
Hallo,
Hat jemand Erfahrung mit der vorzeitigen Kündigung eines Arbeitsvertrags in Österreich?
Meine Situation ist wie folgt:
- Ich bin EU-Bürger und lebe seit mehreren Jahren in Österreich.
- Ich arbeite seit knapp 4 Jahren in meinem derzeitigen österreichischen Unternehmen.
- Ich arbeite im IT-Bereich, daher gilt der IT-Kollektivvertrag.
- Derzeit schuldet mir das Unternehmen ein Monatsgehalt und Urlaubsgeld.
- Während meiner Beschäftigungszeit kam es mehrfach zu Zahlungsverzögerungen. Nach dem 1.1.2024 wurden die Gehälter 14 Mal verspätet gezahlt. Die Verspätungen variieren zwischen 1 Tag und 41 Tagen.
- Ich habe die Arbeiterkammer aufgesucht, und wir haben einen Brief mit dem folgenden Inhalt verfasst. Der Brief wurde per Einschreiben verschickt, und ich habe ihn per E-Mail an meinen Chef geschickt.
- Zahlung der ausstehenden Gehälter
- Ich behalte mir das Recht vor, mein Arbeitsverhältnis vorzeitig zu kündigen und die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten.
- Teilzahlungen stellen keine Erfüllung der Schulden dar.
- Das Unternehmen steht kurz vor der Insolvenz.
Die Frist des Schreibens läuft bald ab, und ich frage mich, ob jemand Erfahrung mit vorzeitigem Ausscheiden hat. Ich habe bereits einen neuen Termin bei der Arbeiterkammer vereinbart, aber die Frist des Schreibens endet 2,5 Wochen vor meinem nächsten Termin bei der Arbeiterkammer. Ehrlich gesagt würde ich gerne sofort nach Ablauf der Frist kündigen, aber ich möchte alles nach dem Gesetz machen, damit ich alles bekomme, was mir das Unternehmen schuldet.
Ich habe recherchiert, dass sie mir Folgendes zahlen müssen:
- Kündigungsentschädigung:
- 2 Monatsgehälter als Kündigungsentschädigung
- Ausstehende Gehälter
- Urlaubsgeld für nicht genommene Urlaubstage
- Abfindung
Das sind insgesamt etwa 6 Monatsgehälter, daher möchte ich nichts falsch machen.
Einige Quellen meiner Recherche:
- Kündigungsfrist, https://www.wko.at/arbeitsrecht/kuendigungsfristen
- Kündigungsentschädigung, https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/beendigung/Vorzeitiger_Austritt.html
- Abfindung, https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/abfertigung/Abfertigung_neu.html
Gibt es Kommentare oder Ratschläge?
by Aggravating_Day_6689
4 comments
Du solltest die nächsten Schritte mit der Ak absprechen, weil du auch Ansprüche verlieren kannst, wenn du jetzt kündigst. Aber weil ich mir da nicht sicher bin bespreche die nächsten Schritte mit der AK
Klär es nochmal mit der AK, wie du es am gescheitesten angehst. Aber grundsätzlich hast du ein sofortiges Austrittsrecht aus dem Vertrag, wenn dein Gehalt nicht mehr gezahlt wird.
Also: vorzeitiger Austritt ist nicht das selbe wie eine (vorzeitige???) Kündigung.
Wird dein Entgelt regelmäßig vorenthalten ist das idR ein berechtigter Austrittsgrund (§26 Fall 2 AngG). Achtung ob ein Austrittsgrund wirklich berechtigt ist stellt nur das ASG fest.
Ich bin zu faul um den KollV jetzt durchzusehen also sind dortige Regelungen unbedingt zu beachten.
Da du hier aber auch mehrmal die Kündigung erwähnst (was nicht das selbe ist wie der Austritt). Läuft bereits ein Insolvenzverfahren so richtet sich die Kündigung nach §25 IO.
Und dahingehend, nun aber auf den Austritt bezogen, ist §25 Abs 3 zu beachten, ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt es nicht mehr als wichtiger Grund wenn das Entgelt (jenes vor Insolvenzeröffnung) vorenthalten wir, da dieses idR von Insolvenz-Entgelt-Fond bezahlt wird. Du hast hier also ein wenig Zeitdruck.
Grundsätzlich steht dir bei einem Austritt die Entgeltfortzahlung und Kündigungsentschädigung zu.
Achtung: du bist in der Abfertigung Neu, dieser Anspruch richtet sich nicht gegen deinen AG.
Das ist alles aus dem Gedächtnis heraus und Arbeits- und Sozialrecht ist nicht mein Spezialgebiet. Nur der Vollständigkeithalber.
Hatte ich in meinem letzten Job vor der Selbstständigkeit. Unternehmen ging insolvent. Bin dann direkt zur AK, da wurde dann direkt dort von der Rechtsberatung ein Fax an den Insolvenzverwalter mit der Erklärung des Austritts abgeschickt. In solchen Fällen ist die Beratung durch die AK ausgezeichnet; insofern würd ich Dir raten, doch trotzdem die nochmal aufzusuchen (oder zumindest eine telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen) und das mit der drohenden Insolvenz zu schildern. Die werden Dich dann sicher sinnvoll beraten können, wie Du weiter vorzugehen hast. Ich würde jedenfalls keine anderen Schritte (insbesondere keine Kündigung!) setzen, ohne das vorher abgeklärt zu haben.
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