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Bald ändert sich etwas Wichtiges im Bereich des Trinkgelds. Österreich führt eine neue Regelung ein und setzt auf fixe Beträge.
München – Die Gastronomie in Österreich befindet sich in einem Wandel. Ab Januar 2026 soll es neue einheitliche Pauschalen beim Trinkgeld geben. Dies soll sowohl für die Betriebe als auch für das Personal mehr Planungssicherheit bieten. Bislang regelten die Bundesländer die Trinkgeldpauschalen. Dies führte zu einem regelrechten Chaos, sodass die neuen Gesetze nun für einheitliche Abgaben und Beträge sorgen sollen.

Österreich führt 2026 eine neue Trinkgeld-Regelung ein und setzt dabei auf fixe Beträge. © Robert Kalb/imago
Die neue Trinkgeld-Pauschalregelung löst das bisherige Durcheinander aus neun verschiedenen Bundesländer-Regelungen ab, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus aus dem Juli 2025. Tourismusminister Wolfgang Hattmannsdorfer und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner verkündeten die Einigung auf bundesweit einheitliche Beträge. Sie bewerteten die Regelung als „wichtigen Schritt zu fairen und klaren Rahmenbedingungen für den Tourismusstandort Österreich“.
Das ändert sich beim Trinkgeld in Österreich
Die Regelung bezieht sich auf alle Betriebe und Beschäftigte im Hotel- und Gastrogewerbe. Vorrangig ändern sich dabei die Sozialabgaben auf Trinkgeld. Die Pauschalen sind ab 2026 gestaffelt. Mitarbeitende mit Inkasso-Tätigkeiten (Personal mit Kassenverantwortung und das Kassieren direkt am Gast) zahlen ab 2026 auf 65 Euro Trinkgeld Sozialabgaben, 2027 auf 85 Euro und ab 2028 auf 100 Euro. Beschäftigte ohne Inkasso starten bei 45 Euro und erreichen 2028 die 50-Euro-Marke. Gemeint sind hier etwa Servicekräfte, die lediglich für das Servieren und die Gästebetreuung zuständig sind.
„Die festgelegten Pauschalen sind künftig Maximalbeträge. Nur wenn tatsächlich weniger Trinkgeld anfällt, kann eine individuelle Bemessung herangezogen werden. Eine rückwirkende Aufrollung entfällt und damit auch das Damoklesschwert der Nachzahlung“, so Zehetner. Wer weniger Trinkgeld erhält, kann individuell abrechnen. Nachzahlungen durch die Sozialversicherung sind ausgeschlossen. Die Wirtschaftskammer Österreich begrüßte, dass bereits kontrollierte Betriebe nicht weiter belastet werden.
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Fotostrecke ansehenWie viel Trinkgeld sollte man in Österreich geben?
In Österreich gibt es kein Gesetz, dass besagt, dass der Gast Trinkgeld geben muss. Die Geste gilt jedoch als Wertschätzung und bleibt freiwillig. Obligatorisch sind fünf bis zehn Prozent vom Rechnungsbetrag. Üblich ist, die Rechnung auf einen glatten Eurobetrag aufzurunden und ein paar Euro aufzuschlagen, erklärt visitingvienna.com. In Wiener Cafés wird traditionell beim Bezahlen der gewünschte Gesamtbetrag laut ausgesprochen, zum Beispiel „acht Euro, bitte“, um Trinkgeld zu geben, heißt es weiter.
Die Regelung zur Pauschale tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und wird jährlich an die Inflation angepasst. Ausgenommen sind Betriebe, in denen typischerweise kein Trinkgeld anfällt, wie Teile der Systemgastronomie oder Altersheime. Auf die Gäste und Österreich-Urlauber soll die neue Regelung also keine Auswirkungen haben. Vielleicht ist es aber gut, sie zu kennen. Für die Betriebe und deren Angestellte schafft die Trinkgeld-Pauschale allerdings eine einheitliche Linie. (Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Wirtschaftskammer Österreich, visitingvienna.com) (lu)
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