Die Bundesregierung hat nach zwei Verschiebungen den Gesetzentwurf zur Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakets (Geas) beschlossen. Das Kabinett stimmte dem Entwurf von Innenminister Alexander Dobrindt zu. Ziel ist es, illegale Migration stärker einzudämmen und Asylverfahren zu beschleunigen. 

Zuvor war der Beschluss wegen Streitigkeiten zwischen unions- und SPD-geführten Ministerien verschoben worden. Vor allem die geplanten Asylzentren für sogenannte Binnenmigranten sorgten für Diskussionen.

Das Asylsystem Geas wurde im Juni 2024 von der EU beschlossen. Die Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, die darin vorgesehenen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Sie sollen Migration in die EU einheitlich steuern und ein Weiterziehen von Schutzsuchenden in andere EU-Staaten begrenzen. Unter anderem ist ein systematisches Screening an den EU-Außengrenzen vorgesehen. Dobrindt kündigte aber bereits an, zusammen mit anderen Ländern noch schärfere Regeln anstreben zu wollen.

Streit um Haftregelungen

Mit dem auf EU-Ebene 2024 beschlossenen Geas sollen die irreguläre Migration stärker begrenzt und Asylverfahren beschleunigt werden. Diese sollen möglichst an die Außengrenzen der EU verlagert werden. Der nun gebilligte Entwurf sieht unter anderem vor, dass Migrantinnen und Migranten, die bereits in einem anderen Staat registriert wurden, in Asylzentren untergebracht werden. 

Zudem sollen Leistungen für Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen auf ein Minimum gekürzt werden können, etwa bei Gewalt in Unterkünften oder der Missachtung von Meldepflichten.

Ein zentraler Streitpunkt war die von Dobrindt geplante Möglichkeit, Migranten bei Missachtung einer Aufenthaltspflicht in Haft zu nehmen, um einer Fluchtgefahr vorzubeugen. Das Justizministerium hatte hier rechtliche Bedenken geäußert. Zudem drang das Arbeitsministerium auf schnellere Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber. Der Gesetzentwurf muss von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.

Asylpolitik

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