Im Gemeinderat wurde über die möglichen Schadenersatzansprüche der Stadt Graz im Zusammenhang mit dem sogenannten Baukartell informiert. Das österreichische Kartellgericht hatte zuvor festgestellt, dass über 40 Bauunternehmen zwischen 2002 und 2017 illegale Preisabsprachen, Marktaufteilungen und den Austausch sensibler Informationen betrieben haben. Dieses größte Kartellverfahren der Zweiten Republik betrifft auch zahlreiche öffentliche Auftraggeber – darunter die Stadt Graz -, die dadurch finanziell geschädigt worden sein könnten.

Eine unverbindliche Prüfung durch den Prozessfinanzierer LitFin Capital a.s. ergab, dass der potenzielle Schaden für Graz bis zu rund 18,3 Millionen Euro betragen könnte. Die Durchsetzung solcher Ansprüche ist jedoch mit hohen Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten sowie erheblichen Risiken verbunden. Um diese Risiken zu minimieren, hat die Bundesbeschaffung GmbH eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die es öffentlichen Auftraggebern ermöglicht, ohne eigene Kosten rechtliche Schritte einzuleiten. LitFin übernimmt dabei sämtliche Prozesskosten und stellt spezialisierte Expertise bereit, erhält im Erfolgsfall jedoch 22 Prozent des zugesprochenen oder außergerichtlich erzielten Schadenersatzes.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, LitFin Capital a.s. mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung der möglichen Ansprüche der Stadt Graz aus dem Baukartell zu beauftragen.