Tödliche Schüsse trafen Lorenz A. offenbar aus nächster Nähe | Die Ermittlungen zum Tod von Lorenz A. sind abgeschlossen. Ein Polizist soll laut einem Medienbericht aus weniger als vier Metern auf den 21-Jährigen geschossen haben.

by GirasoleDE

9 comments
  1. >Die Polizei hat die Ermittlungen im Fall des in der Nacht zu Ostersonntag in der Oldenburger Innenstadt erschossenen Lorenz A. abgeschlossen. Nach [Spiegel-Informationen](https://www.spiegel.de/panorama/polizei-in-deutschland-gewalt-gegen-und-durch-polizisten-nimmt-zu-was-sind-die-ursachen-a-c572f6cb-7e80-4c5b-85d9-d99cd4ff56e0) [Paywall] geht daraus hervor, dass die Schüsse des Polizisten offenbar aus nächster Nähe abgegeben wurden.
    >
    >Die Rede sei von weniger als vier Metern, berichtet das Magazin. Die Polizei teilte mit, eine 3D-Rekonstruktion der Tat sei angefertigt worden.

  2. hier der relevante Teil:

    “Laut den Ermittlungen hatte Lorenz A. vor einer Diskothek Reizgas gegen andere Menschen versprüht. Auf Videoaufzeichnungen ist laut dem Spiegel-Bericht schemenhaft zu sehen, wie A. sich dem Polizeibeamten zuerst näherte und sich dann wieder abwandte. Daraufhin habe der Polizist fünfmal in Richtung des jungen Mannes geschossen und ihn mindestens dreimal von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf getroffen, heißt es im Obduktionsbericht. Zudem wurde A. möglicherweise durch einen Streifschuss am Oberschenkel verletzt. Ein Messer, vor dem die Streifenpolizisten gewarnt worden waren, hatte Lorenz A. nicht mehr in der Hand. Laut den Ermittlungen trug er es in der Hosentasche.”

  3. Ne Person die offensichtlich keine Gefahr für dich darstellt von hinten hinrichten ist ja auch echt next level.

  4. Nach Rassismus und Inkompetenz schreiende Sofapolizisten ankommend in 3-2-1

  5. Der Schusswaffeneinsatz war in dieser Situation scheinbar unverhältnismäßig.

    Ich würde aber vorsichtig sein so zu tun als sei das auch für den Polizisten vollkommen offensichtlich. Das Opfer hat zumindest Reizgas gegen Anwesende Personen eingesetzt, auch wenn er sich dabei nicht gegen den Polizisten gerichtet hat, der geschossen hat, hat er ja offensichtlich immernoch Zeugen/andere Polizisten damit angegriffen.

    Das ist selbstverständlich keine Lage, in der der Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt ist, ich finde es aber übertrieben so zu tun, als wäre hier aus “Spaß” bewusst jemand erschossen worden, von dem keine Gefahr ausging.

  6. Die Polizei macht das, was sie als einziges beherrscht: Die Knarre sprechen lassen. Als Strafe für diese Hinrichtung muss der Polizist bestimmt 12 Monate oder so auf Beförderungen verzichten.

  7. Ich bin immer wieder geschockt wie schnell Leute im Internet anfangen zu behaupten das ganze sei mutwillig bzw ja sogar aus Spaß getan worden.

    Klar soetwas erfordert ordentliche Konsequenzen/Strafen aber es ist ja doch schon ein großer Unterschied zwischen nicht gerechtfertigte Schussabgabe mit Todesfolge und Heimtückischer Mord Weil er ein Rassist ist.

    Ich glaube es gibt praktisch keinen Polizist der wirklich einfach nur weil er es kann und möchte Menschen erschießt.

Comments are closed.