> Laut STANDARD-Informationen ist der Verdächtige bereits einschlägig vorbestraft. **Konkret wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und verbrecherischem Komplotts.** Das Urteil wurde am Strafgericht Leoben gefällt. Das bestätigte die dortige Staatsanwaltschaft. Dem Vernehmen nach soll es sich bei dem 18-Jährigen um einen jener Burschen handeln, die 2023 einen Anschlag auf eine Schule in Bruck an der Mur geplant haben dürften.
warum lauft so jemand frei herum? 2023 war vor 2 jahren.
> (2)Absatz 2Wer sich als Mitglied (§ 278 Abs. 3) an einer terroristischen Vereinigung beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
wie wenig bitte muss man da bekommen haben von dem strafausmaß?
Wer kennt sie nicht, die traditionell-steirischen Islamisten.
Stell dir vor, du kommst in ein Land und dort werden keine islamischen Werte an den Tag gelegt. Was machst du?
Das Faszinierende an dem Ganzen ist ja eigentlich, dass er schon wegen sowas verurteilt wurde und jetzt beim zweiten Mal nur erwischt wurde, weil ein Auslandsgeheimdienst einen Tipp gegeben hat
>Der Hinweis kam laut Landespolizeidirektion vom Dienstag von einer ausländischen Sicherheitsbehörde.
Und de werden das sicher ganz ohne eine Messengerüberwachung rausgefunden haben /s
Der Fall zeigt ganz gut um was es geht: die Überwachung existiert so oder so, aber wenn wir sie nur auf ausländische Dienste abschieben, dann haben wir auch keine gerichtliche Kontrolle darüber.
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> Laut STANDARD-Informationen ist der Verdächtige bereits einschlägig vorbestraft. **Konkret wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und verbrecherischem Komplotts.** Das Urteil wurde am Strafgericht Leoben gefällt. Das bestätigte die dortige Staatsanwaltschaft. Dem Vernehmen nach soll es sich bei dem 18-Jährigen um einen jener Burschen handeln, die 2023 einen Anschlag auf eine Schule in Bruck an der Mur geplant haben dürften.
warum lauft so jemand frei herum? 2023 war vor 2 jahren.
> (2)Absatz 2Wer sich als Mitglied (§ 278 Abs. 3) an einer terroristischen Vereinigung beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
wie wenig bitte muss man da bekommen haben von dem strafausmaß?
Wer kennt sie nicht, die traditionell-steirischen Islamisten.
Stell dir vor, du kommst in ein Land und dort werden keine islamischen Werte an den Tag gelegt. Was machst du?
Das Faszinierende an dem Ganzen ist ja eigentlich, dass er schon wegen sowas verurteilt wurde und jetzt beim zweiten Mal nur erwischt wurde, weil ein Auslandsgeheimdienst einen Tipp gegeben hat
>Der Hinweis kam laut Landespolizeidirektion vom Dienstag von einer ausländischen Sicherheitsbehörde.
Und de werden das sicher ganz ohne eine Messengerüberwachung rausgefunden haben /s
Der Fall zeigt ganz gut um was es geht: die Überwachung existiert so oder so, aber wenn wir sie nur auf ausländische Dienste abschieben, dann haben wir auch keine gerichtliche Kontrolle darüber.
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