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Für Arbeitnehmer treten 2026 neue Regelungen in Kraft. (Symbolbild) © Yuri Arcurs peopleimages.com/Imago

Eine Neuregelung trifft 2026 Millionen Arbeitnehmer und Unternehmen. Diese verpflichtet Arbeitgeber, umfassende Informationen über Gehälter bereitzustellen.

Dortmund – Im Juni 2026 greift in Deutschland eine neue EU-Richtlinie, die für mehr Transparenz beim Gehalt sorgen soll. Das Ziel: Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern wirksam bekämpfen. Mit den Änderungen bekommen Arbeitnehmer bessere Auskunftsmöglichkeiten. 

EU-Entgelttransparenzrichtlinie tritt 2026 in Kraft – was bedeutet das konkret?

Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in der EU liegt laut dem Rat der Europäischen Union aktuell bei rund 13 Prozent – und genau das soll sich mit den neuen Regeln ändern. Unternehmen müssen künftig offen kommunizieren, wie sie ihre Mitarbeiter bezahlen.

Der Rat der Europäischen Union hat die neuen Vorschriften (Richtlinie (EU) 2023/970) bereits am 24. April 2023 angenommen. Die Länder haben aber wie üblich länger Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Sie tritt hierzulande am 7. Juni 2026 in Kraft und verschärft das bisherige Entgelttransparenzgesetz aus 2017.

Das Besondere: Die Richtlinie greift bei Verstößen durch eine Umkehr der Beweislast. Nicht mehr die Beschäftigten müssen beweisen, dass sie benachteiligt werden – stattdessen müssen Arbeitgeber nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt (weitere Finanz-News auf RUHR24).

Neue Richtlinie zur Lohntransparenz – die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Die Änderungen für Arbeitnehmer beginnen bereits bei der Bewerbung:

Unternehmen sind bald verpflichtet, bereits in Stellenanzeigen oder vor dem Vorstellungsgespräch Angaben zum Einstiegsgehalt oder zur Gehaltsspanne zu machen.Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen.Stellenausschreibungen müssen geschlechtsneutral formuliert sein.

Zudem haben alle im Unternehmen Beschäftigten ein Auskunftsrecht:

Beschäftigte haben das Recht zu erfahren, was andere im Unternehmen für gleiche oder gleichwertige Arbeit verdienen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.Arbeitgeber müssen transparent machen, nach welchen Kriterien Gehälter und Gehaltserhöhungen festgelegt werden.Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über das geschlechtsspezifische Lohngefälle berichten.Neue EU-Richtlinie kommt – was ändert sich für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer bekommen dadurch bessere Vergleichsmöglichkeiten. Das Auskunftsrecht ermöglicht künftig echte Vergleiche mit den Durchschnittswerten im Unternehmen. Wichtig zu wissen: Aus Datenschutzgründen dürfen dabei weiterhin keine Gehälter einzelner Kollegen offengelegt werden.

Von Lohndiskriminierung betroffene Arbeitnehmer sollen zudem Anspruch auf Schadensersatz, einschließlich Nachzahlung von Gehalt, Boni und Sachleistungen bekommen, erklärt der Europäische Rat. Für Firmen bedeutet die Richtlinie hingegen einen deutlichen Mehraufwand. Sie müssen Personalstrukturen und Gehaltssysteme überprüfen und künftig transparent gestalten. 

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Änderungen beim Gehaltsgeheimnis in Deutschland – neue Richtlinie geht über bisherige hinaus

In Deutschland gibt es bereits seit Juli 2017 das Entgelttransparenzgesetz. Doch die Wirkung blieb begrenzt: Nur wenige Beschäftigte nutzten ihre Auskunftsrechte, kaum Unternehmen führten freiwillige Prüfungen durch, wie Stepstone erklärt. Die EU-Richtlinie geht deshalb deutlich über die bisherigen Regelungen hinaus.

Die wichtigsten Unterschiede: Bisher hatten nur Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern ein Auskunftsrecht – und das auch nur alle 2 Jahre, stellt Haufe.de dar. Ab 2026 gilt dies jederzeit für alle Arbeitnehmer, auch in kleineren Betrieben. Die Berichtspflicht galt bisher erst ab 500 Beschäftigten – künftig bereits ab 100. Neu ist außerdem die Pflicht zur Gehaltsangabe schon in Stellenanzeigen sowie die genannte Beweislastumkehr. Auch können Unternehmen durch die Neuregelungen stärker in die Pflicht genommen werden als bislang.