FPÖ-Stadträtin

Die Abwahl von Isabella Theuermann als FPÖ-Stadträtin in Wolfsberg Ende Juni war rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt die Gemeindeaufsicht nach monatelanger Prüfung. Erfolgt sei die Abwahl mit nur zwei, statt der drei dafür benötigten Unterschriften.

Der Abwahlantrag hätte demnach von zumindest drei FPÖ-Gemeinderatsmitgliedern unterzeichnet werden müssen, bestätigt der Leiter der Gemeindeaufsicht Stefan Primosch gegenüber dem ORF. Unterschrieben haben aber nur zwei Gemeinderäte. Auswirkungen hat das keine mehr. Die Abwahl hätte nämlich nur der Verfassungsgerichtshof aufheben können. Die Einspruchsfrist hat Theuermann wegen des Kostenrisikos jedoch verstreichen lassen. Somit bleibt Michael Schüssler FPÖ-Stadtrat in Wolfsberg, Theuermann ist seither nur noch Gemeinderätin.

Zwei Ersatzgemeinderäte wählten Stadträtin ab

Im Juni war Isabella Theuermann von Mitgliedern ihrer eigenen Partei als Stadträtin abgewählt worden. Die Abwahl erfolgte durch zwei Ersatz-Gemeinderatsmitglieder, die an der fraglichen Sitzung teilnahmen und die gesamte FPÖ-Fraktion bildeten. Normalerweise sind fünf FPÖ-Mandatare im Gemeinderat vertreten. Die Rechtmäßigkeit dieser Abwahl wurde seitdem von der Gemeindeaufsicht geprüft.

Isabella Theuermann äußerte damals ihr Unverständnis über die aus ihrer Sicht lange Dauer der Prüfung: “Ich habe mich an die Volksanwaltschaft gewandt, weil ich einfach von der Gemeindeaufsicht mich total im Stich gelassen gefühlt habe.“

Fall Theuermann damit „Präzedenzfall“?

Die Gemeinderaufsicht rechtfertigte die lange Dauer der Prüfung mit der besonderen Akribie in diesem Fall: Sollte die Abwahl Theuermanns als nicht rechtens eingestuft werden, hätte das Auswirkungen auf andere Gemeinden, da es einen Präzedenzfall darstelle. Man arbeite mit dem Verfassungsdienst zusammen.

Für die Grünen-Sprecherin Olga Voglauer zeige die FPÖ mit dem Fall Theuermann „ihr wahres Gesicht“. Frauen, die Haltung zeigten, würden rechtswidrig abmontiert: “Das fadenscheinige Argument der FPÖ, einer Frau sei die Doppelfunktion als Bundesrätin und Stadträtin nicht „zumutbar”, ist nicht nur frauenfeindlich, sondern entbehrt jeglicher Grundlage. Gleichzeitig üben männliche FPÖ-Funktionäre wie Max Linder die Kombination von Nationalratsabgeordnetem und Bürgermeister aus, ebenso wie Kärntner FPÖ-Parteiobmann Erwin Angerer, der Landtagsabgeordneter, Klubobmann und Bürgermeister zugleich ist.“