EUIPO erklärt Markenrechte an Logo und Kürzel der AfD für verfallen. | turi2

by TheTiltster

7 comments
  1. Das wichtigste:

    >Der Verlust der Markenrechte erschwert es der AfD, anderen die Nutzung des Logos oder Kürzels für kommerzielle Zwecke zu verbieten, z.B. für T-Shirts mit dem Aufdruck “Fuck AfD”

  2. Kenne mich im Bereich Markenrecht nicht aus, aber wäre es theoretisch möglich, das jetzt jemand anderes das Logo und Kürzel als Marke anmeldet und anderweitig nutzt und dann der AfD die Nutzung verbieten könnte?

    Wäre zumindest schon irgendwie witzig wenn das möglich wäre.

    Vorallem dann kurz vor der nächsten Bundestagswahl, wenn die alle ihre Plakate schon gedruckt hätten mit Logo etc. dann Klage einreichen und Entfernung aller Plakate mit dem Logo fordern 😀

  3. Machen wir einen gemeinnützigen Verein: “Ausländer für Demokratie!”.. der Verein könnte sicher ein Logo brauchen…ist ja grad ein frei geworden.

    Gott würden die AfDler schäumen…

  4. Dürfte man jetzt eine Partei mit dem gleichen Kürzel gründen?

    Frage für einen Freund

  5. Wer sichert sich die Markenrechte und verbietet der AfD die Nutzung?

Comments are closed.