
Die abgebildete Kiefer wurde vor zwei Jahren aus einem Tuja/Efeu/Kirschlorbeer-Wald befreit. Seitdem hat ihn kein professioneller Gärtner/Baumexperte mehr gesehen.
Sollte man bei 12-15m Höhe diesen regelmäßig von einem Baumdienst o.ä. begutachten lassen?
by Random-Username-345
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WTF?
Alle 5-6 Jahre ist i.d.R. für Gerichte ausreichend, um im Schadenfall aus der Haftung (Fahrlässigkeit) zu fallen und keine Probleme mit etwaigen (Gebäude)Versicherungsleistungen zu bekommen. Sofern ihr Totholz über öffentlichem Grund oder deutliche Veränderungen am Stamm / dem Kronenwuchs feststellt, ist es unabhängig davon ratsam, einen Experten zu kontaktieren – keinen “Hausmeisterexperten”, sondern jemand, der wirklich Ahnung von Bäumen hat (zertifizierter Fachbetrieb).
Eine regelmäßige Baumkontrolle (qualifizierte Sichtkontrolle vom Boden ist ausreichend) sollte bzw muss laut Rechtsprechung jeder Baumeigentümer regelmäßig durchführen. Macht nur im privaten Bereich kaum einer.
Gerichtlich anerkannte Grundlage/Regelwerk hierfür ist die Baumkontrollrichtlinie der FLL.
Das genannte Intervall von 5-6 Jahren halte ich für einen Baum wie diese Kiefer für zu lang, idR wäre eher ein Abstand von ca. 2 Jahren angemessen. Das Intervall der Kontrollen wird laut o.g. Richtlinie im Rahmen der Kontrolle festgelegt – wenn Schäden vorliegen, verkürzt man es, wenn der Baum komplett vital ist, kann es auch länger sein.
Fachbetrieb ist absolut richtig, das kann ein Baumdienst sein, muss aber nicht. Ich habe gute Erfahrungen mit freien selbstständigen Baumkontrolleuren, die gar keine weiteren Leistungen wie zB Rückschnitt anbieten. Dann gibt es auch keinen Interessenkobflikt.
Umgekehrt habe ich schon Betriebe gesehen, die sich Baumexperte nennen und auf deren Internetseite ist jedes zweite Wort Baumentfernung….
In jedem Fall würde ich immer einen FLL-zertifizierten Baumkontrolleur nehmen, die gibt es auch in beiden oben genannten Varianten, entweder frei tätig oder angestellt in einem Fachbetrieb für Baumpflege/Baumdienst.
Solange keine Schadbilder zu erkennen sind, ist auch keine regelmäßige Kontrolle notwendig. Das wäre Ressourcenverschwendung.
Schadbilder können sein:
– jegliche Schäden am Wurzelhals
– Fruchtkörper von Pilzen
– Ausfluss oder Risse am Stamm
– Kronenschäden, auffällig viel Totholz
– abnehmende Vitalität, Laubverfärbung
– ungerader Stand oder plötzliche Krümmung
Dies sind alles Dinge, die auch für Laien erkennbar sind. Nichts anderes guckt sich ein Kontrolleur bei einer Sichtkontrolle an. Entsprechend des Schadbildes werden dann weitreichender Untersuchungen und Kontrollintervalle festgelegt. Die Fürsorgepflicht für den Baum trägt der Grundstückseigentümer bzw. Besitzer, sofern z.B. verpachtet.
Die “Kiefer” sieht zudem nicht aus wie eine. Jedenfalls sind Stamm und Habitus nicht typisch für eine. Das links im Hintergrund ist eine Kiefer.
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