> Nach einer fristlosen Kündigung in der Gastronomie verklagte ein Jurastudent seinen Arbeitgeber auf Zahlung von insgesamt 100.000 Euro, eine schriftliche Entschuldigung und sechs Monate bezahlten Urlaub. Das LAG München gab ihm nun Recht.
> Der Arbeitgeber hatte den Studenten nicht mehr zum Dienst als Kellner eingeteilt, nachdem dieser erste Schritte für die Gründung eines Betriebsrats gemacht hatte. Nach einer gescheiterten Wahlversammlung verweigerte er dem Studenten monatelang die Beschäftigung.
> Im Kündigungsschutzverfahren führte der Arbeitgeber an, er habe bei der Kündigung berücksichtigt, dass der Student “lediglich in Teilzeit und auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung beschäftigt [war].“
> Auf diese Begründung hin erweiterte der Student seine Klage: Er forderte immateriellen Schadensersatz nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Auch interessant: das Gericht sprach dem Studenten u.a. für das entgangenen Trinkgeld sowie die nicht konsumierten vergünstigte Speisen und Getränke Schadenersatz zu.
der feuchte Traum eines jeden Jurastudenten
Und ich Trottel habe mein Studium damals trotz diverser Rechtsverletzungen der Arbeitgeber mit ehrlicher Arbeit finanziert.
Die Dissertation schreibt sich von alleine.
Ist das jetzt was Positives im Lebenslauf weil Jurastudent oder was Negatives weil aufmüpfiger Angestellter?
Ab jetzt werden Jurastudenten wohl nicht mehr für sowas eingestellt werden.
Böser Fehler sich mit Jurastudenten anzulegen.
Find ich auch gut, dass die beschränkte Haftung des früheren Geschäftsführers aufgelöst wurde.
Erst auf dicke Hose machen und Betriebsrat unterbinden wollen und sich dann (vermutlich wegen schlechter Publicity) in die Insolvenz verdünnisieren.
Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher wie da 100.000 Euro zusammenkommen, aber der Betreiber/Chef dieser Bude sollte eigentlich in den Knast. Das ist ein Sklaventreiber, der Verluste auf seine Beschäftigten umlegt und sie wie Dreck behandelt.
Das trug mit Sicherheit zur Urteilsfindung bei.
Ich habe keine Ahnung von Jura, aber ich finde das Urteil ziemlich revolutionär. Nicht nur wurde ein gegen viele Gesetze verstoßender Arbeitgeber verurteilt, was schonmal selten genug ist, es erfolgte trotz GmbH sogar ein Durchgriff aufs Privatvermögen.
Schade ist es vermutlich für alle Jurastudenten, die bald keine Einstellung in der Gastro mehr finden dürften…
Krasser Fall. Der Arbeitgeber hat hier aber auch soviel Dreck am Stecken das die Nummer fast schon ein Selbstläufer sein müsste.
6 Jahre dem Mitarbeiter keinen Urlaub geben. Pauschal Geld für kaputte Gläser abziehen egal ob nun welche kaputt gehen oder nicht.
Schürze selber reinigen.
Da überrascht die Schikane und Kündigung dann schon nicht.
Und dann noch versuchen sich rauszuwinden mit einer Insolvenz.
Schade nur das dieses Urteil wahrscheinlich nur möglich wurde weil es einen Jurastudenten betroffen hat der sein Fach wirklich liebt! 👊
Endlich wird mal was gegen die Verbrecher unternommen
Einerseits finde ich es richtig, dass der Arbeitgeber nicht einfach jemanden Kündigen kann, der einen Betriebsrat gründen will. Andererseits ist 100.000€ eventuell etwas viel des Guten und nicht jeder kann sich durch mehrere Instanzen klagen (ich glaube nicht, dass der junge Rechtsanwalt wirklich so viel Geld benötigt hat, dafür dass er ein halbes Jahr nicht arbeiten konnte).
