Die Anhebung der Lebensarbeitszeit für den Eintritt in den Ruhestand ist eine der neuen Regelungen, die im Juli in Kraft treten werden. Personen, die nach diesem Datum in Rente gehen, müssen einen Monat länger arbeiten, um Anspruch auf eine volle Rente mit 40 Pflichtbeitragsjahren zu haben. Die Verlängerung der Erwerbsphase ist jedoch nicht abgeschlossen. Sie wird bis zum Jahr 2030 schrittweise erfolgen.
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Die künftigen Rentner müssen im Jahr 2028 vier Monate und im Jahr 2029 sechs Monate länger arbeiten, um in den Vorruhestand zu gehen. Ab 2030 müssen Arbeitnehmer in Luxemburg acht Monate länger arbeiten. Laut der Regierung ist diese Verlängerung der Erwerbsphase mit einer entsprechenden Verlängerung der Rentenbeiträge verbunden, um die Tragfähigkeit des Rentensystems zu gewährleisten.
Das gesetzliche Renteneintrittsalter bleibt bei 65 Jahren. Wer jedoch das Recht hat, bereits mit 60 Jahren aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, wird dies unter den neuen Bedingungen machen können: Für sie sind mehr Arbeitsmonate und höhere Beiträge erforderlich.
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Auch die Beiträge werden steigen
Im gleichen Zusammenhang steigen ebenfalls die Beiträge. So steigen die Beiträge für Erwerbstätige ab dem 1. Januar von 24 Prozent auf 25,5 Prozent. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: 8,5 Prozent trägt der Arbeitnehmer, 8,5 Prozent der Arbeitgeber und 8,5 Prozent der Staat.
„Um die finanzielle und soziale Tragfähigkeit des Rentensystems zu gewährleisten, ist es notwendig, ein dauerhaftes Gleichgewicht zwischen der Dauer des Arbeitslebens und der Dauer des Rentenbezugs herzustellen“, heißt es in dem vom Parlament verabschiedeten Gesetzentwurf zur Reform des Rentensystems.
Die Regierung begründet die Annäherung an das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 Jahren damit, dass Luxemburg das Land ist, in dem Arbeitnehmer am frühesten in Rente gehen. Dies müsse sich ändern, wenn die Beiträge weiterhin gezahlt werden und das finanzielle Gleichgewicht des Rentensystems erhalten bleibt.
Viele Stimmen gegen das Gesetz
Die Reform des Rentensystems wurde im vergangenen Jahr von verschiedenen Organisationen und Sozialpartnern stark kritisiert. Zu den Gegnern des neuen Gesetzes gehörten unter anderem die Handelskammer und die Handwerkskammer. Sie meinten, dass die neue Maßnahme zur Verlängerung der Erwerbsphase und der Beiträge zu einer „Diskriminierung“ der Arbeitnehmer führen könnte. In einer gemeinsamen Erklärung warnten die beiden Organisationen, dass die Maßnahmen dieses Gesetzespakets als „unzureichend, unangemessen oder kontraproduktiv“ angesehen werden.
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Auch die Angestelltenkammer, die die Arbeitnehmer vertritt, spricht sich gegen die Änderungen des Rentensystems aus. Insbesondere lehnt sie die Beibehaltung der Lebensarbeitszeit ab, um das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 65 Jahre herabzusetzen. „Die CSL ist gegen diese Maßnahme, die eine längere Beitragsdauer um bis zu acht Monate vorsieht. Wir haben schon immer Maßnahmen unterstützt, die die freiwillige Verlängerung des Arbeitslebens fördern“, sagte CSL-Präsidentin Nora Back gegenüber „Contacto“. Für die CSL müssen die Arbeitnehmer selbst entscheiden können, ob sie in den Vorruhestand gehen oder noch weitere Monate arbeiten wollen. „Das kann keine Zumutung sein“, so Back.
Auch die Ökonomen der Fondation Idea sind überzeugt, dass die jetzt beschlossenen Änderungen lediglich ein „Notbehelf“ sind. Das Gesetz schiebe das strukturelle Problem des Rentensystems lediglich auf, ohne es zu lösen.
Die schrittweise Verlängerung der Laufbahn um acht Monate, die nun für den Zugang zum Vorruhestand erforderlich ist, betrifft nach Ansicht der Stiftung nur Arbeitnehmer des privaten Sektors sowie einen Teil des öffentlichen Sektors. Arbeitnehmer mit Sonderregelungen, die vor 1999 eingestellt wurden, bleiben hingegen außen vor. Dies ist eine Entscheidung, die den öffentlichen Sektor ungerechtfertigt begünstigt.
Dieser Artikel erschien zuerst bei „Contacto“. Er wurde mit KI-Tools übersetzt, die aus Daten von menschlichen Übersetzungen lernen, und von Nadine Schartz redigiert.