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In Österreich muss sich ein Wirt wegen des Preises für seine Eiernockerl vor Gericht verantworten. In Korneuburg bei Wien wird er mit Vorwürfen konfrontiert.

Korneuburg – Auch Österreichs Wirte haben mit hohen Kosten zu kämpfen. Oder damit, dass schon mal auf Reservierungen sitzen bleiben, weil Gäste nicht kommen und nicht absagen. Ein Wirt aus Korneuburg bei Wien bot nun ein beliebtes Gericht zu einem brisanten Preis an. Weswegen der Gastronom vor Gericht musste. Das berichten die Niederösterreichischen Nachrichten (NÖN).

Im österreichischen Korneuburg musste ein Wirt wegen des Preises für seine Eiernockerl vor Gericht.

Im österreichischen Korneuburg musste ein Wirt wegen des Preises für seine Eiernockerl vor Gericht. © Montage IPPEN.MEDIA / IMAGO / imagebroker / Dreamstime

Ein Gastronom aus dem Bezirk Korneuburg war demnach vor dem Landesgericht Korneuburg nach dem Verbotsgesetz angeklagt. Das Bundesverfassungsgesetz von 1947 verbietet die NSDAP, „ihre Neubildung ist verboten“, heißt es darin. Unter anderem steht unter Strafe, wenn jemand „Einrichtungen oder Maßnahmen (der NSDAP, d. Red.) verherrlicht oder anpreist“, wird unter Paragraf 3 erklärt. Die Nationalsozialisten hatten unter Diktator Adolf Hitler Deutschland und das im März 1938 gewaltsam angeschlossene Österreich im September 1939 in den Zweiten Weltkrieg gestürzt und schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen.

Österreich: Wirt wegen Preis für Eiernockerl in Korneuburg vor Gericht

Der Wirt hatte rund um den 20. April, Hitlers Geburtstag, herum Eiernockerl mit einem Blattsalat und einem Gratisgetränk für 8,80 Euro angeboten. Laut NÖN handelt es sich dabei nicht nur um die Leibspeise des nationalsozialistischen Diktators. Der Gastronom sah sich ferner mit dem Vorwurf konfrontiert, einen Code der rechten Szene verwendet zu haben. So steht die Zahl 88 in der rechten Szene für „Heil Hitler“, da es sich um den achten Buchstaben des Alphabetes handelt.

Die Staatsanwaltschaft sah in der Aktion konkret eine nationalsozialistische Wiederbetätigung, die laut Paragraph 3g des Verbotsgesetzes strafbar ist. Der Tag, das Gericht und der mutmaßlich nationalsozialistische Code hätten dafür gesprochen, hieß es in der Begründung. Der Gastronom habe angegeben, dass es ihm nicht bewusst gewesen sei, dass er rechte Codes verwendet habe. Das habe auch sein Verteidiger betont. Das Gericht habe er in der Fastenzeit vor Ostern als vegetarische Variante gewählt. Doch offenbar glaubten ihnen die Staatsanwaltschaft und das Gericht das nicht.

Eiernockerl

Eiernockerl, auch Eiernockerln, sind ein österreichisches Pfannengericht aus Spätzle ähnlichen Nocken und Eiern, das der Wiener Küche entstammt. Verrührte Eier werden mit Salz, Pfeffer und eventuell etwas Muskatnuss gewürzt und über die Nocken gegossen. Diese werden davor nach dem Kochen mit Schmalz oder Butter leicht in der Pfanne erhitzt. Man wartet bis die Eimasse stockt.

Österreich: Gastronom wegen Preis für bekanntes Gericht verurteilt

Im Jahr 2019 habe es schon eine ähnliche Aktion gegeben, schreiben die NÖN. Der Mann wurde nun für beide Aktionen verurteilt. Der 34-jährige Mann sei zu zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. In Österreich, das aktuell über einen möglichen Nato-Beitritt diskutiert, ist eine bedingte Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe, die zwar ausgesprochen, aber nicht sofort vollzogen wird, insofern der Verurteilte bestimmte Bedingungen einhält. (pm)