Der will meine WAS?? überprüfen?? i man i drahm

32 comments
  1. Ich war im Februar für 10 Tage in Deutschland. Da nennen sie “Sackerl” als “Tüte”. Ich bin so schnell daran gewöhnt, obwohl es kurz war. Zurück in Österreich, schon zweiten Tag danach in Bipa, hole ich die Gurgeltests ab und frage nach “Tüte”. Die Kassiererin schaut mich an, als ob ich eine ganz andere Sprache spreche – “was?”. Tüte Tüte.

    Jetzt ist es noch schlimmer, wenn ich verstehe, was es auch noch bedeutet.

  2. Na ich hätt das Sackerl gnommen und wär ohne zahlen gangen weil mim Schmerzensgeld rechnet sich das dann wieder was da Billa zahlen müsste

  3. das wär’ illegal.

    wenn wer in meine sachen (tramper-rucksack, trolley, kleiner rucksack, umhängetasche) schauen will, sag’ i immer “nein, danke”.

    die meisten kassiererinnen sind dann völlig perplex. eine hat mal den geschäftsführer angerufen, ob i das einfach so verweigern kann. natürlich kann i.

    die sache is folgende:
    01.: wenn die dame glaubt, dass i was gestohlen hab’, darf sie ohne meine zustimmung nirgends reinschauen; sie darf aber den geschäftsführer rufen.
    02.: wenn auch der glaubt, dass i was gestohlen hab’, darf auch er bet reinschauen. er darf aber die polizei rufen, und darauf bestehen, dass i bis zu deren eintreffen vor ort bleib’.
    03.: wenn der geschäftsführer in anwesenheit der polizei behauptet, dass i was gestohlen hab’, darf die polizei in meine sachen reinschauen. das is dann eine amtshandlung, und wird entsprechend protokolliert.
    04.: im protokoll steht dann drin, dass mich der geschäftsführer einer straftat (diebstahl) bezichtigt hat, was seinerseits eine straftat (verleumdung) darstellt.
    05.: das protokoll bekommt dann mein anwalt, der in meinem namen klage wegen unterlassung, schadensersatz, und veröffentlichung (“im namen der republik” in zeitungen und so) einbringt. die veröffentlichung hat den zweck, dass dadurch jeder weiß, dass die net einfach irgendwo reinschauen dürfen, wenn man das net will.

    bisher bin i noch nie über phase 01 hinausgekommen. i würd’ das so gern mal nach allen regeln der kunst durchexerzieren.

    viel praktischer als die aktuelle situation, bei der die immernoch reinschauen dürfen, is natürlich das absolute, mit geldstrafe geahndete verbot, bei irgendwelchen kunden reinzuschauen. folgerichtig werden dadurch auch die diebstähle ansteigen, und wir bekommen endlich vending-machine-hallen. Japan hat das seit vielen jahren.

    zum bild selbst: sollt’ das nach dem einkaufsvorgang dastehen: ignorieren. sollt’ es vor beginn des einkaufs dastehen: polizei rufen, und strafanzeige wegen nötigung erstatten. dein recht, dass dir kein fremder in deine sachen schauen darf, kannst du net per klick auf irgendeinen touchscreen aufgeben.

    ceterum censeo “unit libertatem” esse delendam.

  4. Bei r/buenzli (unseren Schweizer Kollegen) hiesse das dann “Aazeig isch dusse”. Anzeig’ is draussen. Finde sollten wir auch einführen

  5. Diese SCO System ist sehr eigen und darauf ausgelegt, dass man es nicht umgehen kann und dann Sachen stehlen kann. Dann kommt schon mal sowas vor.

  6. Lenkt sehr gut davon ab, dass OP Toil.Papier hamstert.

    Viele Grüße aus dem Mutterland des Hamsterns. P.S.: Mehl geht (wieder) und Sonnenblumenöl geht grad steil. Toil.Papier ist etwas Frühjahr 2020.

  7. Ich geh lieber zum Pam Pam -> dort gibt es noch Sackerl 😉

    Ich hab vor zwei Jahre eine Fotoreportage von Wiener Kaffeehäuser für ein Magazin gemacht. Dadurch habe ich mich auch mit deren Webseiten befasst. Ein bei Touristen sehr bekanntes Kaffeehaus hatte bei seiner hauseigenen Spezialität Schokokuchen mit Schlagsahne stehen O_o. Aktuell steht wieder Sachertorte mit Schlagsahne mit dem Beisatz „oder wie es in Österreich heißt, Schlagobers“

    Das finde ich bei anderen Institutionen besser gelöst, dort wird alles auf Österreichisch beschrieben und es gibt dazu unterhaltsame Erklärungen.

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