Hebt das Schild "Ende von Überhol­verboten und Geschwindigkeits­beschränkungen" das nächtliche Tempolimit auf? Falls nein, wie wird das nächtliche Limit aufgehoben?

Im Bereich A10 zwischen Pass Lueg und Tauerntunnel gilt meines Wissens nach überall das nächtliche Limit von 110km/h für PKW, zwischen den Schildern zum nächtlichen Limit sind aber immer wieder die Schilder zur Aufhebung von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Was gilt dann? Und wenn ich in diesem Bereich auf die Autobahn auffahre und bis Wien muss, darf ich dann dauerhaft nur 110 fahren?

by sup3rdonkey

12 comments
  1. Es gilt natürlich das nachtfahrttempolimit. Also 110

  2. von 22:00 – 05:00 gilt 110

    die Aufhebnung der Geschwindigkeit gilt für den restlichen Zeitraum.

  3. 130. Neben der Autobahn ein Haus bauen und dann über Lärm beschweren ist nicht, SSKM.

  4. Ich hätte gemeint, dass das erste Schild ähnlich wie das Schild in der Nähe der Grenze wo an die grundsätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen (50-100-130) erinnert wird. Das wäre also in dem Fall allgemein gültig und kann nicht aufgehoben werden, weiß aber nicht ob das stimmt

  5. Meines Wissens nach gabs dir Schilder früher halt auch einfach gar nicht. Die Limitierung steht auch so im Gesetz und nachdem sich genügend Leute und ausländische Automobilclubs aufgeregt haben, wurden die aufgestellt. Also deutet das Schild darauf hin für Unwissende aber aufgehoben wird es nur durch zeitliches Fortschreiten und kein Schild.

  6. Hast du das Uranium aus Zwentendorf gestohlen oder warum schaut die Kamera so aus?

  7. Blöde Frage, Lärmschutz sollte ich wie IG-L als Elektromobilfahrer ignorieren können oder?

    Also E-Autos sollten 130 fahren dürfen?

  8. Also ich geb dir schon recht, dass das unnötig verwirrend beschildert ist aber aus dem Kontext heraus sollte klar sein, dass 110 gilt weil die Alternative weniger Sinn macht.

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