Ein lauter Knall – Menschen erschrecken: Schon vor Weihnachten haben Silvesterböller für Polizeieinsätze im Land gesorgt. Beispielsweise auf dem Weihnachtsmarkt in Emmendingen, wo laut Polizei eine Gruppe Jugendlicher Pyrotechnik zündete. Innerhalb von Menschenansammlungen, wie auf dem Weihnachtsmarkt, sind Silvesterraketen immer verboten, betont das Polizeipräsidium Freiburg.
In der Nacht zum Samstag wurde ein 18-Jähriger in Heidelberg durch die Explosion eines Feuerwerkskörpers schwer verletzt. Die Polizei geht davon aus, dass der junge Mann sich über den Böller gebeugt hatte, als dieser explodierte.
Bündnis fordert generelles Böllerverbot
Böller und Raketen sorgen immer wieder für Diskussionen. Müll, Verletzungen, Feinstaub, Lärm, Stress für Menschen und Tiere – ein Bündnis aus 60 Organisationen, darunter die Deutsche Umwelthilfe, die Tierrechtsorganisation PETA, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Gewerkschaft der Polizei, forderten zuletzt ein bundesweites Böllerverbot. Schon vor Weihnachten hatten über 2,3 Millionen Menschen bundesweit eine entsprechende Petition (#BöllerCiao) unterschrieben.
Auch das baden-württembergische Umweltministerium ruft zu “sorgfältigen und bewussten Umgang” mit Böllern und Raketen auf. Unter dem Motto “Kleines Feuerwerk – große Freude” wirbt Umweltministerin Thekla Walker mit ihrem Kabinettskollegen Manfred Lucha, dem Gesundheitsminister (beide Grüne), dafür, beim Feiern Rücksicht auf Menschen, Tiere und Umwelt zu nehmen. Ein “kleines Feuerwerk” – etwa mit Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder kleinen Fontänen – könne genauso viel Freude bereiten wie laute Böller, so Walker. Lucha mahnte, durch vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern ließen sich viele Verletzungen und Krankenhausaufenthalte vermeiden.
Laut Umweltministerium können Städte und Gemeinden privates Silvesterfeuerwerk nicht komplett verbieten. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen gilt das ganze Jahr ein Feuerwerksverbot. Die Städte und Kommunen haben darüber hinaus die Möglichkeit, das Zünden von Feuerwerk zum Jahreswechsel in bestimmten Teilen einer Gemeinde zu verbieten. Außerdem wichtig: Klassisches Silvesterfeuerwerk darf in Deutschland nur an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden. Wunderkerzen, Tischfeuerwerke oder Knallerbsen sind das ganze Jahr erlaubt und können schon ab 12 Jahren eingekauft werden.
Feuerwerksverbot in vielen Innenstädten
In der Stuttgarter Innenstadt gilt seit Jahren ein Feuerwerksverbot. Wer gegen die Regelung verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen. Auch in der Karlsruher Innenstadt gibt es mit dem Marktplatz und dem Schlossplatz böllerfreie Zonen, ebenso in Freiburg rund um das Münster. Auch in den historischen Altstädten von Schwäbisch Gmünd (Ostalbkreis), Konstanz oder Ravensburg sind Böller verboten. Seit diesem Jahr gilt in Esslingen ein ausgeweitetes Feuerwerksverbot für die gesamte Innenstadt. Auch in den engen Gassen der historischen Innenstadt von Tübingen ist Feuerwerk tabu, ebenso in Reutlingen.
Für einen leiseren Jahreswechsel gibt es erstmals auch strengere Regeln in der Stadt Heilbronn. In der Innenstadt ist Pyrotechnik mit lautem Knall wie etwa Böller und Kanonenschläge verboten. “Mit dem Verbot von reinen Knallern nutzen wir die rechtlichen Möglichkeiten und tragen den zunehmenden Beschwerden über Lärmbelästigungen an Silvester Rechnung”, erklärt Bürgermeisterin Agnes Christner die neue Regelung. Es sei ein Beitrag zum Gesundheitsschutz für Mensch und Tier.
Neue Wege geht in diesem Jahr die Stadt Holzgerlingen (Kreis Böblingen). Sie organisiert erstmals ein zentrales Feuerwerk auf dem Rathausplatz und will die Bürger davon überzeugen, freiwillig auf privates Feuerwerk zu verzichten. Das neue Jahr wird dort mit einem professionellen Feuerwerk eingeläutet.