US-Präsident Donald Trump hat mit juristischen Attacken gegen langjährige Gegner eine
Niederlage erlitten: Eine Bundesrichterin wies zwei von Trump
veranlasste Klagen gegen den früheren FBI-Chef James Comey
und die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James am Montag ab.
Zur Begründung hieß es, das Justizministerium habe die zuständige
Staatsanwältin im Bundesstaat Virginia unrechtmäßig ernannt. Das US-Justizministerium kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. 

Bei der Staatsanwältin handelt es sich um Lindsey Halligan,
eine frühere persönliche Anwältin Trumps. Das US-Justizministerium hatte sie im September im
Schnellverfahren mit den Anklagen betraut, nachdem ihr Vorgänger die Ermittlungen als unbegründet zurückgewiesen hatte und deshalb zurückgetreten war. Zu dem Zeitpunkt hatte Halligan keinerlei Erfahrung in der Strafverfolgung. Sie habe entsprechend “keine gesetzliche
Befugnis” gehabt, die Anklageschrift vorzulegen, entschied nun die
Bundesrichterin Cameron McGowan Currie.

Ein anderer Bundesrichter hatte vergangene Woche zudem schwere
inhaltliche “Ermittlungsfehler” in dem Verfahren gegen Ex-FBI-Chef Comey
festgestellt. Die in solchen Dingen unerfahrene Staatsanwältin Halligan
habe die Gesetzeslage grundlegend falsch dargestellt, befand der
Richter William Fitzpatrick.

Comey hatte zur russischen Einmischung in Trumps Wahlkampf ermittelt

Trump hatte das US-Justizministerium Ende September aufgerufen,
Verfahren gegen seine persönlichen Gegner einzuleiten – neben James und Comey auch gegen Trumps früheren Sicherheitsberater John Bolton, der angeblich geheime Informationen weitergegeben haben soll. Kritiker sehen die Verfahren als Beispiel dafür, wie Trump auf Widersacher und
missliebige Personen gezielt Druck ausübt. 

Der ehemalige FBI-Chef Comey gilt als einer
der Hauptwidersacher Trumps. Der heute 64-Jährige hatte 2017 zur
Einmischung Russlands in Trumps ersten Präsidentschaftswahlkampf
ermittelt und war daraufhin von dem Republikaner entlassen worden. Ende September hatte das US-Justizministerium mitgeteilt, Comey werde
wegen “schwerwiegender Verstöße im Zusammenhang mit der Weitergabe
sensibler Informationen” strafrechtlich verfolgt. 

Comey reagierte zufrieden auf die Entscheidung der Bundesrichterin. Er rechne jedoch nicht damit, dass die Auseinandersetzung damit beendet sei. “Ich weiß, dass (US-Präsident) Donald Trump mich wahrscheinlich wieder verfolgen wird”, sagte Comey in einem online veröffentlichten Video. Er sei unschuldig, habe keine Angst und glaube an eine unabhängige Justiz. Er hoffe zudem, dass der Fall ein klares Signal sendet: “Der
Präsident der Vereinigten Staaten darf das Justizministerium nicht
missbrauchen, um seine politischen Gegner ins Visier zu nehmen.”

Letitia James sagt, sie “bleibe furchtlos”

Die 67-jährige New Yorker Generalstaatsanwältin James wiederum hatte ein Betrugsverfahren gegen Trump wegen aufgeblähter Vermögenswerte geführt. Ein
Zivilgericht hatte Trump deshalb zu einer Geldstrafe von fast
einer halben Milliarde Dollar verurteilt. Ein Berufungsgericht bezeichnete die
Geldstrafe zwar als “übertrieben” und hob das Urteil im August auf.
James kündigte aber Berufung an. Im Oktober erhob eine Grand Jury Anklage gegen sie wegen mutmaßlichen Hypothekenbetrugs. 

Auch James zeigte sich über die neueste Gerichtsentscheidung erleichtert. “Der heutige Sieg erfüllt mich mit Zuversicht”, teilte die Demokratin mit. “Ich bleibe furchtlos
angesichts dieser haltlosen Anschuldigungen, während ich jeden einzelnen
Tag weiter für die Menschen in New York kämpfe.”

Wie es nun weitergeht, ist offen: Bundesrichterin Cameron McGowan Currie räumte dem Justizministerium die Möglichkeit neuer Anklagen ein. Im Fall Comeys war allerdings die Verjährungsfrist für die ursprünglichen Vorwürfe Ende September abgelaufen.

Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass
beide Fälle vor dem obersten US-Gericht landen könnten. Im Supreme Court
haben konservative Richter eine Mehrheit. Der Oberste Gerichtshof hatte
Trump in einer Reihe von Fällen recht gegeben.

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