
Wenn man hingegen nur einen kurzen Zeitraum filmt, die Aufnahmen dabei immer wieder automatisch überschreibt und nur im Anlassfall bis zur Zweckerreichung speichert – etwa per Unfallerkennung – ist das durchaus argumentierbar. Das Filmen aller Fahrten ohne spezifischen Grund ist jedoch nicht zulässig.
by da_peda
25 comments
OK Garmin
Da wäre eine Reform angebracht. Das sollte weitgehend erlaubt sein im Kontext der Verkehrssicherheit. Veröffentlichung sollte wie bisher behandelt werden.
Dazu ein Portal wo man hochladen und anzeigen kann, hätte ich gerne v.a. fürs Radfahren.
Du kannst auch permanent filmen. Als Grund gibst du einfach Urlaubsaufnahmen an.
Veröffentlichen darfst dus halt nicht
Die Gesetzeslage ist mir hierbei tatsächlich egal. Ich hab eine im Auto und werd lieber mit Polizisten und Gerichten diskutieren bevor ich einen Unfall habe und dann keine Beweismittel. Immer mehr und mehr Menschen fahren wie in GTA und ich bin meistens alleine im Auto. MIr ist es das Risiko wert, einerseits das haben und andererseits das zulassen als mögliches Beweismittel.
Ich hätt mal irgendwo vernommen, dass es erlaubt ist, solange die Dashcam nur per Knopfdruck speichert und da nur die letzten 30 oder 40 Sekunden.
Ich kenn die rechtliche lage nicht, aber mein auto hat die Funktion in verbindung mit der Alarm anlage. letztens bei einem parkschaden mit fahrerflucht hat der polizist kurz auf die aufnahme geschaut, kennzeichen abgelesen und 3h später bekam ich schon ein email das die entsprechende Person identifiziert und mit der Situation konfrontiert wurde. Also es kann helfen.
Ich hab mir mal eine gekauft, aber nie benutzt. Wenn also jemand eine braucht, gerne Nachricht. Originalverpackt noch.
Voriges Jahr wollte einer im Kreisverkehr zurückschieben und ist vorne am Firmenwagen angefahren. Dank Zeugen eindeutig.
Meine Angestellten wollten trotzdem eine Dashcam.
Die ganze Rechtslage ist doch ein Witz. Wenn ich den Verkehr zu meiner persönlichen Unterhaltung filme ist es erlaubt (theoretisch sogar mit Veröffentlichung, wenn man Personen unkenntlich macht), aber wenn ich den Verkehr zu meiner persönlichen Sicherheit filme nicht. Ich verstehe den Grund dahinter, aber das ist schon ein bisschen ein Zeichen der Überbürokratisierung des Staates, wenn verschiedene Gesetze so miteinander kollidieren. Gesetze sollten schon einen Bezug zur Realität haben. Wenn ich mir das frei aussuchen kann und es nur darauf ankommt, wie glaubhaft ich bin oder was die Meinung des Richters ist, brauchen wir kein Gesetz dazu.
Ist bissl ne Grauzone aber ich riskier lieber Ärger mit der Datenschutzbehörde als an einem Unfall Schuld zu bekommen den ich nicht verursacht hab. (besonders mit Personenschaden)
Letztens ist ein schwarzer BMW geistesgestört zwischen drei Spuren hin und hergewetzt, sowas hab ich noch nie gesehen.
Ich rede da von sicher 140-160 in einer 100er mit viel Verkehrsaufkommen. Hab gebetet, dass den Ficker ein Ziviler oder so bekommt, aber nix.
Hätt ich sofort angezeigt obwohl mir echt viel wurscht ist, aber da hab ich das erste mal über eine Dashcam nachgedacht.
Also musst du voraussagen können, wann ein Unfall passieren wird und rechtzeitig deine Dash-Cam einschalten…
Man muss zwischen filmen, speichern und veröffentlichen trennen.
Das Filmen selbst ist egal, darf man also immer. Ab dem Speichern der Aufzeichnung fängt das Thema Datenschutz an. Veröffentlichen ist dann die Spitze, die grundsätzlich verboten ist.
Grauzone und wenns vor Gericht kommt wirds der Richter einfach als Beweis würdigen und Schicht is im Schacht also who cares
Dashcams sind auch in Österreich erlaubt, jedoch müssen bestimmte Punkte eingehalten werden. Diese sind auf der Seite der Datenschutzbehörde aufgelistet: https://dsb.gv.at/faqs/foto-video
(Foto & Video >×Dashcams)
Wichtig ist, dass die Videosequenzen auch nicht temporär auf der Speicherkarte zwischengespeichert werden. Also das beispielsweise Sequenzen angefertigt und erst wieder überschrieben werden wenn der Speicherplatz der Speicherkarte aus ist.