> In der Zeit meldete die Arbeitgeberin Insolvenz an. Der Jurastudent erweiterte seine Berufung auf den Geschäftsführer – diesmal persönlich. Sein Argument: Dieser hafte gesamtschuldnerisch für den Verdienstausfall, weil er vorsätzlich unerlaubt gehandelt habe.
> Parallel dazu übernahm eine neue Gesellschaft das Geschäft der Gaststätte. Beim ArbG ließ der Jurastudent daher den Betriebsübergang feststellen (ArbG München, Urt. v. 10.07.2024, Az. 34 Ca 3310/24). Auch gegen diese neue Arbeitgeberin erweiterte er seine Berufung; nach § 613a Abs. 1 BGB tritt ein neuer Betriebsinhaber nämlich in die Rechte und Pflichten der im Zeitpunkt des Übergangs dort bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.
Ich denke hier ist jedoch der Hauptgrund für diese krasse Zahlung zu finden. Das hier sieht ganz eindeutig danach aus, dass hier jemand versucht sich vor seiner Verantwortung zu drücken.
> Aber haftet der Geschäftsführer auch mit seinem Privatvermögen? Ausnahmsweise, so das LAG. Das Argument, als Geschäftsführer einer GmbH genieße er eine Haftungsbeschränkung, ließ es nicht durchgehen. Da ein Schutzgesetz verletzt wurde, werde die grundsätzliche Haftungsbeschränkung durchbrochen.
> Die erst zweitinstanzlich erfolgte Parteierweiterung sei auch prozessual zulässig. Der Geschäftsführer hatte argumentiert, die Zivilprozessordnung (ZPO) sehe eine Parteierweiterung in der Berufungsinstanz nicht vor; ihm werde eine Tatsacheninstanz genommen. Aber auch das ließ das LAG nicht gelten; seine Zustimmungsverweigerung sei rechtsmissbräuchlich.
Der junge Student hat sich auf jeden Fall rechtlich vorbereitet. Hat er am Ende das ganze eventuell sogar geplant und sich extra den faulen Apfel herausgesucht? Man weiß es nicht.
> Das LAG hat die Revision nicht zugelassen.
Das Ding ist jedoch wirklich fest. Krasse Sache und 100.000€ ist auch für einen Geschäftsührer der Gastro nicht unbedingt easy zu begleichen.
AG ausgedribbelt
Da wurde der AG hart gefickt, aber eindeutig verdient!
Mitarbeiter um ihre Rechte zu bringen ist in der Gastronomie weit verbreitet. Im konkreten Fall ging das jetzt eben für Unternehmen und Geschäftsführer spektakulär schief. Das Urteil stärkt die Rechte angehender Betriebsräte in hohem Maße und könnte das verbotene Behindern von Betriebsratsgründungen verteuern. Wirklich unterbinden könnte es aber wohl nur das Strafrecht.
Ich würde sagen, der Student wird ein hervorragender Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Also wirklich: Er und das Gericht haben den Arbeitgeber ja mal wirklich komplett zerlegt.
Das schreit aber mal sowas von nach einer Karriere als Anwalt für Arbeitsrecht nach dem Examen!
Eine Betriebsratsgründung zu behindern ist übrigens eine Straftat, traurig, dass er sich da zivil durchklagen musste.
Schon vor Jahrzehnten war es teilweise schwierig als Jurastudent einen studentischen Nebenjob zu bekommen – aus Gründen. Wenn sich das Urteil rumspricht wird es noch schwieriger… 😀
Sollte nach dem Studium im Arbeitsrecht anfangen. Hat die beste Werbung schon auf seiner Seite
Auch noch wegen AGG? Eieieiei, da hat der Arbeitgeber aber ordentlich scheiße gebaut.
>Aber haftet der Geschäftsführer auch mit seinem Privatvermögen? Ausnahmsweise, so das LAG. Das Argument, als Geschäftsführer einer GmbH genieße er eine Haftungsbeschränkung, ließ es nicht durchgehen. Da ein Schutzgesetz verletzt wurde, werde die grundsätzliche Haftungsbeschränkung durchbrochen.
