Nina Warken

Stand: 06.11.2025 07:48 Uhr

Bundestagspräsidentin Klöckner hat eine Debatte zur Prostitution angestoßen, Deutschland sei der “Puff Europas”. Nun pflichtet ihr Gesundheitsministerin Warken bei und fordert eine neue gesetzliche Regelung.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spricht sich für ein Sexkaufverbot in Deutschland aus. Deutschland brauche ein solches strafbewehrtes Verbot, wie es andere Länder bereits hätten, sagte Warken der Rheinischen Post. Prostituierte sollten straffrei bleiben und umfassende Ausstiegshilfen erhalten. “Deutschland darf nicht länger das Bordell Europas sein”, pflichtete Warken ihrer Parteikollegin und Bundestagspräsidentin Julia Klöckner bei, die Deutschland zuvor den “Puff Europas” genannt hatte.

Warken, die auch Vorsitzende der Frauen Union ist, sprach sich wie Klöckner für das sogenannte “Nordische Modell” aus. Dieses stellt den Kauf sexueller Dienstleistungen sowie deren organisierte Vermittlung unter Strafe – entkriminalisiert aber die Prostituierten selbst und bietet ihnen umfassende Unterstützung, um sich eine neue Existenz aufzubauen. Schweden, Norwegen, Island, Kanada, Nordirland, Frankreich, Irland und Israel setzten den Ansatz bereits um.

Klöckner: Prostitution ist kein normaler Beruf

Klöckner hatte bei der Verleihung des Heldinnen-Awards in Berlin gesagt: “Wenn wir sonst über Frauenrechte sprechen, aber sagen, dass Prostitution ein Beruf wie jeder andere sei, dann ist das nicht nur lächerlich, sondern Verächtlichmachen von Frauen. Es gibt auch keine Schülerpraktika in diesem Beruf.” Mit dem Preis der Alice-Schwarzer-Stiftung wurden in diesem Jahr die beiden Streetworkerinnen Sabine Constabel und Cathrin Schauer-Kelpin für ihr Engagement gegen Prostitution ausgezeichnet. 

Die bisherige Gesetzgebung in Deutschland schütze Prostituierte bislang nicht ausreichend, so Klöckner. “Ganz im Gegenteil, weder das Prostitutionsgesetz noch das Prostituiertenschutzgesetz stärken die Rechte der Frauen in der Prostitution nachhaltig”. Es bleibe bei gewaltigen Übergriffen, der Übermacht von Männern und bei der Unfreiwilligkeit. 2017 trat hierzulande das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Für Prostituierte besteht laut Gesetz eine Anmeldepflicht, für Prostitutionsgewerbe wie etwa Bordelle eine Erlaubnispflicht.

Es gibt auch Kritik am “Nordischen Modell”

Kritiker lehnen das “Nordische Modell” ab, weil es Prostituierte in die Illegalität treibe. Ende September hatte etwa die Diakonie-Bundesvorständin Elke Ronneberger gesagt: “Die Erfahrungen aus Ländern mit einem Sexkaufverbot zeigen, dass Prostitution nicht verschwindet, sondern aufgrund Grund des Verbotes von legalen Tätigkeitsorten in gefährliche und prekäre Bereiche abgedrängt wird.”

Dadurch steige das Risiko von Gewalt und Krankheiten und der Zugang zu Unterstützung und medizinischer Versorgung werde erschwert. “Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung”, müssten konsequent strafrechtlich verfolgt werden.