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Reichten die Bürgergeld-Regelsätze trotz der extremen Preissteigerungen in den Jahren 2022 und 2023 aus? Das Bundessozialgericht hat sich festgelegt.
Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Die Regelsätze für Hartz IV im Jahr 2022 und das nachfolgende Bürgergeld sind verfassungsgemäß. In drei Revisionsverfahren haben Klägerinnen und Kläger, die höhere Leistungen forderten, eine Niederlage erlitten. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf Millionen von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in Deutschland.

Das Bundessozialgericht hat ein wichtiges Urteil zum Bürgergeld gesprochen. © picture alliance/dpa/Deutsche Presse-Agentur GmbH | Hauke-Christian Dittrich/Andreas Arnold/Montage/Canva
Das BSG hat unter dem Aktenzeichen B 7 AS 6/25 R entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Festlegung der Regelsätze seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat. Trotz der erheblichen Preissteigerungen infolge des Ukraine-Kriegs und der Corona-Pandemie sah das Gericht das menschenwürdige Existenzminimum als gewährleistet an. „Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums liegt nicht vor“, heißt es in der Urteilsbegründung vom 2. Dezember.
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Die Richter berücksichtigten dabei verschiedene Faktoren: Zum einen wurde im Juli 2022 eine Einmalzahlung von 200 Euro an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger ausgezahlt. Zum anderen erfolgte zum 1. Januar 2023 eine deutliche Erhöhung des Bürgergeld-Regelbedarfs um 11,8 Prozent. Diese Maßnahmen zeigten nach Ansicht des Gerichts, dass der Gesetzgeber auf die Krisensituation angemessen reagiert hat.
Ein zentraler Punkt in der Urteilsbegründung war die Einführung eines zweistufigen Anpassungsmechanismus mit dem neuen Bürgergeld. Dieser Mechanismus soll neben der regulären Lohn- und Preisentwicklung auch kurzfristige Kriseneffekte besser abbilden. Das Gericht würdigte diesen Ansatz als einen Schritt in die richtige Richtung, um auf zukünftige wirtschaftliche Schwankungen flexibler reagieren zu können.
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„Die aktuelle Entscheidung vom 2. Dezember knüpft damit an die Linie an, nach der Regelsätze nicht perfekt, aber verfassungsgemäß sein können, solange das Berechnungsverfahren sachgerecht und überprüfbar bleibt“, heißt es bei buerger-geld.org des Vereins „Für soziales Leben e.V.“. Für die Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen bedeutet das Urteil, dass sie für die streitigen Zeiträume keine pauschalen Nachzahlungen erwarten können. Der Regelsatz für Arbeitslosengeld II betrug im Jahr 2022 449 Euro pro Monat, und diese Höhe wurde vom Gericht „nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen“.
Gerichtsurteil lässt Raum für individuelle Bürgergeld-Härtefälle
Dennoch lässt das Urteil Raum für individuelle Härtefälle. In atypischen Situationen können weiterhin zusätzliche Leistungen wie Mehrbedarfe oder einmalige Hilfen beantragt werden, wenn das Existenzminimum ausnahmsweise nicht gesichert ist. Expertinnen und Experten raten betroffenen Bürgergeld-Beziehern, ihre individuellen Ansprüche genau zu prüfen und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen. So gewährte etwa ein Gericht einem Kläger mehr Geld, weil dieser Kosten für verpflichtende Ausbildungsgebühren selbst zahlte. (Quellen: bsg.bund.de, tagesschau.de, buerger-geld.org) (mt)