[Photo by Dursun Aydemir/Anadolu via Getty Images]
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag Maßnahmen vorgestellt, mit denen die Einhaltung des EU-Haushaltsrahmens für die Mitgliedstaaten vereinfacht werden soll. Damit weitet Brüssel seine Bürokratieabbau-Initiative vom privaten auf den öffentlichen Sektor aus.
Die neuen Vorgaben sollen die Aufsicht der EU-Kommission über die Einhaltung der Haushaltsregeln straffen. Diese waren im vergangenen Jahr reformiert worden und schreiben strikte Defizit- und Schuldenobergrenzen von 3 bzw. 60 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung vor.
Das Paket sieht zudem vor, das besondere Verfahren der „verstärkten Überwachung“ stärker am Ausmaß der finanziellen Schieflage eines Landes auszurichten. Gleichzeitig soll die maximale Anfangsstrafe bei Haushaltsverstößen von 0,05 auf 0,02 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesenkt werden.
„Durch den Abbau veralteter Vorgaben und die Reduzierung administrativer Komplexität kann die EU die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ihre Ressourcen dort einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden: für solide öffentliche Finanzen, mehr Wachstum und die Sicherung der finanziellen Stabilität“, erklärte Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis.
Derzeit stehen neun EU-Staaten, darunter Frankreich, Italien und Polen, wegen Überschreitung der 3-Prozent-Grenze unter einem Defizitverfahren.
Der Schritt ist Teil einer umfassenderen Offensive Brüssels zum Bürokratieabbau. Allein in diesem Jahr hat die Kommission sechs sogenannte Omnibus-Pakete vorgeschlagen, die Unternehmen von Berichtspflichten in Bereichen von Verteidigung bis Nachhaltigkeit entlasten sollen. Vier weitere Pakete sollen bis Jahresende folgen.
Ein ranghoher Kommissionsvertreter betonte, viele der Haushaltsvorschläge seien „technischer Natur“, fügten sich aber in die übergeordnete Vereinfachungsagenda ein. „Wir leben in Zeiten der Vereinfachung – und das aus guten Gründen“, so der Vertreter und verwies darauf, dass die dänische Ratspräsidentschaft das Dossier „sehr entschlossen“ vorantreiben wolle.
Die Zustimmung der EU-Regierungen und des Europäischen Parlaments ist noch erforderlich, aber die Beamten sind „optimistisch, dass dies in relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden könnte“.
(jl)