Alter, das ist mal eine richtig krasse Nummer. Scheiß auf den Schadenersatz, scheiß auf das entgangene Trinkgeld. Das Durchgreifen aus der GmbH in das Privatvermögen vom Chef… das ist neu und wird noch für erheblich Trubel sorgen. Gerade auf dem Bau hat das Revolutionspotential wenn das Urteil die Runde macht.
Joah, play stupid games win stupid prices (in Richtung des Arbeitgebers). Schön, dass da mal jemand auf die Fresse fliegt mit seinen illegalen Geschäftspraktiken. Hoffe das Urteil hat Signalwirkung und kann mir vorstellen, dass in einigen Betrieben gerade die Angestellten, aber auch die Arbeitgeber heftig ins grübeln kommen, ob Sie nicht auch betroffen sind von diesem Urteil.
HAHAHAHA.
Das passiert wenn man mal die jahrzehnte oder gar jahrhunderte lang erstrittenen Arbeitnehmerrechte durchsetzt.
Man stelle sich mal vor, wie weit wir als Gesellschaft wären, hätten sich alle an Recht und Gesetz gehalten. Egal ob kleine (Steuer-)betrüger oder große CumEx Haie
Netflix hat sich schon die Rechte gesichert.
Lektion an alle Arbeitgeber: Stell keine Jurastudenten ein.
Edit: Auch wenn das hier durchaus ja gerechtfertigt war und der AG wohl ein abzockerisches Arschloch war, werden das vermutich viele Arbeitgeber so lesen.
Manchmal läuft in DE doch was richtig. Hut ab.
Chapeau, es bräuchte mehr solcher Leute, die solchen Ausbeutern was entgegensetzen
Alles richtig gemacht der gute. Cool!
Wenn er seinen Namen hier nennt, dann ist die spätere Kanzlei ein Selbstläufer.
Merke: Keine Jurastudenten mehr beschäftigen, sondern nur Kunststudenten oder so. /s
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> Nach einer fristlosen Kündigung in der Gastronomie verklagte ein Jurastudent seinen Arbeitgeber auf Zahlung von insgesamt 100.000 Euro, eine schriftliche Entschuldigung und sechs Monate bezahlten Urlaub. Das LAG München gab ihm nun Recht.
> Der Arbeitgeber hatte den Studenten nicht mehr zum Dienst als Kellner eingeteilt, nachdem dieser erste Schritte für die Gründung eines Betriebsrats gemacht hatte. Nach einer gescheiterten Wahlversammlung verweigerte er dem Studenten monatelang die Beschäftigung.
> Im Kündigungsschutzverfahren führte der Arbeitgeber an, er habe bei der Kündigung berücksichtigt, dass der Student “lediglich in Teilzeit und auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung beschäftigt [war].“
> Auf diese Begründung hin erweiterte der Student seine Klage: Er forderte immateriellen Schadensersatz nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Auch interessant: das Gericht sprach dem Studenten u.a. für das entgangenen Trinkgeld sowie die nicht konsumierten vergünstigte Speisen und Getränke Schadenersatz zu.
der feuchte Traum eines jeden Jurastudenten
Und ich Trottel habe mein Studium damals trotz diverser Rechtsverletzungen der Arbeitgeber mit ehrlicher Arbeit finanziert.
Die Dissertation schreibt sich von alleine.
Ist das jetzt was Positives im Lebenslauf weil Jurastudent oder was Negatives weil aufmüpfiger Angestellter?
Ab jetzt werden Jurastudenten wohl nicht mehr für sowas eingestellt werden.
Böser Fehler sich mit Jurastudenten anzulegen.
Find ich auch gut, dass die beschränkte Haftung des früheren Geschäftsführers aufgelöst wurde.
Erst auf dicke Hose machen und Betriebsrat unterbinden wollen und sich dann (vermutlich wegen schlechter Publicity) in die Insolvenz verdünnisieren.
Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher wie da 100.000 Euro zusammenkommen, aber der Betreiber/Chef dieser Bude sollte eigentlich in den Knast. Das ist ein Sklaventreiber, der Verluste auf seine Beschäftigten umlegt und sie wie Dreck behandelt.
Das trug mit Sicherheit zur Urteilsfindung bei.
Ich habe keine Ahnung von Jura, aber ich finde das Urteil ziemlich revolutionär. Nicht nur wurde ein gegen viele Gesetze verstoßender Arbeitgeber verurteilt, was schonmal selten genug ist, es erfolgte trotz GmbH sogar ein Durchgriff aufs Privatvermögen.
Schade ist es vermutlich für alle Jurastudenten, die bald keine Einstellung in der Gastro mehr finden dürften…
Krasser Fall. Der Arbeitgeber hat hier aber auch soviel Dreck am Stecken das die Nummer fast schon ein Selbstläufer sein müsste.
6 Jahre dem Mitarbeiter keinen Urlaub geben. Pauschal Geld für kaputte Gläser abziehen egal ob nun welche kaputt gehen oder nicht.
Schürze selber reinigen.
Da überrascht die Schikane und Kündigung dann schon nicht.
Und dann noch versuchen sich rauszuwinden mit einer Insolvenz.
Schade nur das dieses Urteil wahrscheinlich nur möglich wurde weil es einen Jurastudenten betroffen hat der sein Fach wirklich liebt! 👊
Endlich wird mal was gegen die Verbrecher unternommen
Einerseits finde ich es richtig, dass der Arbeitgeber nicht einfach jemanden Kündigen kann, der einen Betriebsrat gründen will. Andererseits ist 100.000€ eventuell etwas viel des Guten und nicht jeder kann sich durch mehrere Instanzen klagen (ich glaube nicht, dass der junge Rechtsanwalt wirklich so viel Geld benötigt hat, dafür dass er ein halbes Jahr nicht arbeiten konnte).
> In der Zeit meldete die Arbeitgeberin Insolvenz an. Der Jurastudent erweiterte seine Berufung auf den Geschäftsführer – diesmal persönlich. Sein Argument: Dieser hafte gesamtschuldnerisch für den Verdienstausfall, weil er vorsätzlich unerlaubt gehandelt habe.
> Parallel dazu übernahm eine neue Gesellschaft das Geschäft der Gaststätte. Beim ArbG ließ der Jurastudent daher den Betriebsübergang feststellen (ArbG München, Urt. v. 10.07.2024, Az. 34 Ca 3310/24). Auch gegen diese neue Arbeitgeberin erweiterte er seine Berufung; nach § 613a Abs. 1 BGB tritt ein neuer Betriebsinhaber nämlich in die Rechte und Pflichten der im Zeitpunkt des Übergangs dort bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.
Ich denke hier ist jedoch der Hauptgrund für diese krasse Zahlung zu finden. Das hier sieht ganz eindeutig danach aus, dass hier jemand versucht sich vor seiner Verantwortung zu drücken.
> Aber haftet der Geschäftsführer auch mit seinem Privatvermögen? Ausnahmsweise, so das LAG. Das Argument, als Geschäftsführer einer GmbH genieße er eine Haftungsbeschränkung, ließ es nicht durchgehen. Da ein Schutzgesetz verletzt wurde, werde die grundsätzliche Haftungsbeschränkung durchbrochen.
> Die erst zweitinstanzlich erfolgte Parteierweiterung sei auch prozessual zulässig. Der Geschäftsführer hatte argumentiert, die Zivilprozessordnung (ZPO) sehe eine Parteierweiterung in der Berufungsinstanz nicht vor; ihm werde eine Tatsacheninstanz genommen. Aber auch das ließ das LAG nicht gelten; seine Zustimmungsverweigerung sei rechtsmissbräuchlich.
Der junge Student hat sich auf jeden Fall rechtlich vorbereitet. Hat er am Ende das ganze eventuell sogar geplant und sich extra den faulen Apfel herausgesucht? Man weiß es nicht.
