Frau am Großglockner erfroren: 36-jähriger Begleiter angeklagt

by GirasoleDE

8 comments
  1. Das ganze liest sich echt hammerhart, weiss echt nicht ob das noch fahrlässig war oder da schon Vorsatz dabei war:

    > Sie wirft ihm vor, dass er mit der Frau trotz ihrer Unerfahrenheit und trotz der herausfordernden winterlichen Verhältnisse die alpine Hochtour über den Stüdlgrat unternommen habe. Zudem seien die beiden zu spät gestartet. Der Mann habe im Rahmen der Tourenplanung nicht mit einem Notfall gerechnet, er selbst habe nicht einmal eine ausreichende Biwak-Notfallausrüstung bei sich gehabt.

    > Der Angeklagte habe darüber hinaus zugelassen, dass seine Freundin mit einem Splitboard und Snowboard-Softboots aufgestiegen sei. Das sei eine nicht geeignete Ausrüstung für eine hochalpine Tour im kombinierten Gelände. Der Alpinist hätte demnach früher mit der Frau umkehren müssen, angesichts des starken bis stürmischen Windes mit bis zu 74 Kilometern pro Stunde sowie einer Temperatur von minus acht Grad, die sich aufgrund des “Windchill”-Effekts wie minus 20 Grad anfühlten.

    > Der Mann habe es zudem unterlassen, rechtzeitig vor Einbruch der Dunkelheit einen Notruf abzusetzen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Die Alpinpolizei wurde von anderen Bergsteigern alarmiert, als die Stirnlampenlichter des Pärchens auf der Webcam der Erzherzog-Johann-Hütte gesehen wurden. Außerdem habe der Mann keine Notsignale an einen Hubschrauber abgegeben, der die beiden überflog, obwohl er mit seiner Freundin ab 20.50 Uhr de facto nicht mehr weitergekommen ist.

    > Nach mehreren Versuchen der Alpinpolizei, mit dem Angeklagten Kontakt aufzunehmen, hat er erstmals um 00.35 Uhr einen Alpinpolizisten angerufen. **Dann aber habe er sein Telefon auf lautlos gestellt und verstaut und daher weitere Anrufe der Alpinpolizei nicht mehr entgegengenommen**. Bevor der Angeklagte seine Freundin gegen 2 Uhr zurückgelassen hat, habe er weder ihren Biwaksack noch die vorhandenen Alu-Rettungsdecken verwendet, um sie vor weiterer Auskühlung zu schützen.

  2. Das klingt schon extrem nach Vorsatz. Am Berg gibt es keine Kameras, wenig Zeugen und genug Unfälle, um damit vielleicht sogar durchzukommen.

  3. Ach bitte spätestens beim Handy auf lautlos stellen muss doch jeden klar sein dass nicht nur ein tragischer Unfall stattgefunden hat.

    Und so blöd kann niemand sein dass man alles was man falsch machen kann auch falsch macht, als erfahrener Bergsteiger.

  4. Gewalt in der Beziehung? Sie ist krank, schlecht ausgerüstet, kann nicht so gut klettern wie er. Er hat aber Bock, deshalb muss sie mit. Als sie erwartungsgemäß nicht mehr kann, lässt er sie absichtlich zurück und wartet extra mit dem Hilfe holen.

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