Künftige Eltern können sich freuen: Die Regierung bereitet die Einführung einer vierten Tranche der Geburtszulage vor. Diese Maßnahme ist mit dem Programm „Info-Language“ und der Konsultation „Bilan 30“ verbunden.

Lesen Sie auch:Armutsplan: Regierung plant Erhöhung des Kindergelds um 45 Euro pro Kind

Die Initiative ist Teil des ersten nationalen Armutsplans. Laut Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) besteht das Hauptziel darin, die Sprachentwicklung von Kindern im Alter von 30 Monaten zu beurteilen – also in einer entscheidenden Phase ihres Wachstums.

Laut Martine Deprez nehmen derzeit nur 50 Prozent der Kinder am Sprachscreening „Bilan 30“ teil. Im Programm „Info-Language“ sinkt dieser Prozentsatz auf 10 Prozent. Mit der neuen Tranche soll die Inanspruchnahme dieser Programme erhöht werden.

Die Geburtsbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Familien, die eine regelmäßige medizinische Betreuung während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der Entwicklung des Kindes bis zum Alter von zwei Jahren sicherstellen. Die Unterstützung ist in drei Tranchen aufgeteilt und entspricht aktuell einem Gesamtbetrag von 1.740,09 Euro, die in Raten von jeweils 580,03 Euro ausgezahlt werden. Durch die Einführung einer vierten Tranche erhöht sich der Gesamtbetrag der Unterstützung auf 2.329,12 Euro. Somit wird die finanzielle Unterstützung für Familien in einer späteren Phase der Kindheit verstärkt.

Aktuell drei Tranchen in Kraft

Die erste Tranche, die sogenannte pränatale Beihilfe, ist für schwangere Frauen bestimmt, die die obligatorischen medizinischen Untersuchungen, einschließlich geburtshilflicher Konsultationen und einer zahnärztlichen Untersuchung, wahrnehmen. Diese Unterstützung können sowohl in Luxemburg ansässige als auch nicht in Luxemburg ansässige Arbeitnehmerinnen beantragen, sofern sie in Luxemburg arbeiten und an ihrem Wohnsitz keine gleichwertige Leistung erhalten.

Die zweite Tranche entspricht der Geburtsbeihilfe und wird nach der Entbindung gewährt, sofern die Mutter sich der vorgeschriebenen gynäkologischen Untersuchung nach der Geburt unterzieht.

Lesen Sie auch:Was Familien jetzt entlastet und was noch geplant ist

Die dritte Tranche, die sogenannte postnatale Beihilfe, kann von der Mutter, dem Vater oder einer anderen Person, die die elterliche Sorge ausübt, beantragt werden. Sie ist an die medizinische Versorgung des Kindes bis zum Alter von zwei Jahren gebunden, einschließlich der sechs obligatorischen Untersuchungen, und wird nach dem zweiten Geburtstag des Kindes ausgezahlt.

Eine vierte Tranche in Verbindung mit dem Erlernen von Sprachen

Die künftige vierte Tranche konzentriert sich auf das Erlernen von Sprachen und die Kommunikation. Im Rahmen des „Bilan 30“ führen Therapeuten bei 30 Monate alten Kindern eine Sprachuntersuchung durch. Während dieser Konsultation wird auch ein Hörtest durchgeführt, der eine Gesamtbeurteilung der kommunikativen Entwicklung ermöglicht. Während des Screenings stehen den Eltern Sprachtherapeuten zur Seite, die Fragen beantworten und individuelle Ratschläge zur Sprachentwicklung ihres Kindes geben.

Lesen Sie auch:Armut bekämpft man nicht mit Worten – sondern mit konkreten Taten

Gleichzeitig bietet das Programm „Info-Language” den Eltern einen Raum für Unterstützung und Beratung. Bei diesen Treffen werden einfache und praktische Ratschläge erteilt. Spezialisierte Sprachtherapeuten behandeln dabei wichtige Themen wie die Bedeutung von Interaktion und früher Stimulation, die wichtigsten Phasen der Sprachentwicklung, wirksame Strategien zur Förderung der Kommunikation, Leitlinien zur Mehrsprachigkeit sowie Empfehlungen zur Nutzung von Bildschirmen in der frühen Kindheit.

Dieser Artikel erschien zuerst bei „Contacto“. Er wurde mit KI-Tools übersetzt, die aus Daten von menschlichen Übersetzungen lernen, und von Nadine Schartz redigiert.