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Reaper-Drohnen befinden sich schon länger im amerikanischen Kriegseinsatz. © dpa / Staff Sgt. Brian Ferguson
Muss Deutschland einschreiten, wenn über den US-Stützpunkt Ramstein tödliche Drohnenangriffe im Ausland laufen? Heute kommt das Urteil.
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Verantwortung Deutschlands befasst, wenn die USA für Drohnenangriffe auf Menschen im Ausland technische Einrichtungen auf deutschem Boden nutzen. Der Zweite Senat will sein Urteil an diesem Dienstag (17. Juli) ab 10 Uhr in Karlsruhe verkünden.
Konkret geht es um die US-Air-Base Ramstein in der Pfalz. Der Fall beschäftigt die deutsche Justiz seit mehr als zehn Jahren.
US-Drohnen via Ramstein: Urteil in Karlsruhe erwartet
Die amerikanischen Streitkräfte hatten das Bundesverteidigungsministerium 2010 informiert, dass auf dem Gelände in Ramstein eine Satelliten-Relais-Station zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland gebaut werde. Das Ministerium sah nach Gerichtsangaben keine Bedenken.
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Fotostrecke ansehenRamstein als Schnittstelle für US-Angriffe im Jemen
Im August 2012 kamen zwei Männer im Jemen durch einen US-Drohnenangriff ums Leben. Sie wurden bei einem Treffen mit drei mutmaßlichen Mitgliedern der Terrororganisation al-Quaida getötet.
Zwei Verwandte, jemenitische Staatsangehörige, haben sich in Deutschland durch die Instanzen geklagt und zuletzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Wegen der für die Einsätze bedeutenden Rolle der Militärbasis Ramstein sehen sie auch die Bundesregierung in der Verantwortung. Seit 2014 gehen die Kläger hierzulande rechtlich gegen die Drohneneinsätze der USA vor.
Sind US-Drohnenangriffe via Deutschland verfassungswidrig?
Die Gerichte sind bislang uneins. Das Oberverwaltungsgericht Münster verurteilte die Bundesrepublik 2019 dazu, aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen unter Nutzung des Militärstützpunkts in Rheinland-Pfalz gegen Völkerrecht verstoßen. Das Bundesverwaltungsgericht kassierte diese Entscheidung aber im Jahr darauf.
Es reiche nicht aus, dass Ramstein technisch für das US-Drohnenprogramm bedeutsam sei, argumentierte das Gericht. Es müssten konkrete Entscheidungen auf deutschem Boden stattfinden, damit die grundrechtliche Schutzpflicht Deutschlands auch für Ausländer im Ausland gelte.
Drohnen via Ramstein: Zentrale Fragen fürs Verfassungsgericht in Karlsruhe
Am Bundesverfassungsgericht berufen sich die Beschwerdeführer auf eben jenes im Grundgesetz festgeschriebenes Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Eine zentrale Frage ist daher, ob und unter welchen Umständen der deutsche Staat zum Schutz des Lebens von im Ausland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verpflichtet ist. (dpa/frs)