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Wer in einer Großstadt lebt, muss sich bald über eine Wärmepumpe Gedanken machen. Die Merz-Regierung wollte das ändern, streitet sich aber.

Berlin – Das Heizungsgesetz wird ab dem kommenden Jahr in 80 Städten scharfgestellt. Für Hausbesitzer heißt das: Sie dürfen ab Juni 2026 keine neuen Gas- oder Öl-Heizungen mehr einbauen. In den Keller darf dann nur noch ein Gerät, das zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Der Grund: Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern läuft im Juni 2026 eine wichtige Frist aus dem Gebäude-Energie-Gesetz ab. Bis dahin müssen sie eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben und die 65-Prozent-Regel greift für neue Heizungen. Heißt konkret: Geräte, die ausschließlich mit Öl und Gas laufen, müssen am Ende ihrer Lebensdauer von 30 Jahren, ausgetauscht werden. In kleineren Kommunen greift das Gesetz erst ab 2028.

CDU wollte Heizungsgesetz eigentlich kippen

Dabei wollte die Bundesregierung das Gesetz eigentlich kippen. Vor allem die Union hatte sich im Wahlkampf dafür ausgesprochen, die 65-Prozent-Regel abzuschaffen. Aktuell stellt sich aber ihr Koalitionspartner, die SPD, dagegen. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sprach sich kürzlich beim Dena-Energiewendekongress dafür aus, die Regel beizubehalten. Die Wärmepumpe sei die führende Technologie, um nachhaltig zu heizen, sagte der Minister.

ARCHIV - 22.04.2023, Niedersachsen, Rotenburg: Hängt die Wärmepumpe an einem separaten Stromzähler, können Verbraucher rückwirkend für 2024 eine Entlastung beantragen. (zu dpa: „SPD beim Heizungsgesetz für Reform mit Augenmaß“) Foto: Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn +++ dpa-Bildfunk +++

Könnte bald in vielen Gärten stehen: Ab 2026 müssen Hausbesitzer nachhaltigere Heizungen einbauen, zum Beispiel eine Wärmepumpe. © Daniel Reinhardt/dpa

Der energiepolitische Sprecher der CDU, Andreas Lenz, sagte der Bild-Zeitung dagegen: „Die 65-Prozent-Regel ist nicht sachgemäß. Sie gehört gestrichen. Wir brauchen jetzt einen verlässlichen Rahmen für die Menschen im Land, ohne Verbote und Gängelung.“

Heizungsgesetz auf der Kippe – Städtetag ist gegen 180-Grad-Wende

Der Deutsche Städtetag lehnt grundsätzliche Änderung des Gebäude-Energie-Gesetzes ab. Änderungen an einigen Stellen des Gesetzes seien vertretbar, aber eine 180-Grad-Wende sei für die Wärmewende schädlich, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Verband fordert: „Die Städte und ihre Stadtwerke brauchen schnell Klarheit, welche Regelungen die Bundesregierung anpacken will.“

Solange sich die Bundesregierung nicht auf ein neues Gesetz einigt, bleibt es für Hausbesitzer ab Juli 2026 dabei: Öl- und Gasheizungen müssen nach 30 Jahren durch umweltfreundlichere Alternativen ausgetauscht werden. Wer erst kürzlich eine neue Heizung eingebaut hat, muss sich also erstmal keine Gedanken machen. Hausbesitzer, deren Heizung am Ende ihrer Lebensdauer sind, müssen allerdings umsatteln. Wer seine Heizung nach 30 Jahren nicht austauscht, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Wie es nach dem Heizungsgesetz weitergehen könnte – viele Möglichkeiten neben Wärmepumpe

Neben einer Wärmepumpe können Hausbesitzer laut Angaben des ADAC auch eine Hybridheizung einbauen (zum Beispiel: Holzpellets und Gas) oder ihr Haus, wenn vorhanden, an ein Fernwärmenetz anschließen lassen. Außerdem möglich sind Anlagen, die mit Holzpellets, Solarthermie oder Direktstrom betrieben werden. Theoretisch sind auch Heizungen erlaubt, die mit Wasserstoff, Biomethan oder biogenem Flüssiggas laufen. Für diese mangele es aber an Versorgungsnetzen und sie seien in den meisten Fällen unwirtschaftlich, berichtet das Portal inside digital.

Um Hauseigentümern die Entscheidung zu erleichtern, übernimmt der Bund bis zu 50 Prozent der Kosten einer Energieberatung. Diese kostet laut Angaben von finanztip unter 2000 Euro. Wer eine Heizung mit Wasserstoff, Biomethan oder biogenem Flüssiggas betreiben will, muss sich verpflichtend beraten lassen. Dadurch will die Bundesregierung, Menschen davor bewahren, unwirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. (Quellen: Bild, finanztip, ADAC, inside digital, Deutscher Städtetag) (Leon Kaiser)