Das Urteil ließe erkennen, dass der EuGH über ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ähnlich entschieden hätte, wäre Deutschland etwa wegen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Europäischen Zentralbank vor dem EuGH verklagt worden. Der „Karlsruher Verfassungsgerichtselefant“ sei spürbar mit im Raum gewesen bei der Verkündung des Urteils gegen Polen, meint Mayer.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg hatten Polen verurteilt, weil der polnische Verfassungsgerichtshof Entscheidungen des höchsten europäischen Gerichts nicht anerkennen wollte. Die Polen führten an, dass dem die polnische Verfassung entgegenstehe. Auslöser des Rechtsstreits war ein Versuch der 2021 regierenden rechtsnationalen PiS-Partei, die gesamte polnische Justiz auf ihre politische Linie zu bringen. Das Verfassungsgericht wurde mit parteinahen Richterinnen und Richtern besetzt. EU-Kommission und EuGH hatten wiederholt festgestellt, dass wesentliche Teile der Reform nicht mit EU-Recht vereinbar sind – weil sie die Unabhängigkeit der Justiz untergraben habe.
Deutschland entging einer Klage vor dem EuGH
Mit der eigenen Verfassungsidentität hatten zuvor bereits mehrere andere nationale Gerichte gegenüber dem EuGH argumentiert – darunter auch das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es behält sich bislang vor, dass EU-Recht nicht in die nationale Verfassungsidentität eingreifen dürfe, auch wenn EU-Recht nationalem Recht grundsätzlich vorgeht. In einem umstrittenen EZB-Urteil im Jahr 2020 hatten sich die deutschen Verfassungshüter über einen Spruch aus Luxemburg hinweggesetzt.
Fast wäre deswegen auch Deutschland von der EU-Kommission verklagt worden. Die Brüsseler Behörde hatte damals ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, aber nach Zusicherungen der Bundesregierung wieder eingestellt.
Zugleich dürfte das Bundesverfassungsgericht mit den allermeisten Aussagen im Urteil zur polnischen Justiz aber kein Problem haben, so Rechtswissenschaftler Mayer. Darin war es auch um Besetzungsfehler des polnischen Verfassungsgerichtshofs gegangen. Laut EuGH sei dieser deswegen kein unparteiisches und unabhängiges Gericht mehr gewesen.
Die EU folgt gemeinsamen Werten wie Rechtsstaatlichkeit, effektivem Rechtsschutz und richterlicher Unabhängigkeit.
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