portemonnaie wollte ich dich auch nicht verlieren

  7. Ich sehe nicht wirklich das Problem.

    Eine Firma wurde beauftragt eine Wohnung zu entrümpeln und findet dabei viel Geld.

    Von dem Geld wusste die Dame aber nichts (mehr) weil sie einen Betreuer benötigt.

    Die Firma hat ja die Bezahlung bekommen.

  8. Lesson learned.
    Behalten und richtig “dat Lebe jenießen!”

  9. Also bei dem Sümmchen hätte ich dem ehrlichen Finder min. 10.000€ gegönnt, naja, ist aber nicht ich ne.

  10. *findet 100k*
    “Schaut mal wir haben hier beim aufräumen 60.000€ gefunden!”

  11. Ich finde das sehr erschreckend, dass ein signifikanter Teil der hier Schreibenden offenbar keinerlei Anstand oder Moral hat, und offen für Straftaten wirbt und jeden niedermacht, der auf die Strafbarkeit hinweist. Das zeigt wie kaputt unsere Gesellschaft geworden ist. Ich bin aber sicher, sollten diejenigen mal auf der anderen Seite der Geschichte sitzen, würden sie Zeter und Mordio schreien, wenn sie ähnlich abgezogen würden wie von ihnen propagiert.

    Edit: Die Überschrift ist im übrigen Quatsch, scheint aber ja bei vielen zu verfangen. Es ging im Verfahren nicht um Finderlohn. Dieser wäre auch nur rund 20k gewesen. Die Inhaberin wollte aber am liebsten alles behalten, mindestens aber 100k. Dass der Mitarbeiter was abbekommen hätte, ist dem Bericht nicht zu entnehmen. Dem Unternehmen wurde für den zusätzlichen Aufwand auch so schon 2k mehr bezahlt.

  12. Dann wünsche ich ihm mal, dass er eigentlich 800.000€ gefunden hat

  13. Ehrlichkeit bewährt sich im Schnitt nicht, siehe Gesellschaft, Politik, oder sonst wo

  14. Ich weiß ist rechtlich korrekt, schließlich darf man sich nix aus meiner Mülltonne nehmen, aber ich finde das Verständnis von Besitzwillen schon immer komisch. Wenn ich etwas entsorge oder jemanden mit der Entsorgung beauftrage, dann finde ich, ich mache meinen fehlenden Besitzwillen sehr deutlich.

  15. Da haben wir es mal wieder. Und am Ende ist der Dumme wieder der Blöde. 🤷🏻

  16. >Der generelle Besitzwille der Wohnungseigentümerin erstrecke sich allerdings auf alle in ihrer Wohnung befindlichen Gegenstände. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass sie den Besitz aufgeben wollte, insbesondere ergebe sich ein solcher Wille nicht aus dem Entrümpelungsvertrag.

    Natürlich ist die Beauftragung eines Entrümpelungsunternehmens eine Willensbekundigung das der Besitzt aufgegeben werden soll. Wozu sonst wird ein Entrümpelungsunternehmen beauftragt. Die Begründung hängt hier ein wenig.

    Allerdings wird ja der Entrümpler bereits für die Arbeit bezahlt und es wird bestimmt auch damit gerechnet das unter umständen noch der ein oder andere Gegenstand veräußert werden kann. Daher sind die “gefundenen” 600k + Wertsachen schon erheblich zu viel Wertübertrag für die geleistete Arbeit.

  17. Ich hätte die 300.000 Euro sofort abgegeben, ohne Umwege!

  18. Sowas behält man wenn man es allein findet.

    Mit 1,2,3 Helfern/Mitwissern funktioniert das nicht mehr.

  19. Ehrlichkeit wehrt am längsten, nicht. Hätten die entrümpler die Scheisse einfach weg geschmissen wäre nichts da gewesen. Ich finde man hätte zumindest Finderlohn zahlen MÜssen.

  20. Klingt dämlich aber dumm wer ernsthaft solch einen Fund heutzutage noch freiwillig abgibt.

  21. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann /darf/ die gesetzliche Betreuerin von dem Geld keinen Finderlohn geben, selbst wenn sie wollte. Nicht nur, wenn es einen Einwilligungsvorbehalt gibt, sondern auch, wenn es nur Vermögenssorge gibt, ist die betreuende Person dem zuständigen Amtsgericht über jeden Cent der Klienten Rechenschaft schuldig. Mit einer solchen Zahlung würde die Betreuerin sich vermutlich strafbar machen.

    Arbeite selber in einem Betreuungsbüro und entnehme das meinen Erfahrungen in dem Beruf.

  22. Zusätzlich zum Finderlohn wollte die Unternehmerin ja noch eine Gebühr in Höhe von 100.000€, wäre das nicht gewesen wäre die Sache vermutlich nicht Mal vor Gericht gelandet

  23. Geld 10 Jahre nicht anfassen oder nur in kleinen Mengen anlegen = profit

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