Mit dem aktuellen Verfahren in der Bommeleeër-Saga steht ein zentraler Teil der luxemburgischen Justizgeschichte erneut vor Gericht. Dieses Verfahren ist formal eigenständig, steht jedoch in direktem Zusammenhang mit dem großen Prozess von 2013/2014, der in 177 Sitzungen die Anschlagsserie der 1980er-Jahre klären sollte und schließlich ohne Urteil ausgesetzt wurde.
Im Mittelpunkt stehen nun nicht neue Tatsachen, sondern die Frage, ob damalige Aussagen von Angehörigen der Sicherheitsbehörden korrekt, vollständig und widerspruchsfrei waren. Dieses Verfahren berührt damit die Qualität der früheren Aufklärung.
Christian Junck Foto: Privat
Um dieses neue Verfahren einzuordnen, lohnt sich ein Blick auf die Sichtweise des im vergangenen Jahr verstorbenen Strafverteidigers Gaston Vogel.
Der war einer der beiden Strafverteidiger des ursprünglichen Bommeleeër-Prozesses und vertrat einen der Angeklagten bis zu seinem Tod. Dieser Artikel stützt sich auf jene Texte, die Vogel über Jahre hinweg auf seinem Blog vogel.lu zur Affäre veröffentlichte und die als zentrales Quellenmaterial dienen.
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Seine zahlreichen Texte zu dem Thema zeichnen eine scharfe, polemische und zugleich konsequente Interpretation des Falls. Die folgende Darstellung gibt ausschließlich diese Sichtweise wieder.
Ein System, das Transparenz nicht sucht
Für Vogel verdichtet sich das gesamte Dossier in einem Satz, der für ihn die innere Logik des Falles offenlege. Bei der 88. Sitzung habe Untersuchungsrichter Prosper Klein unter Eid erklärt: „Et ass eng Staatsaffaire, déi net däerf opgekläert ginn.“
Dieser Satz wird bei Vogel zur Chiffre, zur Diagnose einer Grenze der Aufklärung, gesetzt nicht von der Justiz, sondern vom Staat selbst.
Vogel beschreibt ein System, das Transparenz nicht gesucht, sondern Distanz hergestellt habe.
Auf dieser Basis interpretiert Vogel die Affäre als moralisch-politisches Drama. Die Anschläge stehen für ihn weniger im Mittelpunkt als die Frage, wie Luxemburg, ein Kleinstaat, der sicherheitspolitisch eng in NATO-Strukturen eingebettet war, mit einem möglichen innerstaatlichen Skandal umgegangen sei.
Vogel beschreibt ein System, das Transparenz nicht gesucht, sondern Distanz hergestellt habe. Die entscheidende Auseinandersetzung sei nicht kriminalistisch, sondern institutionell.
Im Schatten geopolitischer Bindungen
In mehreren Texten bringt Vogel ein Element ins Spiel, das seiner Meinung nach systematisch ignoriert wurde: das Stay-Behind-Netzwerk. Damit ist jene geheime, während des Kalten Krieges europaweit aufgebaute Struktur gemeint, die zwischen Nachrichtendienst, Militär und NATO-Sicherheitsarchitektur angesiedelt war und im Falle einer sowjetischen Invasion Widerstand organisieren sollte.
Vogel deutet an, dass Luxemburg ebenfalls über einen solchen „bras exécutant“ verfügt habe. Für ihn steht im Raum, dass bestimmte Spuren, insbesondere jene, die in Richtung Armee oder sicherheitspolitische Sonderstrukturen führten, nicht verfolgt wurden, weil sie nicht verfolgt werden durften. Damit schließt sich der Kreis zurück zum Klein-Zitat: eine Staatsaffäre, deren Grenzen der Aufklärung bewusst gezogen seien.
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Diese Dynamik verbindet Vogel mit einem weiteren Motiv, der Omertà, nicht im strafrechtlichen Sinn, sondern als institutioneller Reflex, heikle Fragen nicht zu weit treiben zu wollen, aus Sorge um das staatliche Selbstbild, um internationale Verflechtungen oder um sicherheitspolitische Kontinuitäten. Die Affäre wird damit zu einer Geschichte über die staatliche Selbstbehauptung im Schatten geopolitischer Bindungen.
Eine immer wiederkehrende Formel
Auch die gesellschaftliche Ebene spielt eine Rolle. Vogel zeichnet das Bild einer Öffentlichkeit, die die 177 Sitzungen zunächst wie ein nationales Drama verfolgte, dann jedoch erschöpft und resigniert zurückwich. Der Abbruch des Prozesses wird für ihn zum Symbol einer Justiz, der das Gewicht der Affäre zu schwer oder zu gefährlich wurde. Daraus entsteht eine stille Erosion des Vertrauens – ein Zweifel daran, ob Institutionen im Ernstfall bereit sind, sich selbst zu konfrontieren.
Vogels Sprache ist drastisch. Er spricht von einem „justiziellen Tschernobyl“, einem „Haus der Lügen“, einer „Viper“ im Herzen des Staates. Diese Metaphern dienen nicht der Übertreibung, sondern der moralischen Zuspitzung. Für Vogel liegt die eigentliche Schuld weniger in den nicht identifizierten Tätern, sondern in der Bereitschaft der Institutionen, Ungewissheit zu akzeptieren, solange die staatliche Fassade unbeschädigt bleibt.
Vogel zeichnet das Bild einer Öffentlichkeit, die die 177 Sitzungen zunächst wie ein nationales Drama verfolgte, dann jedoch erschöpft und resigniert zurückwich.
Gerade vor diesem Hintergrund erhält das aktuelle Verfahren eine besondere Bedeutung. Es beleuchtet lediglich einzelne Facetten des alten Dossiers, aber es verändert nicht die Fragen, die Vogel als zentral ansieht.
Und so kehrt am Ende jene Formel zurück, die in seinen Texten alles zusammenhält: „Et ass eng Staatsaffaire, déi net däerf opgekläert ginn.“
Für Vogel war dies der Schlüssel zum gesamten Fall. Ob die Bereiche, die er im Schatten von Stay-Behind, Staatsräson und institutioneller Loyalität vermutete, je vollständig ausgeleuchtet werden, bleibt abzuwarten.