Der Katastrophenfall ist in Deutschland eine offizielle Ausnahmesituation, die von einer zuständigen Behörde festgestellt wird, wenn eine große Gefahr für Menschen, Umwelt oder Sachwerte besteht und normale Einsatzmittel nicht mehr ausreichen, um die Lage zu bewältigen.
In einem Katastrophenfall dürfen Behörden Maßnahmen wie Evakuierungen, Straßensperrungen oder Einschränkungen des öffentlichen Lebens anordnen. Vor dem Einsatz weitreichender Maßnahmen muss der Staat prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Katastrophe handelt.
Beispiele für Maßnahmen im Katastrophenfall:
Einschränkung von Freiheitsrechten (z. B. Ausgangssperren)
Schließung von Geschäften oder SchulenEinsatz der Bundeswehr zur UnterstützungRäumung von gefährdeten Gebieten