> Das LAG hat die Revision nicht zugelassen.
Das Ding ist jedoch wirklich fest. Krasse Sache und 100.000€ ist auch für einen Geschäftsührer der Gastro nicht unbedingt easy zu begleichen.
AG ausgedribbelt
Da wurde der AG hart gefickt, aber eindeutig verdient!
Mitarbeiter um ihre Rechte zu bringen ist in der Gastronomie weit verbreitet. Im konkreten Fall ging das jetzt eben für Unternehmen und Geschäftsführer spektakulär schief. Das Urteil stärkt die Rechte angehender Betriebsräte in hohem Maße und könnte das verbotene Behindern von Betriebsratsgründungen verteuern. Wirklich unterbinden könnte es aber wohl nur das Strafrecht.
Ich würde sagen, der Student wird ein hervorragender Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Also wirklich: Er und das Gericht haben den Arbeitgeber ja mal wirklich komplett zerlegt.
Das schreit aber mal sowas von nach einer Karriere als Anwalt für Arbeitsrecht nach dem Examen!
Eine Betriebsratsgründung zu behindern ist übrigens eine Straftat, traurig, dass er sich da zivil durchklagen musste.
Schon vor Jahrzehnten war es teilweise schwierig als Jurastudent einen studentischen Nebenjob zu bekommen – aus Gründen. Wenn sich das Urteil rumspricht wird es noch schwieriger… 😀
Sollte nach dem Studium im Arbeitsrecht anfangen. Hat die beste Werbung schon auf seiner Seite
Auch noch wegen AGG? Eieieiei, da hat der Arbeitgeber aber ordentlich scheiße gebaut.
>Aber haftet der Geschäftsführer auch mit seinem Privatvermögen? Ausnahmsweise, so das LAG. Das Argument, als Geschäftsführer einer GmbH genieße er eine Haftungsbeschränkung, ließ es nicht durchgehen. Da ein Schutzgesetz verletzt wurde, werde die grundsätzliche Haftungsbeschränkung durchbrochen.
Alter, das ist mal eine richtig krasse Nummer. Scheiß auf den Schadenersatz, scheiß auf das entgangene Trinkgeld. Das Durchgreifen aus der GmbH in das Privatvermögen vom Chef… das ist neu und wird noch für erheblich Trubel sorgen. Gerade auf dem Bau hat das Revolutionspotential wenn das Urteil die Runde macht.
Joah, play stupid games win stupid prices (in Richtung des Arbeitgebers). Schön, dass da mal jemand auf die Fresse fliegt mit seinen illegalen Geschäftspraktiken. Hoffe das Urteil hat Signalwirkung und kann mir vorstellen, dass in einigen Betrieben gerade die Angestellten, aber auch die Arbeitgeber heftig ins grübeln kommen, ob Sie nicht auch betroffen sind von diesem Urteil.
HAHAHAHA.
Das passiert wenn man mal die jahrzehnte oder gar jahrhunderte lang erstrittenen Arbeitnehmerrechte durchsetzt.
Man stelle sich mal vor, wie weit wir als Gesellschaft wären, hätten sich alle an Recht und Gesetz gehalten. Egal ob kleine (Steuer-)betrüger oder große CumEx Haie
Netflix hat sich schon die Rechte gesichert.
Lektion an alle Arbeitgeber: Stell keine Jurastudenten ein.
Edit: Auch wenn das hier durchaus ja gerechtfertigt war und der AG wohl ein abzockerisches Arschloch war, werden das vermutich viele Arbeitgeber so lesen.
Manchmal läuft in DE doch was richtig. Hut ab.
Chapeau, es bräuchte mehr solcher Leute, die solchen Ausbeutern was entgegensetzen
Alles richtig gemacht der gute. Cool!
Wenn er seinen Namen hier nennt, dann ist die spätere Kanzlei ein Selbstläufer.
Merke: Keine Jurastudenten mehr beschäftigen, sondern nur Kunststudenten oder so. /s
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