> Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Hausdurchsuchung bei Fabian Kienert, Redakteur bei Radio Dreyeckland, nicht mit der Pressefreiheit vereinbar war. Auch Privaträume unterlägen diesem Schutz, wenn dort Redaktionsmaterial aufbewahrt würde. Und ein tragfähiger Anfangsverdacht, der die Hausdurchsuchung gerechtfertigt hätte, habe nie existiert. Es ist eine Entscheidung, die den Schutz von Redaktionen vor dem Zugriff durch Polizei und Staatsanwaltschaft stärkt.
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> Kienert sagt: „Ich hoffe, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu beiträgt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft weniger leichtfertig mit Grundrechten umgehen.“
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> Die zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde hatte Kienert gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereicht. Verfahrenskoordinator David Werdermann sagt: „Durchsuchungen in Redaktionsräumen und Wohnräumen von Journalist*innen gefährden das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz. Ein so schwerer Eingriff in die Pressefreiheit kann nicht auf vage Vermutungen gestützt werden.“ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fiel am 3. November, die Gesellschaft für Freiheitsrechte machte das Urteil heute bekannt.
Welche Konsequenzen gibt es für denjenigen der es angeordnet hat?
>Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Kienert mit dem Link eine kriminelle Vereinigung unterstützt. Das Amtsgericht Karlsruhe erließ einen Durchsuchungsbeschluss, das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte ihn später.
Hier sollte man mal auf den Zahn fühlen gehen, was bei diesen drei Instituten falsch läuft, dass sie Freiheitsrechte weniger schätzen, als auf Vermutungen und Behauptungen fußende, verfassungswidrige Polizeiarbeit.
Schlechte Arbeit ist was anderes in meinem Augen. Da gehört schon mehr dazu als einen Fehler machen
Was bringt so ein Urteil eigentlich? Da bekommt ja niemand Konsequenzen zu spüren – also warum überhaupt untersuchen?
Wir brauchen einfach unabhängige Überprüfungsorganisationen, welche zu Testzwecken verfassungswidrige Anträge/Anzeigen stellen, um zu überprüfen, ob diese durchgehen. Gerne auf Provisionsbasis, die werden leider genug Erfolg bei ihren Tests haben. Wenn diese Provisionen dann von den Organen bezahlt werden müssen, die den Fehler zu verantworten haben, werden die Fehler plötzlich nicht mehr vorkommen.
Jede Supermarktkette hat Testkäufer/MysteryShopper, die überprüfen, ob die eigenen Mitarbeiter korrekt arbeiten. Hier geht es wohlgemerkt nur um Geld, nicht um etwas schützenswertes wie Grundrechte.
Na endlich
Realistisch gesehen hat dieses Urteil nun einfach nur noch mehr Geld gekostet und mehr nicht, weil es keine Konsequenzen hat.
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> Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Hausdurchsuchung bei Fabian Kienert, Redakteur bei Radio Dreyeckland, nicht mit der Pressefreiheit vereinbar war. Auch Privaträume unterlägen diesem Schutz, wenn dort Redaktionsmaterial aufbewahrt würde. Und ein tragfähiger Anfangsverdacht, der die Hausdurchsuchung gerechtfertigt hätte, habe nie existiert. Es ist eine Entscheidung, die den Schutz von Redaktionen vor dem Zugriff durch Polizei und Staatsanwaltschaft stärkt.
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> Kienert sagt: „Ich hoffe, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu beiträgt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft weniger leichtfertig mit Grundrechten umgehen.“
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> Die zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde hatte Kienert gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereicht. Verfahrenskoordinator David Werdermann sagt: „Durchsuchungen in Redaktionsräumen und Wohnräumen von Journalist*innen gefährden das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz. Ein so schwerer Eingriff in die Pressefreiheit kann nicht auf vage Vermutungen gestützt werden.“ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fiel am 3. November, die Gesellschaft für Freiheitsrechte machte das Urteil heute bekannt.
Welche Konsequenzen gibt es für denjenigen der es angeordnet hat?
Falls eine Paywall kommt: https://archive.is/ovMgk
>Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Kienert mit dem Link eine kriminelle Vereinigung unterstützt. Das Amtsgericht Karlsruhe erließ einen Durchsuchungsbeschluss, das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte ihn später.
Hier sollte man mal auf den Zahn fühlen gehen, was bei diesen drei Instituten falsch läuft, dass sie Freiheitsrechte weniger schätzen, als auf Vermutungen und Behauptungen fußende, verfassungswidrige Polizeiarbeit.
Schlechte Arbeit ist was anderes in meinem Augen. Da gehört schon mehr dazu als einen Fehler machen
Was bringt so ein Urteil eigentlich? Da bekommt ja niemand Konsequenzen zu spüren – also warum überhaupt untersuchen?
Wir brauchen einfach unabhängige Überprüfungsorganisationen, welche zu Testzwecken verfassungswidrige Anträge/Anzeigen stellen, um zu überprüfen, ob diese durchgehen. Gerne auf Provisionsbasis, die werden leider genug Erfolg bei ihren Tests haben. Wenn diese Provisionen dann von den Organen bezahlt werden müssen, die den Fehler zu verantworten haben, werden die Fehler plötzlich nicht mehr vorkommen.
Jede Supermarktkette hat Testkäufer/MysteryShopper, die überprüfen, ob die eigenen Mitarbeiter korrekt arbeiten. Hier geht es wohlgemerkt nur um Geld, nicht um etwas schützenswertes wie Grundrechte.
Na endlich
Realistisch gesehen hat dieses Urteil nun einfach nur noch mehr Geld gekostet und mehr nicht, weil es keine Konsequenzen hat.
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