Kein Lohn bei Arbeitsausfall wegen Tattoo-Entzündung: Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

by PoroBraum

20 comments
  1. Ganz ehrlich, versteh ich nicht…
    Wenn ich Klettern gehe und mir den Arm brechen, ist ja auch “meine Entscheidung” dran Schuld, dass ich nicht arbeiten kann.
    Solange ich echt krank bin und nicht zur Arbeit kommen kann, ist es doch egal warum, solange ich nicht wirklich absichtlich genau darauf hingewiesen habe (z.B. mit Absicht die Treppe runterfallen um mir das Bein zu brechen, damit ich die nächsten Wochen GTA 6 zocken kann)

  2. Die Klägerin habe mit dem Tattoo „in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise“ verstoßen. Interessant

    Wie sieht’s mit Sportverletzungen aus?

  3. Hmm, wo liegt der Unterschied zu Rauchern die z.B. deswegen Krebs bekommen und nicht mehr Abreitsfähig sind? Erhalten die auch für die erste Zeit keine Lohnfortzahlung? Sie wussten ja selbst, dass das Krebs Risiko steigt?!

  4. Puhh wie breit kann man sowas auslegen?
    Zählt ein Unfall bei extremeren Sportarten auch?
    Das im Artikel erwähnte “Einnahme von Medikamenten”. Nebenwirkung einer Anti-Baby Pille die man freiwillig zu sich nimmt?

  5. Einerseits kann ich das nachvollziehen. (Habe selbst Tattoos.)

    Andererseits müssten dann auch alle

    – nach Unfall bei einer Risikosportart,
    – Raucher mit Lungenkrebs,
    – Opfer von verpfuschten Schönheits-OP und
    – mit Unfällen unter Drogeneinfluss leer ausgehen.

    Und ja, Alkohol ist auch eine Droge.

  6. >Dabei berief sich auf § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Danach hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne, dass ihn ein Verschulden trifft.

    Heißt das, dass dann demnächst bei Folgeerkrankungen von Zigaretten- oder Alkoholkonsum der Arbeitgeber auch die Entgeltfortzahlung verweigern kann? Oder bei allen Folgen von falscher Ernährung? Autounfall, bei dem den Arbeitnehmer die Schuld trifft? Oder geht es hier nur ganz speziell gegen Tätowierungen? Ich finde das auf jeden Fall eine fragliche Entscheidung und mich würde es nicht wundern, wenn es dann mehr Versuche der Arbeitgeber gibt, mit dieser Begründung Geld zu sparen.

  7. Wie sieht es bei Verletzung in Folge eines Autounfalls mit Selbstverschuldung aus?

  8. Tja, völlig bescheuerte Entscheidung vom Gericht. Denn nach dieser Rechtsprechung kannst du das Urteil auf ALLE Situationen beziehen.

    Autounfall gehabt? Tja pech, hättest ja nicht im Auto sitzen müssen! Weil % chance ist….

    Sportverletzung? Tja pech, hättest ja keinen sport treiben müssen! Weil % chance ist….

    Beim kochen geschnitten? Tja pech, hättest ja nicht essen müssen! Weil % chance ist….

    usw. usw. usw.

  9. Wie vertägt sich das jetzt mit dem Urteil des OLG Frankfurt bezüglich Kater ist eine Krankheit? Da hab ich mich ja dann auch selber in die Situation gebracht also keine Lohnfortzahlung?

  10. Ich kann nur empfehlen, den ganzen Artikel bis zum Ende zu lesen, da werden die Gründe ja erklärt. Die Entscheidung fiel auch deswegen so aus, weil laut Artikel nach 1%-5% aller Tätowierungen eine Entzündung auftritt. 5% waren den Richtern zu hoch, und wurden nicht als fernliegendes Risiko eingestuft.

    Damit ist auch klar, warum das für Unfälle in diversen anderen privaten Sportarten nicht gilt – weil man sich im Skiurlaub wahrscheinlich nicht mit fünfprozentiger Wahrscheinlichkeit das Bein bricht.

  11. Bei meiner Vasektomi musste ich mir auch Urlaub nehmen. Es war ein nicht Medizinisch Notwendiger Eingriff.

  12. Darum sagt Eurem Arbeitgeber nie, was Ihr für eine Erkrankung habt. Das geht dem nichts an

  13. > Es stellte sich die Frage, ob die Frau ihre Arbeitsunfähigkeit zu
    Verschulden hatte. Die Klägerin fand, dass der Tätowierungsvorgang und
    die zeitlich davon zu trennende Entzündung zwei verschiedene Dinge
    seien.

    > Anders sah das ihr Arbeitgeber. Er verwies darauf, dass die Frau
    Schließlich beim Tätowieren in eine Körperverletzung eingewilligt habe.
    Das Risiko einer anschließenden Infektion habe sie damit zu tragen, ein
    normales Krankheitsrisiko stelle die Infektion jedenfalls nicht dar.

    > Oh, sie haben sich erkältet? Sie waren nicht richtig angezogen, kein Lohn mehr tja

    Ich kann beide Argumente nachvollziehen, und beide sind nicht gut.

    Mit zweitem lässt sich die Schuld jeder Art von Erkrankung auf die Arbeitnehmer abwälzen. Beispiel ist in den Kommentaren schon genug vorhanden
    So ein Urteil macht immer schnell die Runde in der Arbeitsgerichtsbarkeit.

    Krasses Fehlurteil Urteil imo, das eine unschöne Tür öffnet. Wenn sich das bei gewissen Arbeitgebern (hust Trigema) herumspricht, werden wir in Zukunft mehr Arbeitgeber erleben, die Entgeldfortzahlungen einstellen, wogegen die AN erst mal Klagen müssen. Das kostet Zeit, Nerven und vor allem Geld.

    Die Arbeitsgerichte sind winzig im Vergleich zum Rest der Justiz, die Richter in 1. und 2. Instanzen haben sich damit also einen Bärendienst erwiesen. Keine Ahnung, was sie da geritten hat.

  14. Heist das dann auch das man bei allen Folgekrankheiten durch Rauchen und Alkohol nicht zahlen muss weil das ja auch freiwillig selbst verschuldet?

  15. Ei sowas. Da stellte sich mir kurz vor Entdecken dieses Threads eine Frage, die zumindest peripher Bezüge hat.

    Ich kannte mal einen “Reichsbürger”, der nicht krankenversichert war (selbstständig tätig). Der Mensch hatte einen Motorradunfall, und wurde im Krankenhaus versorgt. Die Rechnung hat ihn nicht erfreut.

    Wenn solche Menschen verunfallen oder schwer erkranken und dann erst in die KV eintreten – haben sie direkt vollen Schutz? Gibt es eine Art “Karenzzeit”, bis der Schutz greift, ähnlich wie bei Rechtschutzversicherungen?

  16. Das ist aber schon lange bekannt. Das ist übrigens bei allen Schönheitschirurgischen und medizinisch nicht notwendigen Eingriffen (zb auch Zahnimplantate) so.

  17. Wir sollten das dringend ausweiten und auch auf Kassenleistungen anwenden. Dann zahlen wir bald quasi alles selbst, müssen aber weiterhin die Pflichtversicherung zahlen.

    Titanhüftgelenkflatrates für jeden ab 70!

  18. Warum sind hier so viele Leute geil darauf Arbeitnehmer Rechte zu schwächen

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