Für viele Bankkunden war ein Klick – ein Klick zu viel und das Konto war leer geräumt: Über 100 Fälle wurden mittlerweile in den letzten Monaten an die BIL-Betrugsopfergruppe herangetragen, in denen Bankkunden Opfer von Betrügern wurden. Die meisten fielen auf eine professionell gefälschte Webseite der Banque Internationale à Luxembourg (BIL) herein.
Anfang Juli 2025 war die erwähnte Seite über Suchmaschinen wie Google leicht auffindbar und täuschend echt gestaltet – inklusive Log-in-Bereich und Design, das dem Original nahezu entsprach.
Die Opfer bemerkten beim Aufruf der Seite keinen Unterschied und gaben ihre Zugangsdaten ein. Eine Fehlermeldung täuschte technische Probleme vor, doch die Daten waren bereits in den Händen der Betrüger.
Hoffnung auf Sammelklage gesetzt
Mittlerweile liegt der von der Gruppe bilanzierte und zusammengetragene Schaden bei über einer Million Euro. „Erst rezent meldete sich eine Person bei uns, die auch Opfer wurde“, berichtet Alice Pauly, Mitgründerin der Gruppe, dem „Luxemburger Wort“ gegenüber. Schadenssumme in dem erwähnten Fall: rund 104.000 Euro. „Das ist doch nicht nachvollziehbar, eine Frechheit ist das“, sagt Pauly erbost, die nun mit ihren Mitstreitern Hoffnung auf die Sammelklage setzt.
Die BIL-Opfergruppe, einberufen von Juliana Mondot und Gründerin Alice Pauly-Schmitz. Foto: Nico Muller
Luxemburg hat ein neues Gesetz zur Einführung des rechtlichen Instruments verabschiedet, um eine EU-Richtlinie umzusetzen. Die Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen soll sicherstellen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher die Rechte, die ihnen gemäß dem Unionsrecht zustehen, uneingeschränkt wahrnehmen können.
Worum handelt es sich bei der Sammelklage? Die Richtlinie gibt qualifizierten Einrichtungen die Möglichkeit, Verbandsklagen im Namen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erheben, und es werden stärkere Sanktionsbefugnisse für die Verbraucherschutzbehörden der Mitgliedstaaten eingeführt. Mit der Verbandsklage kann eine qualifizierte Einrichtung wie ein Verbraucherverband im Namen einer Gruppe von Personen, die durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt wurden, Rechtsmittel einlegen und beispielsweise eine Entschädigung, Nachbesserung oder Ersatz verlangen.
Die Richtlinie trat bereits im Dezember 2020 in Kraft, und die Mitgliedstaaten hatten zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen und die Kommission darüber zu unterrichten. Doch zahlreiche Mitgliedstaaten hatten es versäumt, bis zum 25. Dezember 2022 nationale Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie mitzuteilen. Daher erhielten neben Luxemburg 23 andere Länder, darunter unter anderem auch Belgien, Deutschland, Frankreich, eine entsprechende Rüge aus Brüssel.
Das Gesetz über Sammelklagen wurde in Luxemburg am 24. Oktober 2025 verabschiedet. Foto: Collage LW
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„Aber einfach wird das nicht sein“
Das Gesetz wurde hierzulande nach langer Diskussion am 24. Oktober 2025 verabschiedet und setzt diese EU-Richtlinie über kollektive Rechtsdurchsetzung (Verbandsklagen) nun um.
Die neue Gesetzgebung in Luxemburg zielt darauf ab, die Rechte der Verbraucher zu stärken und ihnen zu ermöglichen, sich kollektiv gegen Unternehmen zu wehren, wie es von der Politik heißt.
Wenn die Bank einen Kunden entschädigt, muss sie auch alle anderen Kunden entschädigen.
Marc Theisen
Rechtsanwalt
Verbraucher können durch das Gesetz nun also eine Kollektivklage führen, gemeinsam Schadensersatz fordern, wenn sie durch ein Unternehmen geschädigt wurden, müssen sich aber für die Klage an staatlich anerkannte Organisationen wenden. Jedoch gibt es hier einige Vorabbedingungen, die erfüllt sein müssen, erklärt dazu Rechtsanwalt Marc Theisen, der die Interessen von aktuell 42 BIL-Betrugsopfern vertreten will. Ob das hier möglich sein wird, müsse eingehend analysiert werden.
