
Ich habe gerade eine Rechnung von ASFINAG über 120 € (Ersatzmaut) bekommen, wegen angeblich nicht bezahlter Maut auf der A12 Inntalautobahn bei Innsbruck/Zirl (21.09.2025).
Als Begründung steht dort sinngemäß: „Nichtentrichtung der Maut in Österreich (§20 Abs. 1 BStMG)“.
Das Problem: Ich hatte eine gültige Vignette (Klebevignette), sie klebt immer noch an meiner Windschutzscheibe. Ich habe auch alle Sondermautstrecken bezahlt.
Vermutlich hat das automatische Kamerasystem die Vignette nicht erkannt, weil sie zu nah am getönten Rand der Scheibe angebracht war.
Ich habe ein Foto beigefügt, die Qualität ist leider nicht sehr gut, und ich kann im Moment kein neues Foto vom Auto machen weil es gerade in der Werkstatt ist.
Hat jemand schon mal erfolgreich gegen so etwas Einspruch erhoben?
Lohnt es sich, mit Foto der Vignette und Kaufbeleg eine Beschwerde an ASFINAG zu schicken, oder lieber gleich zahlen, um Ärger zu vermeiden?
Zusätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass ich während meiner gesamten Fahrt durch Österreich (von Salzburg über St. Jakob in Defereggen bis Lechaschau) überall dieselbe Vignette verwendet habe und nur auf der A12 eine Beanstandung erhalten habe.
Das bestätigt, dass die Vignette gültig war und ordnungsgemäß verwendet wurde.
Danke für jeden Tipp oder Erfahrungsbericht!
(Ich habe das mit KI übersetzt, weil mein Deutsch leider nicht so gut ist. Entschuldigung dafür)
by Worrtienzo-
10 comments
Auf dem Foto sieht es so aus als wäre deine Vignette nicht gestanzt
Rechts und in den Tönungsstreifen geklebt – – > Ungültig
Ups, mein Fehler. Ist natürlich richtig geklebt.
War die Vignette nah am getönten Rand oder im getönten Rand?
Im getönten Rand gilt sie nicht.
Ist auf dem Foto für mich nicht erkennbar
In Zukunft bitte einfach Digitale Vignette, dann kein Problem und keine Klebereste
Sieht jetzt zumindest lt Foto nicht danach aus als wär die Vignette im Klebestreifen.
Bekannter hat vor 3 Jahren auch mal sowas gehabt. Er hat Einspruch eingelegt, wurde aber abgewimmelt. Er hat dann nochmals hingeschrieben dass er nicht zahlen wird. Die genauen Details kenn ich nicht aber die Geschichte ging dann soweit dass er einen Anwalt eingeschaltet hat. Dann haben sie es “kulanterweise” akzeptiert.
Also wennst Rechtsschutz hast, und noch Rechnung von der Vignette hast dann würd ich da hart bleiben.
Zumindest rein auf Basis des Fotos sieht mir das nicht nach einem Fehler deinerseits aus und wieso solltest dir das gefallen lassen?
Vielen Dank schon mal an alle für die Tipps, ich weiß das wirklich sehr zu schätzen. Ich werde morgen noch ein Foto in den Kommentaren für die Interessenten posten. Alle Tipps/Hilfe sind willkommen!
Ich werde auch meine Rechtschutzversicherung kontaktieren und bei der ASFINAG anrufen, um zu prüfen ob die Strafe berechtigt ist oder nicht. Fortsetzung folgt…
Ich würd mich mal mit Rechnung und/ oder Kontoauszug und Bild der Vignette an den ASFINAG Kundenservice wenden. Die mögen bitte das Foto ausheben, auf dem du keine Vignette hast.
Sicherheitshalber gefragt: Du hattest die Vignette schon vor Grenzübertritt geklebt?
Ich hatte noch nie Post von der ASFINAG. Steht da nichts drauf? Rechtsmittelbelehrung oder so?
Muss nicht dieses weiße Backing-Ding abgezogen werden damit sie gültig ist? Also es sollte nur der trapezförmige Innenteil übrig bleiben. Aber schon wieder paar Jährchen her, dass ich ne Vignette gekauft habe.
Digitale Vignette für die Zukunft 🤞🏻
Das Problem ist, rein der Kauf der Vignette ist nicht ausreichend, sie muss auch geklebt sein. D.h. wenn sie jetzt einen Kassenzettel als Beweis übermitteln sagt er noch nicht darüber aus, ob die Vignette auch geklebt wurde.
Ich würde Einspruch erheben beziehungsweise einen Fotobeweis anfordern. Auf dem Beweisfoto sollte dann zu sehen sein, dass die Vignette klebt, und die Kombination mit dem Kassenzettel beweist die Gültigkeit .
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