Ich dachte, das Abbiegen bei rot ist erst in Begutachtung? In der StVO (lt. RIS) ist es schon drin.

10 comments
  1. Steht drin, weil mWn in der neuen Novelle das Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer erlaubt sein wird.

    Ich nehme an, dass es vorerst mit Zusatztafeln für Radfahrer geregelt sein wird und falls es sich bewährt die Zusatztafeln abmontiert werden und dann für alle gilt.

  2. ~~Es geht um Abbiegen bei Rot _ohne_ so eine Zusatztafel. Diese Tafel ist ja de facto ein ständig grüner Abbiege-Pfeil.~~ or not … warum pfuscht man dann dafür in der STVO herum?

  3. Rechtsabbiegen bei rot ist (noch) verboten. Aus dem Beitrag ergibt sich, dass es, bekanntweise, bei grünem Zusatzpfeil erlaubt ist. Wie schon lange

  4. Also – WENN so ein Schild da ist und WENN mein Auto leicht genug ist DANN darf ich – vorausgesetzt ich denke dran und vorausgesetzt ich glaube, dass die Situation es zulässt – rechts abbiegen.

    Chaos incoming in 3…2…1…

  5. vom kosten und materialaufwand her wäre generelles rechtsabbiegen ohne der notwendigkeit für ein zusatzschild angebracht. zusatzschild nur dort und durchgestrichen wo man es wirklich nicht darf. das ist imo die minderheit der kreuzungen.

  6. Hier geht es um den Pfeil.

    Was interessant ist: Bei mir in der Heimat in DE, wurden die alle wieder abmontiert, weil einfach die meisten nicht verstanden haben dass das auch gleichzeitig ein Stopp-Schild ist. Auch einige EU Länder haben das Schild wieder ganz abgeschafft.

  7. Mein letzter Stand war, dass das ganze an ein paar Kreuzungen in Oberösterreich getestet und dann erst entschieden wird, ob man es bundesweit einführt. Wahrscheinlich brauchte man dafür eine gesetzliche Grundlage und hat es deshalb schon in die StVO übernommen.

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