Berlin – Obwohl deutsche Behörden ihren Asylantrag abgelehnt haben, leben fast eine Million Menschen weiterhin in Deutschland. Dies geht aus neuen Zahlen der Regierung hervor, auf AfD-Anfrage veröffentlicht wurden und BILD vorliegen.

► Demnach waren laut Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 31. Oktober 2025 insgesamt 934.553 in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst. Zum Vergleich: Im Sommer 2023 waren 896.065 Migranten in Deutschland, deren Asylantrag abgelehnt wurde.

Die drei häufigsten Staatsangehörigkeiten unter abgelehnten Asylbewerbern waren im Oktober diesen Jahres Afghanen (153.550 abgelehnte Asylbewerber), Türken (93.762) und Kosovaren (68.261).

Abgelehnte Asylbewerber aus Albanien und dem Kosovo gehen in Calden (Hessen) zum Flieger

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Foto: picture alliance / dpa

Fast 2,4 Millionen Ausländer mit Schutzstatus

Dazu kommen insgesamt 2.386.267Ausländer mit einem anerkannten Schutzstatus in Deutschland.

► Aufgeschlüsselt wird das wie folgt: 1.063.976 Staatsangehörige haben eine Aufenthaltserlaubnis nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie. Das ist vorübergehender Schutz für Menschen, die plötzlich aus einem Kriegsgebiet fliehen. In Deutschland fast ausschließlich Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg flüchten.

Dazu kommen 43.203 asylberechtigte Ausländer (Schutz nach dem Grundgesetz), 696.985 anerkannte Flüchtlinge (Flüchtlingsschutz nach Genfer Konvention), 420.358 subsidiär Schutzberechtigte (im Herkunftsland droht Schaden, der nicht unter den Flüchtlingsschutz fällt).

Mehr zum ThemaWarum reisen abgelehnte Asylbewerber nicht aus?

► Professor Daniel Thym von der Uni Konstanz (Kodirektor Forschungszentrum Ausländer- & Asylrecht) analysiert, die Situation sei seit vielen Jahren unverändert. Das zeige, dass „bei der Ausreisepflicht seit Jahren vieles im Argen liegt. Nur eine Minderheit beachtet die Rechtspflicht zur Ausreise, wird abgeschoben oder reist mit finanzieller Unterstützung freiwillig aus“, so Thym zu BILD.

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Dazu kämen Bleiberechte, „häufig auch dann, wenn nicht einmal der Lebensunterhalt gesichert ist, also auch teilweise Sozialleistungen bezogen werden“.

Hintergrund: Die Rechtspflicht zur Ausreise besteht, sobald der ablehnende Asylbescheid bestandskräftig ist oder keine aufschiebende Wirkung besteht. Beispiel: z.B. laufende Klagen, Duldungen. So lebten Ende 2024 hierzulande 72.500 ausreisepflichtige Ausländer, die sich seit mindestens sechs Jahren im Land aufhielten. Heißt: Die Prozesse ziehen sich teils endlos hin.

Der AfD-Abgeordnete René Springer (46), dessen Anfrage die neuen Zahlen zutage gefördert hat, sagt: „Wenn abgelehnte Asylanträge folgenlos bleiben und stattdessen der Schutz zur Regel wird, ist das kein Humanismus, sondern staatlicher Kontrollverlust.“

Jedoch: Die Bundesregierung schiebt aktuell vermehrt ab. Von Januar bis Oktober 2025 gab es nach BILD-Informationen aus dem Bundesinnenministerium bereits 19.538 Abschiebungen aus Deutschland. Deutlich mehr als im Vorjahr.