>Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, wie Sprecher Ferdinand Schuster heute der APA mitteilte. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde, der Akt wurde dem Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung vorgelegt.
>Ausgesprochen wurde die bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug von einem Drei-Richter-Senat für die Dauer einer Probezeit von zehn Jahren. Die Entscheidung wurde mit Weisungen verknüpft, Gerichtssprecher Schuster erwähnte in diesem Zusammenhang „psychiatrische Kontrollen“. Die Entscheidung fußte laut Schuster auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten, das Ende März bei Gericht eingelangt war.
>Aktuell befindet sich Josef F. weiter im Maßnahmenvollzug. Da der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukomme, bleibe dies bis zur etwaigen Rechtskraft des Beschlusses auch so, betonte Schuster.
>Josef F. – er hat inzwischen seinen Namen geändert – wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht – in diesem Fall das Landesgericht Krems – überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Normalvollzug ist sowieso härter, die Geistigabnormen genießen hierzulande eher eine 3 Sterne Vollpension.
Na, da werden sich seine Familien aber freuen.
Die gerechte Strafe hierfür gibt es in Österreich nicht! [EDIT: Vermutlich leider nirgends]
*Fritzl hielt seine 1966 geborene Tochter vom 28. August 1984 bis zum 26. April 2008 in einer Wohnung unterhalb seines Hauses im niederösterreichischen Amstetten gefangen und vergewaltigte sie vielfach. Daraus stammen sieben Kinder, von denen eines kurz nach der Geburt starb (was das Gericht als Mord durch Unterlassung wertete) und drei vom Täter als Pflegekinder adoptiert wurden. Die übrigen drei Kinder lebten von der Geburt bis zu ihrer Freilassung im April 2008 in der Kellerwohnung.* [*Wiki*](https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Fritzl)
Aber solange er nie wieder in Freiheit ist ist alles gut.
3 Justizler haben uns diesen Herren vor einigen Jahren mal im Nachtdienst zur Untersuchung gebracht(war bei der Untersuchung nicht persönlich anwesend). Löst sehr gemischte Gefühle in einem aus, wenn man persönlich auf so ein krankes Individuum trifft.
Im Artikel steht nur Josef F.! Wieso schließt du direkt auf Fritzl?! Das könnte jeder sein. Inzestfall in NÖ schränkt das leider auch nicht ein.
Warte der Lebt noch ?!
Mord durch Unterlassung an seinem Sohn und Enkel, der als eines von sieben Kindern mit seiner Tochter kurz nach der Geburt gestorben war, wurde ihm vorgeworfen. Sklaverei, Freiheitsentziehung, tausendfache Vergewaltigung seiner Tochter, Blutschande, Nötigung.
Finde ich falsch. Eine Sauerei. 12 Jahre ist das Urteil her. Auch wenn er im Gefängnis sterben wird, was aber nur Zufall ist, da er von Haus aus schon so alt war.
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>Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, wie Sprecher Ferdinand Schuster heute der APA mitteilte. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde, der Akt wurde dem Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung vorgelegt.
>Ausgesprochen wurde die bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug von einem Drei-Richter-Senat für die Dauer einer Probezeit von zehn Jahren. Die Entscheidung wurde mit Weisungen verknüpft, Gerichtssprecher Schuster erwähnte in diesem Zusammenhang „psychiatrische Kontrollen“. Die Entscheidung fußte laut Schuster auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten, das Ende März bei Gericht eingelangt war.
>Aktuell befindet sich Josef F. weiter im Maßnahmenvollzug. Da der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukomme, bleibe dies bis zur etwaigen Rechtskraft des Beschlusses auch so, betonte Schuster.
>Josef F. – er hat inzwischen seinen Namen geändert – wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht – in diesem Fall das Landesgericht Krems – überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Normalvollzug ist sowieso härter, die Geistigabnormen genießen hierzulande eher eine 3 Sterne Vollpension.
Na, da werden sich seine Familien aber freuen.
Die gerechte Strafe hierfür gibt es in Österreich nicht! [EDIT: Vermutlich leider nirgends]
*Fritzl hielt seine 1966 geborene Tochter vom 28. August 1984 bis zum 26. April 2008 in einer Wohnung unterhalb seines Hauses im niederösterreichischen Amstetten gefangen und vergewaltigte sie vielfach. Daraus stammen sieben Kinder, von denen eines kurz nach der Geburt starb (was das Gericht als Mord durch Unterlassung wertete) und drei vom Täter als Pflegekinder adoptiert wurden. Die übrigen drei Kinder lebten von der Geburt bis zu ihrer Freilassung im April 2008 in der Kellerwohnung.* [*Wiki*](https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Fritzl)
Aber solange er nie wieder in Freiheit ist ist alles gut.
3 Justizler haben uns diesen Herren vor einigen Jahren mal im Nachtdienst zur Untersuchung gebracht(war bei der Untersuchung nicht persönlich anwesend). Löst sehr gemischte Gefühle in einem aus, wenn man persönlich auf so ein krankes Individuum trifft.
Im Artikel steht nur Josef F.! Wieso schließt du direkt auf Fritzl?! Das könnte jeder sein. Inzestfall in NÖ schränkt das leider auch nicht ein.
Warte der Lebt noch ?!
Mord durch Unterlassung an seinem Sohn und Enkel, der als eines von sieben Kindern mit seiner Tochter kurz nach der Geburt gestorben war, wurde ihm vorgeworfen. Sklaverei, Freiheitsentziehung, tausendfache Vergewaltigung seiner Tochter, Blutschande, Nötigung.
Finde ich falsch. Eine Sauerei. 12 Jahre ist das Urteil her. Auch wenn er im Gefängnis sterben wird, was aber nur Zufall ist, da er von Haus aus schon so alt war.
Fun Fact: Josef F. wird als bekannter Schüler der HTL St. Pölten aufgelistet https://de.m.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6here_Technische_Bundeslehr-_und_Versuchsanstalt_St._P%C3%B6lten
Extra makaber: https://www.youtube.com/watch?v=IDsrKAb2pgI