StartseiteVerbraucher

DruckenTeilen

Schnee, Matsch und Eis werden bald wieder die Straßen bedecken. Um bei diesen Verhältnissen sicher unterwegs zu sein, braucht es Winterreifen. Ansonsten können in Österreich hohe Strafen drohen.

München – Wenn in den Bergen wieder die Ski- und Wintersportsaison losgeht, fahren Menschen von überall nach Österreich, um die Pisten herunterzurasen. Doch bevor man überhaupt auf Skiern am Berg stehen kann, gibt es eine wichtige Sache bei der Vorbereitung zu beachten. Die richtige Bereifung für das Fahrzeug, mit dem man sich gen Süden begibt. Außerdem braucht man meist ein sogenanntes Pickerl, um nach Österreich zu fahren. Ab 2027 kommt es bei den Vignetten zu einer drastischen Änderung.

Winterreifen auf schneebedeckter Straße

In Österreich gilt eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht. (Symbolbild) © Wolfgang FilserZoonar.com/Imago

Zunächst einmal gilt eine witterungsabhängige (situative) Winterreifenpflicht von 1. November bis zum 15. April des Folgejahres in unserem Nachbarland Österreich. Diese besagt, dass man bei winterlichen Fahrbahnbedingungen, an Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, an allen Rädern Winterreifen nutzen muss. Wobei es auch hier Ausnahmen gibt.

Auto-Winterreifen müssen speziell gekennzeichnet sein

Winterreifen müssen bestimmt gesetzliche Bestimmungen erfüllen, um als solche zu gelten. Die Reifen müssen mit „M+S“; „M.S.“ oder „M&S“ gekennzeichnet sein. Diese Bezeichnung steht für „Matsch und Schnee“. Zudem müssen die Räder über mindestens 4 mm Profiltiefe verfügen. Diagonalreifen sogar über mindestens fünf. Anders als in Deutschland ist das sogenannte Schneeflockensymbol nicht verpflichtend. Bei Ganzjahresreifen muss auch eine M+S Kennzeichnung oder ein Schneeflockensymbol auf dem Reifen abgebildet sein. Neben diesen Zeichen finden sich oft noch weitere. Die Bezeichnungen auf den Reifen haben alle eine bestimmte Bedeutung.

Wer ohne Winterreifen fährt, der riskiert eine Strafe von rund 100 Euro. Tief in die Tasche greifen muss man dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Hier können bis zu 10.000 Euro Strafe drohen.

Natur pur: 14 der schönsten Campingplätze in Bayern

couple camping at Otter Falls, Whiteshell Provincial Park, Manitoba, Canada (MR) MR_acp06927a, MR_acp06927b PUBLICATIONx

Fotostrecke ansehen

Es gibt aber auch zwei weitere Möglichkeiten, sich ohne Winterreifen fortzubewegen. So können laut dem ÖAMTC Spike-Reifen verwendet werden – vom 1. Oktober bis 31. Mai. Hier gibt es allerdings Geschwindigkeitsbegrenzungen: 80 km/h sind im Freiland und 100 km/h auf der Autobahn erlaubt. Zudem dürfen die Fahrzeuge 3,5 Tonnen Gesamtgewicht nicht überschreiten. Fahrzeuge, die diese Art von Reifen verwenden, müssen mit einem Spike-Aufkleber gekennzeichnet werden.

Man kann unter Umständen auch mit Sommerreifen fahren

Mit einer Ausnahme kann man auch mit Sommerreifen fahren. Dann, wenn man sie mit Schneeketten überzieht. Diese müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein. Das Fahren mit Schneeketten ist nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Bei der Nutzung sollte man nicht schneller als 50 km/h fahren. Allerdings gilt: Schneeketten auf Sommerreifen sind kein sicherer Ersatz für Winterreifen.

Unabhängig von den vorherrschenden Bedingungen müssen Lkw über 3,5 Tonnen sowie Busse immer an den Rädern mindestens einer Antriebsachse Winterreifen haben. Bei Lkws gilt das vom 1. November bis 15. April, bei Bussen vom 1. November bis 15. März. Zudem müssen in diesen Zeiträumen immer Schneeketten mitgeführt werden. (ÖAMTC, oesterreich.gv.at, heute.at) (ci)