Für Autofahrer ändern sich 2026 in der Schweiz einige Regeln. (Symbolbild)

Für Autofahrer ändern sich 2026 in der Schweiz einige Regeln. (Symbolbild)

Julian Stratenschulte/dpa

Digitaler Papierkram statt Wartezimmer, strengere Regeln beim CO₂ – und beim automatisierten Fahren bleibt es vorerst bei klaren Grenzen: Für Autofahrerinnen und Autofahrer hält 2026 in der Schweiz mehrere Änderungen bereit.

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

Seit dem 1. Januar läuft die Zulassung neuer Fahrzeuge deutlich digitaler, weil wichtige Fahrzeugdaten direkt aus EU-Datenbanken übernommen werden können.Kontrollschilder und Fahrzeugausweis gibt es nur noch, wenn eine allfällige CO₂-Sanktion vollständig bezahlt ist oder das Auto einer Neuwagenflotte zugewiesen wurde.Automatisierte Fahrfunktionen dürfen zwar unter Bedingungen genutzt werden, aber die Verantwortung bleibt beim Menschen – und genehmigte Systeme sind im Privatverkehr weiterhin kaum verbreitet.

Mit dem Jahreswechsel hat sich für Autofahrerinnen und Autofahrer in der Schweiz mehr geändert als nur die Vignette: Seit dem 1. Januar 2026 greifen mehrere Bestimmungen, die den Alltag rund ums Auto spürbar beeinflussen – vor allem bei der Zulassung und beim Umgang mit CO₂-Sanktionen. Dazu kommt: Beim automatisierten Fahren wird zwar viel darüber gesprochen, die Realität bleibt aber deutlich nüchterner.

blue News liefert dir die Übersicht, was sich 2026 für Autofahrer ändert.

Was sich in der Schweiz sonst noch ändert, liest du hier:

Neue Autos werden einfacher zugelassen

Neue Autos sollen einfacher zugelassen werden. (Symbolbild)

Neue Autos sollen einfacher zugelassen werden. (Symbolbild)

Sina Schuldt/dpa

Wer ein neues Fahrzeug immatrikulieren will, profitiert von einem vereinfachten Ablauf. Übereinstimmungsbescheinigungen können neu elektronisch aus europäischen Datenbanken bezogen werden. Die Daten fliessen direkt ins Informationssystem Verkehrszulassung, wodurch die beteiligten Stellen – etwa Händler, Versicherer und Strassenverkehrsamt – besser vernetzt sind.

Unterm Strich heisst das für viele: weniger Papier, weniger manuelle Zwischenschritte, schneller zur fahrbereiten Immatrikulation.

Kein Ausweis, kein Schild – wenn die CO₂-Sanktion offen ist

Abgase aus dem Auspuff sind auf EU-Ebene mal wieder ein grosses Thema. (Symbolbild)

Abgase aus dem Auspuff sind auf EU-Ebene mal wieder ein grosses Thema. (Symbolbild)

Marijan Murat/dpa

Härter wird es dort, wo Fahrzeuge zu hohe CO₂-Werte aufweisen und deshalb eine Sanktion fällig ist. Seit dem 1. Januar gilt: Erst zahlen, dann zulassen. Fahrzeugausweis und Kontrollschilder werden nur noch ausgestellt, wenn eine allfällige CO₂-Sanktion vollständig entrichtet ist – oder wenn das Fahrzeug einer Neuwagenflotte zugeteilt wird.

Relevant ist das besonders für Personen, die selbst importieren oder über kleinere Händler kaufen: Wer hier die Abgabe unterschätzt oder zu spät abwickelt, steht im dümmsten Fall mit dem Auto da – aber ohne Nummernschilder.

Mehr Systeme im Auto – aber nur mit Genehmigung

Automatisiertes Autofahren, wie hier in Japan, ist bei uns noch nicht möglich. 

Automatisiertes Autofahren, wie hier in Japan, ist bei uns noch nicht möglich. 

KEYSTONE

Auch beim automatisierten Fahren wird 2026 konkreter – aber nicht so, wie es viele aus Marketing-Versprechen kennen. Zwar existieren Regeln für Systeme wie einen Autobahnpiloten, doch der zentrale Punkt bleibt: Die Verantwortung bleibt beim Menschen.

Automatisierte Fahrassistenzsysteme dürfen auf Autobahnen breiter eingesetzt werden, sofern das System genehmigt ist. Das Auto kann in bestimmten Situationen Spur und Tempo übernehmen – die Verantwortung bleibt aber beim Menschen: Du musst übernehmen können, wenn das System es verlangt.

Bislang hat noch kein Hersteller eine solche Genehmigung erhalten.

Ab Sommer gelten strengere Regeln für Lieferwagen im Ausland

Im Ausland gelten strengere Regeln für Lieferwagen. 

Im Ausland gelten strengere Regeln für Lieferwagen. 

sda

Nicht alle Neuerungen greifen sofort. Ab dem 1. Juli 2026 werden die Vorschriften für gewisse Lieferwagen im grenzüberschreitenden Verkehr deutlich verschärft. Betroffen sind Fahrzeuge über 2,5 Tonnen, die für Transporte ins Ausland eingesetzt werden.

Diese Fahrzeuge unterstehen neu der Arbeits- und Ruhezeitverordnung – mit klaren Vorgaben zu Lenkzeiten, Pausen und Ruhephasen. Ziel der Regelung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen im Gütertransport zu verbessern.

Für viele Kleinunternehmen, Handwerksbetriebe und Kuriere, die regelmässig ins nahe Ausland fahren, bedeutet das zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Wichtig: Wer ausschliesslich innerhalb der Schweiz unterwegs ist, muss sich vorerst nicht umstellen – für den reinen Binnenverkehr ändert sich nichts.