Vor kurzem war auch die Möglichkeit einer manuellen Betätigung der Aufzeichnetaste nicht erlaubt, wobei dies jetzt geändert wurde (Achtung nur im Anlassfall wie in den FAQ beschrieben).
Ich persönlich würde nicht mehr ohne Dashcam fahren, dafür ist in den letzten Jahren einfach zu viel passiert.
Da sind wir typisch österreichisch wie immer ein paar Jahr(zehnt)e zu spät dran. Ich würde lieber eine Anzeige bekommen, weil ich mit eingeschaltener Dashcam herumfahre als dann wenns drauf ankommt kein Beweisvideo zu haben. Ein Richter hat vor einiger Zeit zu meinem Vater gesagt: Besser ein ungerecht angefertigter Beweis als kein Beweis!
[https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/zulaessigkeit-von-dashcams-im-oesterreichischen-strassenverkehr-16180594](https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/zulaessigkeit-von-dashcams-im-oesterreichischen-strassenverkehr-16180594)
Manche Elektroautos filmen ja auch alles ab. Sogar im geparkten Zustand um Live mitzusehen. Und dann ist eine Dash-Cam nicht legal?
Ich hatte vor Jahren einen Unfall mit meiner damaligen Freundin. Wir sind auf eine Freilandstraße gefahren und eine Auto ist uns auf unserer Spur entgegenkommen. Wir mussten ausweichen und sind dabei in den Straßengraben gekommen und dadurch hat sich unser Auto aufs Dach gelegt. Wir mussten dann ewig herumstreiten obwohl ich das Auto (Marke,Typ,Farbe) und das Kennzeichen nennen konnte. Mit einer Dashcam hätten wir einen klaren Beweis gehabt
Nein, aber der Tesla zum Beispiel filmt alles und schickt es nach Amerika. Aber dagegen können die Behörden nichts machen.
Gefühlt ist jeder zweite Motorradfahrer mit Helmkamera unterwegs.
Was viele bei dem Sachverhalt verwechseln oder nicht wissen ist dass es im Falle eines Prozess idR keine Rolle spielt wie das Beweismaterial beschafft wurde, beispielsweise kennt die ZPO nur wenige wirkliche Beweisverbote. Davon zu unterscheiden sind Beweisverwertungsverbote, diese sind der österreichischen Rechtsordnung idR fremd. Beweise – verstoßen sie auch gegen andere Normen – dürfen idR verwertet werden.
Ich hatte kürzlich einen (eindeutig, anderer Fahrer hat ohne schauen die Spur gewechselt und hat mich seitlich gerammt) unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem der Unfallgegner jegliche Schuld von sich gewiesen hat.
Die Dashcamaufnahme hat schonmal die Polizei bei der Unfallaufnahme interessiert, den Ablauf beschleunigt, und hat auch bei der gegnerischen Versicherung dafür gesorgt, dass ich meinen Schaden sehr rasch reguliert bekommen habe. Der Gegner hat ziemlich blöd ausgeschaut, als ich das Video ins Spiel gebracht habe.
Ob die Dashcam 100% legal ist, ich gehe davon aus, sie filmt immer in 3-Minuten-Blöcken und überschreibt von selbst – ist mir eigentlich ziemlich egal – im Zweifel nehme ich lieber die Verwaltungsstrafe der Datenschutzbehörde in Kauf als auf tausenden Euro Blechschaden sitzen zu bleiben.
Das ist keine grauzone. A dashcam is komplett legal. Da geht’s ja nur um die veröffentlichung.. bei veröffentlichung müsstest kennzeichen und personen unkenntlich machen (bei unfall wäre des irrelevant)
Ich finde es sollte eine Platform geben wo Dashcam-Footage hochgeladen werden kann und dann crowd-sourced analysiert werden darf. Dabei muss es einen triftigen Grund geben das Material hochzuladen, oder man verliert das Privileg. Dann könnten andere Menschen die Problematik bestätigen oder negieren und dann kann das Resultat automatisch an den Staat weitergegeben werden.
Der Verkehr ist ein immenses Sicherheitsrisiko und mancher Narzisst mit seinem BMW fühlt sich viel zu sicher vor irgendwelchen Konsequenzen. Überhöhte Geschwindigkeit, Drängeln und unsichere Überholmanöver sind ein Zeichen für charakterliche Fahruntauglichkeit.
Die Regularien schützen die Täter im Straßenverkehr viel zu sehr.
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