Rechtsstreit Mehrwertsteuer: ORF-Gebühr jetzt Fall für den EuGH

5 comments
  1. Die Zwangsgebühr gehört einfach ganz weg… Wenn ich Netflix nicht mehr will kündige ich und zahl nichts mehr => und kann es nicht mehr sehen. Genau so sollte das beim dem Verein eigentlich auch sein!

  2. Könn ma bitte aufhören Paywall Artikel zu teilen? Die bieten null Diskussionsbasis wenn 90% nur den halben Artikel, falls überhaupt, lesen können.

  3. Aus der “nur Text Version” behind the paywall:

    >Vor gut drei Jahren wurden brisante Musterverfahren gestartet. Seit gestern, Dienstag, ist es fix: Die Einhebung der Mehrwertsteuer (zehn Prozent) auf die ORF-Gebühren ist nun ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

    >„Es ist ein Etappensieg. Der Verwaltungsgerichtshof hat dem EuGH ein sogenanntes Vorabersuchen vorgelegt, weil hier eine europarechtliche Frage zu klären ist“, sagt Gerhard Wüest, Chef des Prozessfinanzierers AdvoFin, zum KURIER. „Es geht darum, ob die Mehrwertsteuer auf eine Gebühr verrechnet werden darf oder nicht. Wir sind der Ansicht, dass keine Mehrwertsteuer eingehoben werden darf.“ Das Verrechnen der Mehrwertsteuer auf eine Gebühr sei „grundsätzlich nach der Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU nicht erlaubt“.

    >Der EuGH muss nun diese Kernfrage vorab beurteilen. In weiterer Folge wird der österreichische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil fällen.

    >Aber der Reihe nach. Der Prozessfinanzierer führt für rund 34.000 Österreicher 100 Sammelklage-Musterverfahren zwecks Rückerstattung der Mehrwertsteuer, die auf die ORF-Gebühren eingehoben werden. Pro Kopf geht es um die Rückforderung von rund 100 Euro für die vergangenen fünf Jahre. Unterm Strich macht das bei 3,3 Millionen GIS-Gebührenzahlern maximal 330 Millionen Euro. Fakt ist auch: Jeder Gebührenzahler kann im Falle eines positiven Urteils die 100 Euro von der GIS zurückfordern.

    >Von der Gebührenbehörde GIS werden verschiedene Abgaben (Rundfunkgebühr, Landesabgaben, Kunstförderbeitrag) im Zusammenhang mit dem Besitz eines TV- oder Radiogerätes eingehoben. Nur das ORF-Programmentgelt unterliegt der Mehrwertsteuer. Sie fließt dem Staat zu. Die Höhe des Programmentgelts bestimmt der ORF-Stiftungsrat. „Wenn ich ein TV-Gerät besitze und terrestrischen Empfang habe, bin ich verpflichtet, das Programmentgelt zu zahlen“, sagt Wüest. Egal ob ORF-Programme konsumiert werden oder nicht. Das sei eine Zwangsgebühr.

    >Indes kann sich AdvoFin-Anwältin Fiona List auf eine frühere EuGH-Entscheidung in Sachen tschechischen Rundfunk stützen. So kam der EuGH bereits im Juni 2016 zum Schluss, „dass die Tätigkeit der tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt durch eine gesetzlich vorgesehene obligatorische Gebühr finanziert wird. Sie stelle keine Dienstleistung gegen Entgelt dar und sei daher auch nicht als steuerbarer Umsatz zu qualifizieren“. Die Gebührenzahler bekamen also recht.

  4. Also, AdvoFin klagt vor dem EuGH das bei den Rundfunkgebühren welche sich aus Programmentgelt für Fernsehen und Radio, Kunstförderungsbeitrag, Landesabgaben und Mehrwertsteuer zusammen setzen, letzteres unzulässig ist und in Tschechien der EuGH die Umsatzsteuer für das Programmentgelt gekippt hat

    Die GIS hält dagegen da Österreichs Regelung in die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU 2006 mit übernommen wurde

    Sollte AdvoFin recht bekommen wird die Gebühr in Zukunft um 1,86€ sinken (10% der 18,59€ Programmentgelt) und Zahler der Rundfunkgebüren würde die Steuer der letzten 5 Jahre zurück erhalten

    tja

    PS: ob die Überschriften diverser “Blätter” zum Sachverhalt passt wäre wohl eher einen Artikel wert

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