Neuland für Luxemburgs Justiz
„Es wird nicht ganz einfach“, sagt der Rechtsanwalt Theisen mit Blick auf den Schutz der Kollektivinteressen von Verbrauchern vor Gericht oder Verwaltungsbehörden. Es sei Neuland, das man hier betrete, sagt der Jurist, der auch im Fall der Banken-Opfer mit Vertretungen betraut ist. Wie die Chancen stehen, dass die Opfer von Online-Betrug ihr Geld zurückbekommen, kann Rechtsanwalt Theisen schwer einschätzen. Denn auch im vorliegenden Fall gebe es viele unterschiedliche Aspekte der Geschehnisse und Abläufe, die zu beachten seien, so der Anwalt.
Rechtsanwalt Marc Theisen will über 40 BIL-Betrugsopfer vor Gericht vertreten. Foto: Christian Kemp
Weiterhin müssten die Verpflichtungen der Bank berücksichtigt werden, sagt Theisen mit Blick nach Frankreich, wo es bereits Rechtsprechung in diesem Bereich gebe. Hier habe der Kassationshof in einigen Urteilen eine Beweislastumkehr vorgenommen. Heißt: Man geht davon aus, dass die Bank den Fehler gemacht hat, und die Bank muss, um sich zu entlasten, einen Fehler des Kunden nachweisen. „Das ist natürlich schwieriger, und ich denke, das versetzt die Kläger, die Kunden, in eine bessere Position.“
Anwalt Marc Theisen weist jedoch auch darauf hin, dass, wenn die Bank einen Kunden entschädigt, sie quasi gezwungen wäre, auch alle anderen Kunden zu entschädigen.
Die Ausgangssituation ist von Fall zu Fall unterschiedlich
Man müsse an die Menschen denken, die betrogen wurden, die berechtigte Ansprüche haben, wo es mitunter dramatische Konsequenzen für die Betroffenen hat, ob man 5.000 Euro oder 10.000 Euro verliert, so Theisen. „Und ich denke, das ist jetzt meine Aufgabe und die Aufgabe zusammen mit diesen Menschen, zu schauen, dass wir den richtigen Weg gehen und wir es auch schaffen, in diesem Sinne Recht zu bekommen.“
Rechtsanwalt Marc Theisen wäre jedoch froh, „unter irgendeiner Form“ eine Einigung mit den Banken zu finden. Das dürfte jedoch sehr schwierig werden, so seine Einschätzung.
Dass wir so viele Betroffene vereint haben, müsste doch der Bank zu denken geben, dass der Fehler bei ihr liegen könnte.
Alice Pauly
Mitgründerin der BIL-Betrugsopfergruppe
Es sei nun wichtig, zu prüfen: „Was sind die genauen Fakten, was ist genau passiert, was hat das Opfer gemacht oder auch nicht gemacht?“ Die Ausgangssituation sei von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Und doch müsste sich auch die Bank die Frage stellen, warum das Ergebnis so oft bei ihr vorgekommen ist.
Daher hat der Jurist einen speziellen Fragenkatalog erstellt, der seiner Mandantschaft nun zugestellt wird, „damit wir die genauen Abläufe dokumentieren“, sagt Alice Pauly.
Mehr Sicherheit mit der EUDI-Wallet
Die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) ist eine digitale Brieftasche, die EU-weit bis Ende 2026 eingeführt wird, um Bürgern zu ermöglichen, ihre Identität und offizielle Dokumente (wie Führerschein, Qualifikationen) sicher auf dem Smartphone zu verwalten und zu teilen, basierend auf der neuen EU-Verordnung für elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS).
Sie ermöglicht grenzüberschreitende Identifizierung, rechtssichere Signaturen und sichere Bezahlprozesse, wobei Nutzer die volle Kontrolle über ihre Daten behalten sollen. Unternehmen müssen die Wallet ab 2027 für bestimmte Dienste akzeptieren.
Dass nicht alle Mitglieder der BIL-Betrugsopfergruppe sich der Sammelklage anschließen, führt Alice Pauly unter anderem auf die finanzielle Situation mancher Betroffenen zurück. „Dass wir so viele Betroffene aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten vereint haben, müsste doch der Bank zu denken geben, dass der Fehler bei ihr liegen könnte“, so Alice Pauly.
Am Donnerstag steht darüber hinaus nach Informationen von Alice Pauly ein Gesprächstermin der Opfergruppe mit der Aufsichtskommission des Finanzsektors (CSSF) zum Dossier „BIL“ an.
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