Ein niederländisches Ehepaar lebt seit zwei Jahrzehnten in der Schweiz, davon 15 Jahre in der Gemeinde Unteriberg im Kanton Schwyz. Ihr Wunsch, sich einbürgern zu lassen, wurde jedoch von der lokalen Einbürgerungskommission abgelehnt. Wie SRF berichtet, sorgt der Entscheid schweizweit für Diskussionen über die Anforderungen an die Integration.
Entscheid
Im Februar stellte sich das Paar der Einbürgerungskommission für ein Gespräch, das rund eine Stunde dauerte. Dabei wurden Fragen zur Schweizer Politik und zur lokalen Integration gestellt. Trotz tadellosem Leumund, stabiler finanzieller Lage und ausreichender Deutschkenntnisse kam die Kommission zum Schluss, dass die Integration in die kommunalen Strukturen nicht ausreiche. Auch die politischen Kenntnisse seien nicht genügend. Die Empfehlung lautete daher, das Gesuch abzulehnen.
Im April bestätigte die Gemeindeversammlung diesen Entscheid mit deutlicher Mehrheit: 94 Stimmen sprachen sich gegen die Einbürgerung aus, lediglich fünf dafür. Laut Gemeindepräsident Ruedi Keller habe beim Gespräch der Gesamteindruck nicht überzeugt – insbesondere beim Wissen über politische Vertreter sowie bei der Einbindung ins Dorfleben.
Zurückgezogenes Leben
Keller bemängelte unter anderem, dass der Mann in Unteriberg kaum gesehen werde. Für ihn gehöre es dazu, dass jemand, der den Schweizer Pass wolle, sich auch aktiv am Gemeindeleben beteilige. Die Haltung, sich zurückzuziehen oder etwa nicht auf der Strasse zu grüssen, werde in Unteriberg als Zeichen mangelnder Integration gewertet.
Laut Bundesgericht reicht jedoch ein zurückgezogenes Leben allein nicht aus, um eine fehlende Integration festzustellen. Entscheidend sei vielmehr die generelle Haltung zur Schweiz und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Keller betonte aber, dass er den Eindruck habe, es fehle an Freude und Offenheit. Diese Wahrnehmung hätten auch andere Personen aus dem Dorf geteilt.
Der Betroffene
Ronny van Unen, der Mann im Zentrum des Falles, widerspricht dieser Einschätzung. Er habe sich intensiv auf das Gespräch vorbereitet und umfassendes Wissen zur Schweizer Politik angeeignet. Die Aussage, er verfüge über unzureichende Kenntnisse, empfinde er als unzutreffend und verletzend.
Er betont zudem, dass er im Dorf aktiv gewesen sei. So habe er einem Bauern beim Alpaufzug geholfen und sei Mitglied einer SAC-Sektion in der Region. Auch an verschiedenen Veranstaltungen habe er teilgenommen. Aus seiner Sicht ist Integration längst erfolgt – sowohl kulturell als auch sozial.
Neuer Anlauf
Nach der deutlichen Ablehnung des Gesuchs prüft das Ehepaar, ob ein zweiter Versuch infrage kommt. Ronny van Unen kündigte an, sich künftig noch stärker einzubringen, um die Skepsis in der Bevölkerung abzubauen. Ziel sei es, als vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft anerkannt zu werden – mit oder ohne Pass.
Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Praxis der Einbürgerungsverfahren auf: Wie sichtbar muss Integration sein? Reicht ein rechtlich einwandfreies Leben nicht aus? Die Debatte zeigt, dass die Kriterien über die formalen Voraussetzungen hinaus stark vom subjektiven Eindruck abhängen können.